Das Unternehmen Sylvania bietet komplette Lösungen an, fertigt also neben Lampen auch Leuchten. War die Trennung im Zeitalter der Glühbirne noch gängig, so ist die gleichzeitige Herstellung von Leuchtmittel und Leuchte aufgrund der LED-Technologie keine Seltenheit mehr.
Jürgen Waldorf, Geschäftsführer des Fachverbands Licht im Elektroindustrie-Verband ZVEI, hat noch eine andere Beobachtung gemacht: "Bei neuen Leuchten gibt es einen Trend, dass die LEDs fest verbaut sind." Zwar seien in vielen LED-Leuchten auch heute noch die Lampen wechselbar. Aber häufiger verzichte der Hersteller darauf. "Wenn das Leuchtmittel fest verbaut ist, hält es ziemlich lange, so dass ein Austausch eigentlich gar nicht mehr nötig ist", sagt Waldorf.
"Das Geschäft mit Lampen war bisher ein Massengeschäft, doch durch die Langlebigkeit der LED ist ein Umdenken angesagt", heißt es bei Sylvania. Das Ersatzgeschäft werde zurückgehen, Hersteller müssten sich neu orientieren: von der Lampe zur Leuchte hin zu steuerbaren Lichtlösungen.
LED-Lampen: Energieeinsparung bis zu 90 Prozent
Es ist gerade mal zehn Jahre her, seit die Osram Licht AG verkündete: Die vom weltweit tätigen Unternehmen mit Sitz in München entwickelten Halogenlampen könnten wie Glühlampen in eine normale Fassung eingeschraubt werden und verbrauchten 30 Prozent weniger Energie. Und jetzt werden Halogenlampen verboten. Für den Architekten Michael Merz, der bei der Verbraucherzentrale Bamberg die Energieberatung durchführt, ist diese Entscheidung ein logischer und richtiger Schritt.
"LED-Lampen führen im Vergleich zur Glühbirne zu einer Energieeinsparung von bis zu 90 Prozent", sagt er. "Mit dem Verbot der birnenförmigen Halogenlampen will die EU-Kommission den weltweiten Energieverbrauch radikal eindämmen."
Man muss wissen: Nach dem Verbot für Glühbirnen (Glühfadenlampen) im Jahr 2012 gilt seit September 2016 ein EU-weites Verbot für den Verkauf von Hochvolt-Halogen-Reflektorlampen mit 230 Volt. Das Verbot betraf zunächst nur relativ ineffiziente Spots und Strahler, die in der bekannten Birnenform produziert wurden.
Ebenfalls verboten wurde auch ein Teil der 12-Volt-Reflektorleuchten mit dem Sockel GU10, einer Art Bajonettverschluss. "Sie durften nur noch verkauft werden, wenn sie Werte der Energieeffizienzklasse C und besser erreichten und eine angegebene Lebensdauer von 4000 Stunden und mehr aufwiesen", erklärt Merz.
"Preisvorteil beachtlich"
Der Aufschub vor zwei Jahren sei damit begründet worden, dass die LED-Technologie noch nicht genügend ausgereift sei, um Halogenleuchten zu ersetzen. "Zwischenzeitlich wurde nicht nur die Lichtqualität verbessert, auch äußerlich gleichen LED-Lampen immer mehr herkömmlichen Glühbirnen", sagt Merz. "Weitere Nachteile wie beispielsweise die schlechte Dimmbarkeit sind weitgehend behoben."
Das wichtigste Argument dürfte jedoch der stark gesunkene und weiter sinkende Preis sein. "Werden die lange Lebensdauer von mindestens zehn Jahren und der geringe Stromverbrauch von etwa zehn Prozent einer herkömmlichen Glühbirne mit einberechnet, ist der Preisvorteil von LED-Lampen beachtlich", weiß der Energieberater.
LED-Leuchtmittel hätten sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und seien heute gute Alternativen, die nicht zuletzt durch eine hohe Energieeffizienz punkten. "Der Umstieg im Privatbereich auf LED ist deshalb inzwischen für jedermann eine Option", sagt Merz.
Warm, hell oder neutral?
Glühbirnen haben eine einheitliche Farbtemperatur, die bei 60 Watt-Glühlampen bei 2700 Kelvin (Abkürzung: K) liegt. LED-Lampen gibt es mit verschiedenen Lichtfarben. Typisches Halogenlampen-Licht entspricht in der Regel einem Wert von 3000 bis 3400 Kelvin.
"Wer für den Einsatzzweck im Wohnbereich eher ein gemütliches warmweißes Licht bevorzugt, sollte Leuchtmittel mit maximal 3300 Kelvin Farbtemperatur wählen", empfiehlt Energieberater Michael Merz von der Verbraucherzentrale Bayern.
Für helles Licht ("Tageslichtweiß" ), zum Beispiel für den Einsatz in Arbeitszimmern, werden LED-Lampen mit mehr als 5300 Kelvin angeboten.
Zwischen diesen Extremen liegen Produkte, deren Licht "neutralweiß" mit etwa 3500 bis 4000 Kelvin leuchtet.
Im Laden vorführen lassen
"Wenn möglich, sollte man sich die unterschiedliche Wirkung der Farbtemperatur im Laden vorführen lassen", rät Merz. Das tatsächliche Ergebnis hänge aber auch von weiteren Faktoren, wie der konkreten Wohnumgebung, dem Schirm oder Reflektor der Leuchte selbst und der Positionierung im Raum ab. Zudem gebe es neben den Standard-LED mit mattem Glas auch Lampen mit einem transparenten Glaskörper. Eine Tabelle der Lichtfarben gibt es unter https://licht-und-mehr.de.
Halogenleuchten: Ausnahmen vom Verbot
Verordnung Ab 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der ErP-Verordnung (EG) 244/2009 in Kraft. Mit dieser Verordnung der Europäischen Union werden Anforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln gestellt (mindestens Energieeffizienzklasse B), die von Halogenleuchten nicht mehr erfüllt werden können (meist Energieeffizienzklasse C oder D).
Halogenleuchten Diese dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und werden deshalb künftig vom Markt verschwinden. Die Verbraucherzentrale Bayern hat die betreffenden Produkte aufgelistet: Betroffen sind Halogenlampen, die rundum Licht abgeben (ungebündeltes Licht), einen typischen Glaskolben besitzen (klassische Leuchten in Form einer Glühbirne, Tropfen- und Kerzenform), die ohne Trafo betrieben werden (Schraubsockel in der Größe E27 oder E14).
Ausnahmen Halogenleuchtmittel, für die es aufgrund ihrer besonderen Bauform oder speziellen Funktion (noch) keine Alternativen gibt, bleiben bis auf weiteres erhältlich. Vom Verkaufsverbot ausgenommen bleiben auch künftig Halogenstäbe mit dem Stecksockel R7s (Energieeffizienzklasse C oder D), mit denen viele Deckenfluter betrieben werden, sowie Halogenlampen mit R7s- und G9-Fassungen und mindestens Energieklasse C.
Blaues Licht kann schädlich sein
Viele Studien zeigen, dass der höhere blaue Lichtanteil von LEDs den Augen auf Dauer schaden kann (Entzündungen der Netzhaut). Mittlerweile gibt es aber LED-Lampen, bei denen eine orangefarbene Tönung das schädliche blaue Licht herausfiltert. Im Handel gibt es diese LED als "Kaminfeuer", "Retro" oder "Vintage". Ihr Leuchtverhalten orientiert sich an der alten Glühlampe. Übrigens: Mit so einem blauen Licht ist der Verbraucher heute ständig konfrontiert. Es strahlt aus Smartphones, Fernsehern oder Computern.
Die Glühbirne lebt weiter ...
... und zwar im Backofen. LED-Backofenlampen gibt es nicht. Leuchtdioden verkraften keine Temperaturen von 300 Grad. Schon über 100 Grad wird's kritisch. Daher gibt es Speziallampen wie die Backofenbirne weiterhin als normale Glühbirne.