Der Fall der Sektenkinder in Lonnerstadt (Landkreis Erlangen-Höchstadt) bewegt weiter die Gemüter. Über die juristischen Hintergründe informiert die Höchstadterin Petra Schuster, Fachanwältin für Familienrecht.
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? Spielt dabei nur die körperliche Verfassung der Kinder eine Rolle oder auch der seelische Zustand?Petra Schuster: Gefährdet sein kann das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes. Im übrigen auch sein Vermögen. Auch eine emotionale Vernachlässigung eines Kindes führt zur Kindeswohlgefährdung. Wenn die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen, ist das Familiengericht berufen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Behörden, bei einer Kindeswohlgefährdung einzugreifen?Petra Schuster: Das Familiengericht bekommt in der Regel durch die Jugendämter Kenntnis vom Handlungsbedarf. Die Mitarbeiter des Jugendamtes müssen zunächst situativ entscheiden. Ist das Kindeswohl akut gefährdet, zum Beispiel bei körperlicher Misshandlung oder Erkrankung, muss das Kind sofort aus der Familie heraus genommen werden und in eine Pflegefamilie gegeben werden. Liegt keine akute Gefährdung vor, muss mit weniger eingreifenden Maßnahmen gearbeitet werden. Es kann zum Beispiel eine Erziehungsberatung, eine Erziehungsbeistandschaft oder eine sozialpädagogische Erziehungshilfe angeboten bzw. beigeordnet werden. In der Regel werden solche Maßnahmen von einem Hilfeplan begleitet.
Die Behörden verabreden Zwischenziele mit den Betroffenen und der Familienhelferin und überwachen die Umsetzung im Alltag der Kinder.
Wer entscheidet letztendlich aufgrund von wem ermittelter Fakten?Petra Schuster: Jede Maßnahme, die nicht mit der betroffenen Familie verabredet werden kann, muss vom Familiengericht entschieden werden. Das Familiengericht bekommt dann Kenntnis vom Sachverhalt durch Antragstellung seitens der betroffenen Familie oder eher vom Landratsamt und muss in einem ganz normalen gerichtlichen Verfahren abwägen, wie dem Kindeswohl am besten gedient ist. Bei drohendem Verlust des Sorgerechts für ein Kind wird das Familiengericht nicht um die Einholung eines Sachverständigengutachtens herum kommen.
Die Frau Rechtsanwältin macht durch ihr Interview gezielt Werbung für ihre Kanzlei. Statt eines Gesprächs mit der Presse wäre es besser, wenn sie den Landrat beraten würde. In dem Fall der Sektenkinder besteht dringender Handlungsbedarf.
Wer sonst soll denn bitte was zum rechtlichen Rahmen dieses Themas beitragen wenn nicht ein Fachanwalt/anwältin?
Es ist doch mal positiv zu sehen wie versucht wird das Thema von allen Seiten und Beteiligten zu beleuchten anstatt einseitige oder gar unsachliche Meinungsmache zu betreiben.
Der Landrat weiß wie er zu handeln hat und die Rechtsanwältin gibt lediglich Infos! Was passt euch Klugscheißern denn überhaupt?!?
Ich fass dieses Gequatsche hier echt ncht mehr.....
babyeule wirst du immer gleich so ausfällig ?
und "hat die Weisheit mit Löffeln gefr.... /gefuttert". Soviele Allwissendheit und Wissendgläubigkeit schreibt sich nicht mal der Papst zu, wie die Babyeule dem Landrat. Oder ist der Landrat selber die Babyeule? Dann wäre es ja verständlich, wenn er sich selber beweihräuchert.