Hier gilt ein Alkohol-Verbot - bei Verstößen drohen bis zu 25.000 Euro Strafe

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In Teilen der Erlanger Innenstadt gilt bis Mitte Dezember ein Alkoholkonsum-Verbot.
Erlangen: Innenstadt, Fußgängerzone
Ralf Welz / inFranken.de

Wegen der aktuellen Corona-Lage verhängt die Stadt Erlangen ein Alkohol-Verbot für Teile der Innenstadt. In folgenden Straßen und auf diesen Plätzen dürfen keine alkoholischen Getränke im öffentlichen Raum konsumiert werden.

Bis Mittwoch (15. Dezember 2021) gilt von 12 bis 24 Uhr ein Alkohol-Verbot in Teilen der Erlanger Innenstadt.

Das Verbot gilt für den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden, teilt die Stadt mit.

Alkoholkonsum-Verbot: Diese Straßen und Plätze in Erlangen sind betroffen

  • Bahnhofplatz
  • Bereich Bohlenplatz
  • Besiktasplatz
  • Busbahnhof
  • Calvinstraße
  • Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhofstraße und Henkestraße
  • Hauptstraße, beginnend Ecke Güterhallenstraße
  • Hauptstraße, endend Ecke Wasserturmstraße/Heuwaagstraße
  • Hugenottenplatz
  • Neustädter Kirchenplatz
  • Nürnberger Straße, beginnend Ecke Sedan-/Nürnberger Straße
  • Richard-Wagner-Straße
  • Schloss- und Marktplatz
  • Untere Karlstraße
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Nicht betroffen sind die konzessionierten Bereiche von Gaststätten während der jeweiligen Öffnungszeiten und Veranstaltungsflächen, soweit der Konsum von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle gestattet wurde oder keiner Erlaubnis bedarf.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

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