Feuerwerk zünden: Erlanger Ordnungsbehörde und Feuerwehr mit wichtigen Hinweisen

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Erlangen: Feuerwerk schießen - Ordnungsbehörde und Feuerwehr mit Hinweisen
Erlangen: Feuerwerk schießen - Ordnungsbehörde und Feuerwehr mit Hinweisen
PublicDomainPictures / pixabay.com (Symbolbild)

Die Ordnungsbehörde und die Feuerwehr Erlangen geben Hinweise, wie Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollten.

Zum Jahreswechsel weist die Ordnungsbehörde in folgender Pressemeldung der Stadt Erlangen auf einige rechtliche Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Kinder und Jugendliche dürfen nur ungefährliche Artikel – unter Aufsicht – abbrennen. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Zünden von Feuerwerk nicht erlaubt. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend mit Geldbuße belegt werden.

Unabhängig von diesem rechtlichen Rahmen fühlen sich zahlreiche Menschen durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper belästigt und weisen auch auf die Beunruhigung von wildlebenden Tieren und Haustieren hin. Auch die Belastung der Innenstädte mit Feinstaub stellt eine zunehmend kontrovers diskutierte Thematik dar. Die Stadt Erlangen bittet daher um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. 

Die Feuerwehr gibt zudem folgende Sicherheitstipps: Die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper muss sorgfältig beachtet werden, an den Böllern nicht selbst herumbasteln. Bitte nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. Knallkörper und Feuerwerk dürfen nur im Freien abgebrannt werden, niemals nach Menschen werfen oder zielen. Silvesterraketen und Feuerwerkskörper zudem nie in der Nähe von Gebäuden wie zum Beispiel Scheunen oder in der Nähe von Dachstühlen anzünden. Alkoholisierte Personen sollten auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden oder daran gehindert werden, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden anzuzünden.

Die „Abschussrampe“ (leere Flaschen) gehört so ausgerichtet, dass die Flugbahn der Raketen nicht in die Nähe von Gebäuden führt. Angezündete Knallkörper sollten sofort weggeworfen werden. „Mutproben“ wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers unbedingt unterlassen. Besonders auf „Blindgänger“ achten, glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.

Brennbare Gegenstände sollten vom Balkon und der Terrasse geräumt werden. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und -luken, sollten sorgfältig verschlossen werden. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, ist die Feuerwehr unter dem Notruf 112 zu verständigen. Mehr Informationen rund um Weihnachten und Jahreswechsel gibt es online unter www.erlangen.de/rathaus.