Der Trend geht zur Gesichtsfrisur. In manchen Bereichen können Bärte jedoch ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Bart ist in, mindestens ein Drei-Tage-Bart muss es sein, am besten ein gut gepflegter Hipster-Vollbart. Barbier-Läden, die sich der männlichen Haartracht annehmen, schießen wie Pilze aus dem Boden, kaum ein "echter Kerl" zwischen 20 und 40 will derzeit ohne sein. Gut für das Friseurhandwerk, schlecht für die Feuerwehren. Warum?
"Ein Atemschutzgeräteträger mit Bart ist nicht einsatztauglich", sagt ganz klar Wolfgang Glotz, Kommandant der Höchstadter Freiwilligen Feuerwehr. Die
"Feuerwehr-Dienstvorschrift 7" verbietet komplett das Tragen von Bart oder Koteletten. Das ganze Gesicht, überall, wo die Atemschutzmaske aufsitzt, muss glatt sein.
Es geht um die Gesundheit
Dies gilt für alle "Pressluftatmer". Das ist eine Druckluftflasche mit Atemluft für rund 25 Minuten und ein Atemregler. Solche Masken tragen Einsatzkräfte, wenn unklar ist, welche Gase in der Umgebungsluft vorhanden sind. Der Überdruck trägt dazu bei, dass die Maske noch etwas fester am Kopf sitzt. Dabei geht es um die Gesundheit der Einsatzkräfte. "Wenn ein Atemschutzgeräteträger in einen mit giftigen Gasen oder Rauch angereicherten Raum geht, muss die Maske dicht mit der Haut abschließen. Sonst bräuchte er keine aufsetzen." Es ist also vor allem eine Eigenschutzmaßnahme, auf die hippe Tracht zu verzichten, wenn man zum Atemschutztrupp gehören möchte. Alles, was stört, ist tabu. Überall, wo Kohlenmonoxid oder andere Gase eintreten könnten, muss es dicht sein, denn "ein bissle Atemschutz geht nicht", so Glotz.
Unter Umständen können beim Anlegen der Maske sogar lange Haare stören. "Aber das heißt nicht, dass sich Frauen, die das machen möchten, die Haare abschneiden müssen." Hier reicht es aus, einen strammen Zopf zu machen und aufzupassen, dass alles sitzt.
Anspruchsvolle Zusatzausbildung
Akzeptiert wird das in der Truppe ohne wenn und aber. "Es ist eine Notwendigkeit und im Eigeninteresse jedes Einzelnen", erklärt Klotz. Das werde nicht hinterfragt - schon gar nicht von Leuten, die extra eine Zusatzausbildung machen, regelmäßig an Untersuchungen und Trainings teilnehmen, um sich für diesen besonderen Dienst zu qualifizieren. Denn es ist nicht ohne, was die Männer und Frauen unter der Maske leisten müssen. Aus medizinischer Sicht muss ein Atemschutzgeräteträger vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Er darf aber auch nicht an Raumangst leiden und muss unter Stress besonnen handeln können. "Und wenn sich einer dann trotzdem einen Bart wachsen lässt, verfällt eben seine Tauglichkeit", erklärt Glotz. Genauso, wie wenn jemand die Tests in der Belastungsstrecke nicht mehr regelmäßig wiederholt oder die ärztlichen Untersuchungen ausfallen lassen würde. "Die Befähigung muss gegeben sein, wenn jemand mit Atemschutzgerät in einen Einsatz geht."
Natürlich sind auch Bartträger willkommen
Auch wenn Bärte derzeit der letzte Schrei sind, kann sich Glotz kaum vorstellen, dass sie etwas mit dem Nachwuchsmangel zu tun haben, mit dem viele Freiwillige Feuerwehren zu kämpfen haben. "Natürlich kann man nie genug Freiwillige und auch nie genug Atemschutzgeräteträger haben. Aber ich habe noch nicht mitbekommen, dass diese Vorschrift jemanden davon abgehalten hätte, zur Feuerwehr zu gehen." Schließlich gibt es bei den Floriansjüngern viele andere ebenso wichtige Aufgaben, bei denen die Gesichtsfrisur keine Rolle spielt: Bei Unfällen, Absperrungen, Überschwemmungen oder im Löschtrupp ist es völlig egal, ob ein Feuerwehrmann Vollbart trägt oder glatt rasiert ist.
Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (Auszug)
Eignung Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen: das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich geeignet sein, die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben, regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen.
Bart Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet.
Maske Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen zu Verletzungen führen können.
Zahlen (Stichtag 31. Dezember 2017)
3059 aktive Feuerwehrleute gibt es im Landkreis Erlangen-Höchstadt, 356 davon sind weiblich.
76 Freiwillige Feuerwehren und eine Werkfeuerwehr sind in ERH einsatzbereit: 22 im Inspektionsbereich 3 (Herzogenaurach / Heßdorf / Weisendorf), 27 im Inspektionsbereich 4 (Baiersdorf / Eckental / Heroldsberg) und ebenfalls 27 im Inspektionsbereich 5 (Höchstadt / Adelsdorf / Röttenbach / Wachenroth).
862 ausgebildete Atemschutzgeräteträger tun in den Landkreisfeuerwehren ihren Dienst: 216 im Inspektionsbereich 3, 375 im Bereich 4 und 271 im Bereich 5.
2427 Einsätze wurden 2017 insgesamt im Landkreis gefahren. Atemschutzgeräte waren bei rund 300 Brandeinsätzen und 40 technischen Hilfeleistungen dabei.