Der Verkauf an diesen Freund kam dann auch tatsächlich zustande. Harald Stelzner bezeichnete es jetzt rückblickend als "schwer abzugrenzen", ob die Kaufentscheidung seines Mandanten eventuell dadurch "beeinflusst" worden sei, dass er Holmes gut kenne. John Holmes wiederum sagte, dass er den Verkauf an den Freund sogar vermittelt habe: "Und er hat gesagt, dass das doch super für uns wäre, weil wir jetzt beide auf lange Zeit eine Sicherheit hätten." Harald Stelzner merkte in diesem Zusammenhang an, dass dies "eher ein unverbindliches Geplaudere" gewesen sein dürfte und keinesfalls eine verbindliche Zusage. Da warf wiederum Jochen Nachtigall als Anwalt von John Holmes ein, dass es zu diesem Zeitpunkt auch gar keine verbindliche Zusage gebraucht habe, weil der Vertrag ja ohnehin noch bis 2027 lief.
Ein weiterer Streit entbrannte an einem Pressetermin, bei dem John Holmes Mitte 2021 über das Zerwürfnis mit seinem Vermieter informierte. Der Wirt sah sich zu diesem Schritt gezwungen, wie er erklärte, weil in Coburg längst Gerüchte kursierten, dass der "Highlander" bald schließen muss. Das sei "geschäftsschädigend" gewesen. Harald Stelzner sah das komplett anders: Mit dem Pressetermin habe der Wirt dem Vermieter schaden wollen. In Richtung Holmes sagte er: "Das war eine Kampagne, die Ihnen jetzt auf die Füße fällt!"
Richter Timm Hain fragte beide Parteien, ob sie eine gütliche Einigung noch für möglich halten. Während Jochen Nachtigall sofort mit "Ja, gerne" antwortete, zeigte sich Harald Stelzner sehr skeptisch. Denn: "Es wurde schon relativ viel Porzellan zerschlagen."
Droht eine Erhöhung der Miete?
Um Rücksprache mit seinem Mandanten halten zu können, beantragte Stelzner eine Unterbrechung der Sitzung. Doch auch danach blieb es kompliziert. Stelzner teilte mit, dass ein Vergleich zwar immer möglich sei, doch dass sein Mandant beim Aufsetzen eines neuen, wasserdichten Vertrages keinesfalls den "Status quo" beibehalten wolle. Auf mehrmaliges Nachfragen der Holmes-Seite, ob damit eine Erhöhung der Miete gemeint sei, antwortete Stelzner mit: "Möglicherweise." Auch der Richter musste ein paar mal nachhaken, bis es endlich eine eindeutige Antwort auf die Frage nach einem möglichen Gütetermin gab: "Nein", sagte Stelzner. Die Sitzung wurde daraufhin beendet.
Wie und wann es weitergeht, war bis zum späten Nachmittag unklar. Auf jeden Fall wollen alle Beteiligten nun noch einmal diverse Schriftsätze genauer unter die Lupe nehmen, der Richter zum Beispiel den Kaufvertrag von 2020. In den kommenden Wochen dürfte dann wohl ein erneuter Verhandlungstermin angesetzt werden.
HINTERGRUND: So kam es zum Streit um die Kult-Kneipe
Die Anfänge Der aus Schottland stammende John Holmes eröffnete 1997 in der Steingasse 11 den "Hungry Highlander", der anfangs nur aus dem kleinen Raum bestand, in der auch die Theke und im Anschluss die offene Küche sind. Sechs Monate später kam der deutlich größere Nebenraum sowie 2006 auch noch der Biergarten im Hinterhof dazu. 2007 wurde der Mietvertrag zwischen John Holmes und dem damaligen Hauseigentümer verlängert bis 2027. Die lange Laufzeit hatte den Hintergrund, dass Holmes in den Jahren 2006/2007 zahlreiche Investitionen getätigt hatte, die er auf diese Weise absichern wollte.
Der Streit Im Februar 2020 bekam das Haus in der Steingasse einen neuen Eigentümer - und zwar einen damaligen Freund von John Holmes. Doch diese Freundschaft zerbrach im Laufe des Jahres. Anfang 2021 bekam John Holmes von diesem neuen Hauseigentümer die Kündigung zum 30. Juni 2021 mitgeteilt. Weil Holmes auf diese Kündigung nicht reagierte, kam es zur Räumungsklage, die nun vor Gericht verhandelt wurde. Die Position von John Holmes lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der 2007 verlängerte Mietvertrag läuft bis 2027; daran habe auch der Eigentümerwechsel nichts geändert, zumal dies der neue Eigentümer auch mündlich zugesagt habe. Die Gegenseite, also die des neuen Eigentümers, argumentiert: Der 2007 geschlossene Vertrag enthalte Formfehler und habe deshalb ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können.