Sonnefeld kürzt die Ansiedlungs- und Geburtenförderung

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Wohnhäuser in unterschiedlichen Baustadien: Nicht zuletzt die bisherige Maßnahmenförderung aus der Gemeindekasse hat zum Bauboom im zentrumsnahen Baugebiet "Am Dorfberg" geführt. Foto: Klaus Oelzner
Wohnhäuser in unterschiedlichen Baustadien: Nicht zuletzt die bisherige Maßnahmenförderung aus der Gemeindekasse hat zum Bauboom im zentrumsnahen Baugebiet "Am Dorfberg" geführt.  Foto: Klaus Oelzner

Weil es jetzt ebenfalls Zuschüsse von Bund und Freistaat gibt: Sonnefeld kürzt die seit Ende 2011 bestehende Ansiedlungs- und Geburtenförderung.

Häuslebauer sowie Ansiedlungswillige mit Kindern, die planen, selbst genutztes Wohneigentums in der Stammgemeinde und ihren Ortsteilen zu erwerben, sollten sich sputen. Denn ein für sie festgeschriebener Termin ist der 1. Mai 2019. Mit einer Gegenstimme (Bernd Lauterbach) folgte das Gremium am Mittwochabend dem Vorschlag des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, die bestehende Richtlinie zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung teilweise zu ändern.

Vorgesehen ist, die am 14. Dezember 2011 (im Zeichen sprudelnder Steuereinnahmen) als freiwillige Finanzleistung der Kommune beschlossene Version zu straffen, um der Gemeindekasse Aufwand zu ersparen. Sie sieht bislang zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 5000 Euro unter anderem eine kindbezogene Förderungskomponente bei Bauvorhaben sowie beim Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Höhe von 1000 Euro pro Kind vor. In der "besonders familienfreundlichen Gemeinde" wird außerdem die Geburt eines Kindes mit Hauptwohnsitz in Sonnefeld richtlinienkonform weiterhin mit 1000 Euro "Geburtenprämie" unterstützt.

Ähnliche Unterstützung

Grund für die "Straffung" ist, dass seit Ende 2018 von Bund und Freistaat Familien in sehr ähnlicher Weise unterstützt werden. So gewährt der Bund für jedes Kind (unter Berücksichtigung gewisser Einkommensgrenzen) 12 000 Euro Baukindergeld. Dieses stockt der Freistaat Bayern als Baukindergeld plus um weitere 3000 Euro auf. Das waren Fakten, die der Ausschuss in seine Beratungen mit anschließender Empfehlung an das Gesamtgremium einfließen ließ. Einig war man sich, bei der Sanierung von Wohneigentum nach Übernahme einer Immobilie (beispielsweise im Wege vorweggenommener Erbfolge) die bisherige Regelung beizubehalten. In einem solchen Fall kann nämlich kein Baukindergeld beantragt werden.

Als "faire Lösung" würdigte Hauptamtsleiter Stefan Markus die von allen drei Fraktionen befürwortete und schließlich beschlossene Neuregelung. Sie tritt am 1. Mai in Kraft. Maßgeblich ist der Antragseingang im Rathaus Sonnefeld. "Im Haushaltsjahr 2017 wurde die bisherige Zuschussregelung sieben- und 2018 sogar 20-mal genutzt", berichtete Bürgermeister Michael Keilich.

Auflösung des Standesamtes wird vorbereitet

Die vom Gemeinderat in einer früheren Sitzung beschlossene Auflösung des Standesamtes nimmt Formen an. Alle erforderlichen Genehmigungen liegen inzwischen vor und sollen in eine noch mit der Stadt Coburg abzuschließende Vereinbarung einfließen. Die Schließung wird zum 31. Dezember 2019 angestrebt, um den Stundenabbau zu Teilzeit im Stellenplan zu verankern.

Nach Feststellung der Jahresrechnung 2017 in öffentlicher Sitzung leitete Zweiter Bürgermeister Claus Höcherich die einstimmig erteilte Entlastung der Verwaltung. Damit endete der vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Günter Engel, vorgetragene detaillierte Bericht über die örtliche Rechungsprüfung. Engel regte darin an, an zwei Beispielen Aufwand und Ertrag bei Veranstaltungen zu ermitteln und mit der selbst festgelegten Kostentabelle abzugleichen. Mietverträge für gemeindliche Anwesen sollten nach erfolgten Renovierungsmaßnahmen angepasst werden, empfahl Engel.

Bekannt wurde, dass Andre Sommer als Hausmeister des Domänenareals nicht mehr dem Bauhof angehört, sondern jetzt der Hauptverwaltung unterstellt ist. Unbeantwortet blieb die Anregung, für die Teilnahme am Weihnachtsmarkt von den Fieranten Standgebühren zu verlangen.