Verunglimpfende Äußerungen auf Facebook können ins Auge gehen. Das musste ein Neustadter vor dem Amtsgericht erfahren mit einer Geldstrafe von 1200 Euro.
Ein Mann aus Baden-Württemberg stellte Strafantrag gegen einen Neustadter, der ihn im Internet beleidigt haben soll. Der 53-jährige Neustadter hatte den Mann im August im Internet als "Spacken" bezeichnet und gab das vor dem Amtsgericht auch unumwunden zu. Allerdings seien dem Beitrag des Neustadters mehrfach Provokationen von Seiten des Baden-Württembergers vorausgegangen, erklärte der Verteidiger des Mannes.
Den Straftatbestand der Beleidigung ließ Staatsanwalt Michael Koch schließlich fallen, nicht aber den der Volksverhetzung. Der Neustadter hatte auf dem öffentlich einsehbaren Facebook-Account eines ehemaligen Radiomoderators, in dem der Baden-Württemberger eine Spende für Flüchtlinge und gegen Rechts angekündigt hatte, eine deftige Reaktion gepostet. Der "Spacken" könne sich ja im Asylbewerberheim etwas dazuverdienen, veröffentlichte er in seinem Kommentar und gab zudem geschmacklose Bemerkungen zu angeblichen Sexualpraktiken im Asylbewerberheim ab.
Kommentare haben sich hochgeschaukelt
Im Internet fand der Beitrag des Radiomoderators vielfache Beachtung - so sollen bis zu 800 Kommentare dazu gepostet worden sein. Der komplette Chatverlauf konnte leider nicht mehr gefunden werden, bestätigte ein Polizist, der als Zeuge geladen war. Er hatte die Internetseiten überprüft und bestätigte, dass sich die Kommentare bei den beiden Kontrahenten "etwas hochgeschaukelt" hätten. Im Profil des Angeklagten habe sich allerdings nichts Strafbares gefunden, informierte er.
Der Anwalt des Neustadters stellte einen Beweisermittlungsantrag. Der gesamte Diskussionsstand sollte in Augenschein genommen werden, um herauszufinden, ob der Straftatbestand der Beleidigung und der Volksverhetzung erfüllt sei. Er forderte die Einstellung des Verfahrens.
Staatsanwalt sieht Straftatbestand der Volksverhetzung
Dazu konnte sich Staatsanwalt Michael Koch jedoch nicht durchringen: Für ihn handelte es sich bei der Bemerkung über die Sexualpraktiken im Asylbewerberheim eindeutig um den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Der Neustadter äußerte sich zu seiner Person selbst vor Gericht. Er habe den Fanclub eines Musikers gegründet, der für Toleranz und Offenheit stehe, sagte er, und seine beiden Kinder zu rechtschaffenen Menschen erzogen. Sie seien in der Feuerwehr und engagierten sich für Flüchtlinge. "Ich habe mein Leben lang gearbeitet und bin nie jemanden etwas schuldig geblieben", fuhr der Mann fort. Und betonte später: "Mir lag es fern, jemanden zu verunglimpfen oder zu beleidigen."
Für den Staatsanwalt war der Kommentar des Neustadters eine deutlich die Menschenwürde angreifende Unterstellung und damit ganz klar Volksverhetzung. "Das Ganze ist nicht als Satire oder Schmähkritik zu werten", erklärte er in seinem Plädoyer, "und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt." Er hielt dem Mann zugute, nicht vorbestraft zu sein, ein rechtschaffenes Leben zu führen und den Tatvorwurf einzuräumen. Dennoch galt: "Den Kommentar haben viele Leute gelesen, das muss berücksichtigt werden."
"Durchaus geschmacklos"
Der Verteidiger definierte ausführlich den Straftatbestand der Volksverhetzung. Im Fall seines Mandanten habe es allerdings keine böswillige Verächtlichmachung gegeben, sagte er, "keine ehrabschneidende Äußerung und keinen Angriff auf die Menschenwürde." Er räumte ein, dass die Unterstellungen jedoch durchaus geschmacklos seien.
Das Verfahren hinsichtlich der Beleidigung wurde eingestellt. Amtsrichterin Melanie Krapf sprach den Mann der Volksverhetzung schuldig und verurteilte ihn zu 30 Tagessätzen zu je 40 Euro Geldstrafe. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.