Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung: Mit einem Stemmeisen soll ein 46-Jähriger aus dem Landkreis auf den Kopf seiner Freundin eingeschlagen haben.
"Kaffee? Kuchen? Kuss?" - so lautete die Handynachricht, die zwischen zwei ehemaligen Liebenden aus dem Landkreis hin und her geschickt wurde, nur wenige Stunden, bevor ein Streit derartig eskalierte, dass die Staatsanwaltschaft
Coburg dem 46-jährigen Mann sogar ein versuchtes Tötungsdelikt vorwirft.
Der Mann soll im Oktober 2016 seine ehemalige Freundin und Nachbarin mit einem Brecheisen derart traktiert haben, dass die Frau blutende Wunden und Hämatome am Hinterkopf, im Gesicht und am rechten Auge, Risse an der Stirn sowie eine Platzwunde an der Oberlippe sowie einen Teilabbruch an einem Schneidezahn davontrug.
Zuvor hatte der Mann versucht, sich mit dem ihm überlassenen Hausschlüssel Zugang zur Wohnung seiner Lebensgefährtin und Nachbarin zu verschaffen. Als dies scheiterte, soll er mit einem 80 Zentimeter langen und zwei Kilogramm schweren Brecheisen die Scheibe der Hintertür eingeschlagen und mit dem Werkzeug auf die Frau losgegangen sein, bis sie durch die Schläge mit dem Kopf gegen die geflieste Wand geschleudert wurde. Ihre Mutter, mit der die Frau gerade auf dem Handy telefonierte, hörte die Hilfeschreie und rief die Polizei.
Seit Montag muss sich der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichtes verantworten. Der Mann sagte vor Gericht aus: Das Paar habe nach der innigen Handynachricht friedlich Kaffee getrunken und Pläne für das gemeinsame Abendessen geschmiedet. Nach dem Einkauf, den der 46-Jährige erledigt hatte, sei seine Partnerin allerdings wie umgewandelt gewesen. Er enge sie ein mit seiner Liebe, habe die Frau zu ihm gesagt, so dass er deren Wohnung verlassen und sich in sein eigenes Haus begeben habe. "Ich wollte unsere Beziehung retten, ich hatte Angst, dass sie in die Brüche geht", erklärte er. Er habe versucht, sich mit Alkohol zu trösten und eine Flasche Kräuterschnaps und mehrere Bier getrunken.
Als er die Frau durch ein Fenster "seelenruhig" auf der Couch habe telefonieren sehen, kappte der Mann, der zeitweise als Hausmeister und Elektriker arbeitete, kurzerhand ihr Festnetz. Was später passiert sei, wisse er nicht mehr: "Ich wollte mit ihr nur reden, ich bin kein Schläger, ich war betrunken", sagte der Mann, der bei seiner Aussage einen Weinkrampf bekam und sich entschuldigte.
Betrunken oder nicht?
Dem widersprachen allerdings zwei Polizisten, die mit ihm ins Klinikum zur Blutuntersuchung und zum Alkoholtest gefahren waren. Beide stellten fest, dass der Mann zwar nach Alkohol gerochen, allerdings keinen betrunkenen Eindruck gemacht habe. "Seine Aussagen waren sehr überlegt, schlüssig und wurden geordnet wiedergegeben", sagte eine Beamtin.
Erst als die Handfesseln im Beisein des Arztes abgenommen worden seien, habe der Mann auffallend betrunken gewirkt und stark geschwankt. Später in der Polizeiinspektion habe der Mann wieder sicher laufen können. Auf Nachfrage des Gutachters, eines Psychiaters aus Würzburg, schloss die Beamtin nicht aus, dass der Angeklagte bewusst so gehandelt habe.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Christoph Gillot, sprach von zwei Promille Blutalkoholgehalt, wie eine Rückrechnung ergeben habe. Ein dritter Polizeibeamter erklärte, dass bei dem Alkoholtest ein nicht unerheblicher Alkoholwert von 0,87 Milligramm pro Liter festgestellt worden sei. Dennoch: "Der Angeklagte hatte vom Gang her keine Ausfallerscheinungen und konnte klar sprechen", sagte er.
Am Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden.