Vereinspauschale beantragen: Gemeinde Meeder erinnert an Frist

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Meeder: Vereinspauschale beantragen - Gemeinde erinnert an Frist
Meeder: Vereinspauschale beantragen - Gemeinde erinnert an Frist
Birgit / pixabay.com (Symbolbild)

Die Gemeinde Meeder erinnert an die Beantragungsfrist der Vereinspauschale 2024.

Der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport am Landratsamt Coburg weist in folgender Pressemitteilung der Gemeinde Meeder darauf hin, dass der Freistaat Bayern den Sportbetrieb in Vereinen pauschalisiert in Form der Vereinspauschale unterstützt.

Als Verein kann die staatliche Vereinspauschale erhalten, wer:

  • mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht
  • einen Jugendanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtmitglieder erreicht
  • Einnahmen durch Beiträge und Spenden mindestens in Höhe des sich ergebenden Sollaufkommens erzielt hat
  • steuerrechtlich gemeinnützig ist (aktueller Bescheid)
  • Mitglied im BLSV oder BSSB ist.

Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss ausnahmslos bis spätestens 1. März inklusive der Übungsleiterlizenzen vorgelegt werden.

Wichtig: Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingehende oder unvollständige Antragsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen über die Homepage www.landkreis-coburg.de/244-0.