Ein Verbot von Feuerwerkskörpern in der Coburger Altstadt hält die Mehrheit des Verwaltungssenats für sinnvoll. Es gibt jedoch Hürden.
Die
Sprengstoffverordnungregelt ohnehin, dass Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Altenheimen und Krankenhäusern nicht abgebrannt werden dürfen. Auch in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden ist es verboten.
Die Stadt Coburg und die Staatliche Schlösserverwaltung appellieren jedes Jahr an die Feiernden, keine Raketen und Böller in der Innenstadt und am Schlossplatz in die Luft zu jagen. Doch diese
Appellefruchten wenig, wie Franziska Bartl (SPD) in der Sitzung des Verwaltungssenats am Montag sagte. Sie hielt es für erforderlich, ein "politisches Zeichen" zu setzen und Feuerwerk in der Innenstadt zu verbieten.
Doch wo? Genau das ist die Schwierigkeit, wie Kai Holland, der Leiter des Ordnungsamts erläuterte. Viele Städte haben Verbote nur für solche Bereiche erlassen, die sich auch wirkungsvoll kontrollieren lassen, zum Beispiel für die alte Mainbrücke in Würzburg oder die Burghausener Burg. Coburg indes hat so viele Denkmäler, dass eine Grenze für ein Schutzgebiet schwer zu ziehen ist.
Holland und seine Mitarbeiter sollen genau das nun doch versuchen und dem Verwaltungssenat einige Varianten für Gebiete mit Feuerwerksverbot vorlegen. Auch die Polizei soll in diese Vorüberlegungen einbezogen werden. Dann wird sich der Senat erneut mit der Frage befassen, ob und wo in der Innenstadt die Silvesterknallerei verboten wird.