Böller, Raketen und Co.: Alles wichtige rund ums Feuerwerk an Silvester

3 Min
Böller und Raketen sind an Silvester nicht wegzudenken. Am Donnerstag startet der Feuerwerksverkauf. Das müssen Sie beachten.
Böller und Raketen sind an Silvester nicht wegzudenken. Am Donnerstag startet der Feuerwerksverkauf. Das müssen Sie beachten.
Roland Weihrauch/dpa (Symbolbild)

Böller und Raketen sind an Silvester nicht wegzudenken. Am Donnerstag startet der Feuerwerksverkauf. Das müssen Sie beachten.

Der Jahreswechsel steht bevor - die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die einen planen die ganz große Party, um das neue Jahr zu begrüßen. Die anderen planen das perfekte Feuerwerk. Raketen und Böller sind bei den meisten an Silvester nicht wegzudenken. Der Verkauf geht in diesem Jahr vom 28. bis 30. Dezember (Donnerstag bis Samstag).

Auch in diesem Jahr werden sicherlich wieder zahlreiche Feiernde in ausgelassener Stimmung ins neue Jahr feiern. Doch leider enden nicht alle Silvesterpartys folgenlos, wie die Polizei Oberfranken mitteilt. Durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwekskörpern, zu viel Alkohol in Verbindung mit Rakten, Böllern und Co. oder nicht-geprüftes Feuerwerk aus Osteuropa kann es zu erheblichen Schäden kommen. Sachbeschädigungen oder gar Menschenverletzungen sind da leider keine Seltenheit.

Damit es aber gar nicht erst soweit kommt, gibt es ein paar Regeln beim Abbrennen von Feuerwerk zu beachten.


Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern

Sogenannte Kleinfeuerwerke, wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember und nur an Erwachsene verkauft werden. Ein Abbrennen dieser Kleinfeuerwerke ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt, nicht aber von Minderjährigen und nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich auf Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel beschränken. Diese Gegenstände dürfen auch an jüngere Personen ausgegeben und ganzjährig gezündet werden.


Lebensgefährliche Kracher aus Osteuropa

Insbesondere die Sicherheitsrisiken von Feuerwerkskörpern aus Osteuropa, wie Tschechien oder Polen, werden von vielen Käufern verkannt. Nicht selten kommt es beim Abfeuern dieser Kracher zu erheblichen Verletzungen. Art, Menge und Energie des Schwarzpulvers sowie die Tauglichkeit der Zünder entsprechen häufig nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Deshalb stellt die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) diesen illegalen Krachern in der Regel keine Zulassung aus, da sie im wahrsten Sinne des Wortes "brandgefährlich" sind.


Kennzeichnung der Pyrotechnik

Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sind, fehlt meistens bei eingeführten Silvesterkrachern entweder eine derartige Zulassung oder die Prüfzeichen sind gefälscht. Wer solche Feuerwerkskörper nach Deutschland einführt, macht sich zudem nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Die Polizei achtet deshalb verstärkt bei Kontrollen auf derartige Feuerwerkskörper aus dem Ausland. In diesem Jahr zogen oberfränkische Polizisten bereits weit über 2000 Stück der hochgefährlichen Kracher aus dem Verkehr.

Fans der Pyrotechnik sollten deshalb nur die in Deutschland angebotenen Produkte kaufen, die neben einem CE- auch mit einem BAM-Kennzeichen versehen sind. Diese Feuerwerkskörper sind auf Sicherheit geprüft und stellen daher bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr dar. Nicht geprüftes Feuerwerk ist meist gefährlich. Es enthält etwa nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen. In Deutschland geprüftes Feuerwerk trägt die Kennnummer 0589 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).


Weitere Sicherheitshinweise

Leider kommt es trotzdem "alle Jahre wieder" an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen durch Feuerwerkskörper. Deshalb ganz wichtig: Unbedingt auf die richtige Gebrauchsanweisung achten. Bewahren Sie die Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf und nehmen Sie die pyrotechnischen Artikel nicht in den Taschen ihrer Kleidung mit. Sie sollten auch auf keinen Fall ihr eigenes Feuerwerk basteln oder "Blindgänger", also Kracher, die beim Anzünden versagen, keinesfalls erneut anzünden. Und bitte schießen auch niemals Böller und Raketen in Menschenmengen oder auf Gebäude.

Der Verkauf der Feuerwerksartikel geht in diesem Jahr nur drei Tage - vom 28.12. bis 30.12.17. Gezündet werden dürfen die Raketen und Böller aber nur an Silvester und Neujahr. Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, ob es von Städten und Gemeinden entsprechende Regelungen gibt, die zum Beispiel ein Abbrennverbot von Pyrotechnik an bestimmten Plätzen besagen. Das Zünden von Feuerwerk oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist laut Polizei aus Gründen der Rücksichtnahme grundsätzlich untersagt.


Schießen mit Schreckschusswaffe

Wer an Silvester mit einer Schreckschusswaffe schießen will, braucht eine Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz. Wer pyrotechnische Gegenstände mit derartigen Waffen ohne Erlaubnis verschießt, begeht somit einen Verstoß nach dem Waffengesetz. Das Führen einer solchen Waffe ohne Waffenschein steht ebenfalls unter Strafe.

Also für die eigene Sicherheit und die der anderen bitte die oben genannten Punkte beachten und dann allen eine schöne Silvesternacht und einen "guten Rutsch". Lasst es Krachen!