Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bekommen in Deutschland einen Vormund. Wie lange sie in der Betreuung bleiben, ist recht unterschiedlich geregelt.
Kommen minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland, müssen sie durch einen Vormund betreut und vertreten werden. Das zu regeln, ist Sache des Amtes für Jugend und Familie. Daher hatte sich der entsprechende Ausschuss des Kreistages bei seiner Sitzung am Dienstag damit zu beschäftigen.
Dabei wurde deutlich, dass die Frage, wer wie lange als Minderjähriger zu behandeln ist, recht unterschiedlich beantwortet wird. Beginnt die Vormundschaft für einen Flüchtling, vor seinem 18. Geburtstag, dann wird sie erst aufgehoben, wenn er in seinem Heimatland volljährig würde. Ein Umstand, der Rainer Mattern (CSU) den Kopf schütteln lässt. "In anderen Fällen richten wir uns doch auch, und aus gutem Grund, nicht nach dem Recht im Herkunftsland", gab er zu bedenken. Er sah aber gleichzeitig ein, dass sich der Landkreis nun einmal nach den geltenden Bestimmungen zu richten hat. Für einen jungen Menschen aus Pakistan bedeutet das, dass er erst mit 20 Jahren seinen deutschen Vormund verliert. Ist er bei der Ankunft bereits 18, dann gilt er als volljährig, informierte Kerstin Spindler vom Jugendamt.
Unter derzeit 54 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen befinden sich wegen dieser Bestimmungen auch acht bereits 18-Jährige aus Pakistan. Die Vormundschaft übernimmt im Coburger Land die Caritas im Auftrag der Behörde. Eine entsprechende Vereinbarung soll verlängert werden, wie der Ausschuss beschloss.
Sorge um junge Straftäter
Zu den Fallzahlen, in denen Jugendliche zu Straftätern werden, zeichnet sich in den vergangenen Jahren eine erfreuliche Tendenz ab. Standen Jugendliche im Jahr 2010 noch in 371 Fällen vor Gericht, ging diese Zahl bis 2015 kontinuierlich auf 155 Fälle zurück.
Allerdings erwartet das Jugendamt jetzt einen Anstieg. Ende vergangenen Jahres habe das Jugendgericht in Coburg signalisiert, dass eine beachtliche Zahl von Verfahren im Zusammenhang mit dem Besitz und Handel von Cannabis ansteht, wie Christina Zapf vom Jugendamt informierte. Wie stark die Fallzahlen dadurch ansteigen, lasse sich noch nicht genau sagen. Nicht erörtert wurde, ob der Anstieg möglicherweise auch durch einen erhöhten Ermittlungsdruck und häufigere Kontrollen durch die Polizei verursacht wurde. Hervorgehoben wurde bei der Sitzung, dass vor allem bei Mädchen die Fallzahlen steigen. Lag der Anteil der Straftäterinnen 2015 noch bei 17 Prozent aller jugendlichen Täter, waren es 2016 bereits 27 Prozent.
Die Jugendgerichtshilfe ist in diesen Fällen wieder eine Aufgabe des Jugendamtes. Es gilt, mit dem Betroffenen zu sprechen und auf der Basis dieser Gespräche einen Bericht über die Person und ihre Lebensumstände für das Gericht zu erstellen. Der Jugendliche ist im kompletten Verfahren zu begleiten. Sanktionen des Gerichts sind zu überwachen. Das Amt arbeitet hier mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Resozialisierung und Integration (GeRI) zusammen.
Sucht verhindern
Um Sucht, und damit einhergehende Kriminalität, zu verhindern, setzt das Amt auf Prävention. Dabei arbeitet die Behörde mit dem Blauen Kreuz eng zusammen. Neben strukturellen Angeboten, von Vorträgen bis zur alkoholfreien Cocktailbar, bietet das Blaue Kreuz Gruppen- und Einzelgespräche für Kinder und Jugendliche aus suchtgefährdeten Familien oder junge Suchtkranke an.
Insgesamt haben sich 2015 immerhin 30 Jugendliche und junge Erwachsene auf Eigeninitiative dort beraten lassen. 38 weitere kamen auf Vermittlung, meist aber als Auflage durch ein Gericht zum Blauen Kreuz. Wie Thomas Wedel vom Amt für Jugend und Familie berichtete, waren darunter auch acht Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren. Bei der Beratung geht es in den meisten Fällen um Alkoholmissbrauch. Im vergangenen Jahr seien aber die Beratungen im Bereich Cannabis, Crystal Meth und den als "Legal High" bezeichneten Kräutermischungen zahlenmäßig deutlich angestiegen.
Ebenfalls in den Bereich der Vorbeugung fällt der erzieherische Jugendschutz. Dazu führt die evangelische Jugend (Ejott) im Auftrag des Landkreises Seminare an den Schulen in der Region durch. Die Themen werden in Abstimmung mit dem Amt festgelegt, wie Jürgen Forscht vom Amt für Jugend und Familie berichtete. "Derzeit sind Gewalt, Extremismus und soziale Medien die inhaltlichen Schwerpunkte", sagte Forscht.
Zusammenarbeit fortsetzen
Entsprechende Seminare können von den Schulen im Landkreis im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel nachgefragt werden. Forscht betonte, dass dies auch für weiterführende Schulen gilt. Die Zusammenarbeit mit der Ejott in diesem BEreich soll fortgesetzt werden.