In einer Tierhaltung im Landkreis Coburg wurde erneut die Vogelgrippe nachgewiesen. Das Landratsamt weist auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen hin. In bestimmten Fällen sollen Polizei oder Veterinäramt verständigt werden.
In der letzten Zeit kam es in Stadt und Landkreis Coburg immer wieder zu Nachweisen des hochansteckenden Influenza A-Virus (H5H1), also von Geflügelpest bei Wildvögeln. Dies berichtet das Landratsamt Coburg. Nun gab es in einer Tierhaltung von bis zu 50 in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Landkreis erneut ein Aufkommen der Krankheit. Die Einrichtung von Restriktionszonen werde im Einklang mit geltenden EU-Vorschriften in diesem Fall jedoch nicht stattfinden.
Nichtsdestotrotz werde "das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung vom hochpathogenen H5 Virus in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln" weiterhin als hoch eingestuft, heißt es vonseiten der Behörde. Der Bestand der aktuell betroffenen Tierhaltung erlitt ein trauriges Schicksal.
Neuer Nachweis von Vogelgrippe in Landkreis Coburg: Gesamter Beistand von Tierhaltung erliegt der Krankheit
Alle Gänse, Enten und Hühner der betroffenen Tierhaltung im Landkreis Coburg seien innerhalb kürzester Zeit an der Erkrankung gestorben, andere mussten "notgetötet" werden, heißt es. Vor allem für Geflügelhaltungen in der Nähe von stehenden und fließenden Gewässern empfehle das Veterinäramt jetzt, die Tiere durch wildvogelsichere Volierenhaltung oder Aufstallung vor der Geflügelpest zu schützen, schreibt das Landratsamt Coburg in der Mitteilung.
Die Vorgaben der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest vom 22. November 2022 in Verbindung mit der Änderung vom 20. September 2023 gelten uneingeschränkt weiter fort. Auch erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Bestandshaltungen seien zwingend sicherzustellen und einzuhalten. Dadurch können Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel geschützt werden. Für Halter mit einer Betriebsgröße von bis zu 1000 Tieren gelten seitdem einige Bestimmungen. Unter anderem müssen diese Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen anwenden, informiert das Landratsamt.
Wer totes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen, Reiher) findet, wird gebeten, dies an das Landratsamt Coburg, Fachbereich Veterinärwesen (Telefonnummer 09561/514-3303) oder der Polizei zu melden. Die Einrichtung weist außerdem darauf hin, dass tote Tiere keinesfalls berührt werden sollten, auch der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte unbedingt verhindert werden. Nach dem Spazierengehen sollten Schuhe gereinigt werden, heißt es. Das Füttern von Wildwasservögeln sei weiterhin nicht erlaubt. Weitere Meldungen aus Coburg und der Umgebung liest du in unserem Lokalressort.