Nicht suchtkrank: Der korrupte Banker, der sich an den Konten seiner gutgläubigen Kunden vergriffen hat, muss über drei Jahre lang ins Gefängnis.
Laut Gutachter liegt bei dem 49-jährigen Banker, der Einlagen seiner Kunden in Höhe von rund 500.000 Euro veruntreut haben soll, keine Suchterkrankung vor. Darauf verwies Staatsanwältin Sarah Röll in ihrem Plädoyer und ergänzte: Bei dem angeblichen "Suchtverhalten" des Angeklagten handele es sich nicht um eine psychisch anerkannte Krankheit, wie der Angeklagte dem Gericht am ersten Verhandlungstag Glauben machen wollte. Der Kronacher hatte argumentiert, dass er krankhaft spekulationssüchtig und ein "Getriebener" sei. Seine Börsengeschäfte hätten seinen ganzen Alltag, den Beruf und die Freizeit bestimmt.
"Nur die Spitze des Eisbergs"
Laut Gutachter sei stattdessen eine "narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung" der Grund für die Taten, die der Mann in einem Zeitraum von Juni 2011 bis Mai 2016 begangen haben soll. Der Kronacher habe sich als Mann darstellen wollen, der seiner Familie Wohlstand bieten wollte. In ihrem Plädoyer ging die Staatsanwältin auch auf zurückliegende Vergehen des Mannes ein: "Vor über zehn Jahren hat er angefangen, Geld aus der Kasse seiner Bank zu nehmen", sagte sie. Die Taten vor 2011 gälten allerdings als verjährt. Röll schloss nicht aus, dass jene elf Kunden, über deren Fälle aktuell verhandelt worden sei, bereits vorher schon von dem ehemaligen Filialleiter betrogen worden seien - und vielleicht auch weitere Kunden. "Wir haben lediglich die Spitze des Eisbergs festgestellt."
Sie hielt dem Kronacher vor, nicht schon von Anfang an geständig gewesen zu sein. Stattdessen seien während der Ermittlungsarbeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft und während des Verfahrens aufwendige und umfangreiche Beweisaufnahmen nötig gewesen, die für Kunden und Angehörige sehr belastend gewesen seien. Tatsächlich sind viele der Kunden, die sich der 49-Jährige für seine Machenschaften ausgesucht hatte, hochbetagt. Zwei Zeugen sind nachweislich demenzkrank. Ihre Aussagen sowie die Aussagen eines verstorbenen Geschädigten wurden vom Gericht verlesen. "Die Kunden haben ihm durchweg das Vertrauen geschenkt", führte Röll aus, "das hat er benutzt." Der Angeklagte sei eben nicht der freundliche, hilfsbereite Mitarbeiter gewesen, als den ihn seine Kollegen im Zeugenstand beschrieben hätten. "Für ihn war es nahezu alltäglich, sich am Geld seiner Kunden zu vergreifen."
Zu seinen Lasten zählte sie die enorm hohe Schadenssumme - das Gericht ging letztendlich anhand einer detaillierten Aufstellung von 410.000 Euro aus - und die "unglaubliche kriminelle Energie", mit der der Kronacher zu Werke ging. "Er hat seine Kunden in besonders verwerflicher Weise ausgenutzt und sie um die Ersparnisse ihres ganzen Lebens gebracht", erklärte Röll. Zudem habe der 49-Jährige Unterschriften seiner Frau und seines Sohnes gefälscht, um an Darlehensverträge zu kommen. "Als Vater hat man seine Kinder zu schützen und nicht zu schädigen."
Nachdem am letzten Verhandlungstag doch noch ein Verständigungsgespräch zustandegekommen war, betrug die maximale Gesamtfreiheitsstrafe, die die Staatsanwältin auch beantragte, vier Jahre Haft. Die Mindeststrafe wurde auf drei Jahre festgelegt.
Der Angeklagte gestand
Bedingung für eine Verständigung war, dass der Angeklagte sein Geständnis, das bisher nur einen Teil der in der Anklageschrift genannten 161 Fälle abdeckte, ausweitete. Er erklärte, seine Schuld umfassend anzuerkennen. Deshalb konnte das Gericht auf weitere Beweiserhebungen, die das Verfahren unnötig in die Länge gezogen hätten, verzichten. Im Gegenzug stellte die Kammer wegen Geringfügigkeit einige Punkte aus der Anklageschrift ein, darunter auch den Betrugsvorwurf. Der 49-Jährige musste sich damit in 104 Fällen verantworten. Die Anklagepunkte lauteten auf Untreue, eigennützigen Diebstahl und Urkundenfälschung. Ein weiteres Verfahren, dass vor dem Landgericht noch anhängig war und laut Vorsitzendem Richter Christoph Gillot lediglich einen einzelnen Anklagepunkt beinhaltete, wurde ebenfalls eingestellt. Gegenüber seiner Bank erkannte der Kronacher noch im Gerichtssaal urkundlich seine Schuld an, weitere Schadensansprüche gegebenenfalls auch unter Zwangsvollstreckung zu befriedigen.
Der Anwalt des Kronachers forderte das Geständnis seines Mandanten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. "Er bekennt sich zu seinen Taten und übernimmt die zivilrechtlichen Folgen", sagte er. Zudem habe er Reue gezeigt und sich bei seinen Kunden entschuldigt. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis des Mannes zu seinen Gunsten. Es verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Außerdem muss der Kronacher die Kosten des Verfahrens tragen.
Wie geschrieben steht: "... die Spitze des Eisbergs ...". Schade, dass nicht alle Betrügereien nachgewiesen werden konnten, da trifft der Rechtsstaat an seine Grenzen.
Übrigens, korrupt im Sinne von "bestechlich" ist er auch nicht gewesen, sondern ein Betrüger und Urkundenfälscher, er hat schließlich alte Menschen um Geld betrogen und ihre Unterschrift gefälscht. Aber korrupt bedeutet laut Wikipedia auch: Eine Vertrauensstellung missbraucht, um für sich oder Dritte einen materiellen Vorteil zu erlangen ... aber auch (von lat. corruptio) Verdorbenheit. Das trifft meiner Meinung nach ins Schwarze.