Gericht verurteilt 42-jährigen Neustadter zu sechs Jahren Gefängnis

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Gab es ein Messer oder nicht? Ein 42-jähriger Neustadter stand wegen versuchten Totschlags vor Gericht.

Ein 42-jähriger Neustadter steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Das Messer, mit dem er seinen Kontrahenten angegriffen haben soll, ist spurlos verschwunden. Auf einer Gartenparty zwei Monate zuvor soll er damit noch hantiert haben. Für das Gericht stellte sich die Frage: Gab es ein Messer oder nicht?

"Es war ein großes Fleischermesser mit einem knallroten Griff", schilderte ein Zeuge. Auf Bitte von Staatsanwalt Christian Pfab zeichnete er die Klinge, was dieser mit der Bemerkung quittierte: "Das ist ein Ausbeinmesser wie in der Fleischerei." Unter den Fotos der in den Wohnungen des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin beschlagnahmten Messer, die der Zeuge anschließend auf Aufforderung der Richter in Augenschein nahm, fand sich jedoch keines, das mit der angeblichen Tatwaffe vergleichbar ist.

Das Messer bleibt trotz konzentrierter Suche der Polizei spurlos verschwunden. Der Angeklagte, ein 42-jähriger Neustadter, verneinte, ein solches Schneidwerkzeug jemals besessen zu haben. Zeugen sollen allerdings genau solch ein Messer mit knallrotem Griff bei einer Grillparty zweieinhalb Monate zuvor in der Hand des Angeklagten gesehen haben.

Seit Montag muss sich der 42-jährige Neustadter vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann, der in der Justizvollzugsanstalt in Kronach einsitzt und in Fußfesseln vorgeführt wurde, versuchten Totschlag mit Sachbeschädigung und gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte, der keinen Schulabschluss und keinen Beruf hat und als Kind zeitweise in einem Heim untergebracht war, soll im August letzten Jahres mit einem Messer auf den Lebensgefährten seiner minderjährigen Tochter eingestochen haben. Er soll die Beziehung aufgrund des Altersunterschiedes missbilligt haben, so die Staatsanwaltschaft. Der Lebensgefährte der Tochter konnte dem Stich nach eigenen Angaben jedoch ausweichen und hinter die Tür zurückweichen, an der der Angeklagte zuvor Sturm geklingelt hatte. Der 42-Jährige soll seinem Kontrahenten jedoch nachgesetzt und dabei das Glas der Haustüre eingeschlagen haben. Kurz vor der Tat soll der 42-Jährige vor der Wohnung des Mannes unflätige Bemerkungen und Beleidigungen geschrien haben, die die Nachbarn auf den Plan riefen.


Eisengrill auf Rücken geschlagen

In einem zweiten Fall soll der Angeklagte bei einer Grillparty im Mai 2016 auf seinen Gastgeber eingetreten und diesen am Brustkorb und im Gesicht getroffen haben. Zudem soll er ihm einen Eisengrill über den Rücken gezogen haben. Der Mann erlitt laut Staatsanwaltschaft Hämatome am Rücken, Prellungen im Gesicht und am Kiefer sowie Schnittwunden an Stirn und der Oberlippe.

Der 42-jährige Neustadter, der zugab, ein großes Problem mit Alkohol zu haben, und der früher intensiv Drogen konsumiert hat, verteidigte sich. Der Freund seiner Tochter verführe diese zum Trinken, erklärte er, und er wolle nicht, dass sie "auf diese Schiene" komme. "Ich weiß, was Alkohol anrichten kann", sagte er.


Tat alkoholisiert begangen

Die Tat habe er unter Einfluss von Wodka und anderen Spirituosen begangen. Ein Messer allerdings habe es nie gegeben. "Ich weiß nicht, was der gesehen hat", sagte er in Hinblick auf die Aussage des Lebensgefährten, "ein Messer war nicht im Spiel."

Die Mutter des Mädchens stand ebenfalls im Zeugenstand Rede und Antwort. Ihre Tochter sei sehr aufgelöst gewesen und habe geweint, als sie ihr noch am selben Tag von dem Vorfall erzählt habe. Sie bejahte, dass das Mädchen das Messer ebenfalls gesehen habe. Die Tochter wird in dem Prozess allerdings nicht zu Wort kommen. Sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Den Vorfall auf der Grillparty gibt der Angeklagte weitgehend zu. Allerdings habe der Gastgeber vorher seiner Lebensgefährtin an den Busen und zwischen die Beine gegriffen und trotz Aufforderung nicht von ihr abgelassen. "Er hat sie am Boden fixiert und auf ihren Armen gekniet. Wenn ich nicht gekommen wäre, wer weiß, was noch passiert wäre", sagte der 42-Jährige.

Auch an diesem Tag hat der Neustadter seiner Aussage nach zu Hause "vorgeglüht". Nicht an alles könne er sich erinnern, gab er zu, vieles habe er später durch Hörensagen erfahren und sich vermeintlich wieder ins Gedächtnis gerufen.

Das Urteil fiel am Dienstagmorgen: Drei Jahre und neun Monate für versuchten Totschlag in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Bedrohung; zwei Jahre und drei Monate für gefährliche Körperverletzung - macht insgesamt sechs Jahre Gefängnis, wobei eine zweijährige Therapie einbezogen wird. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.