Langsame landwirtschaftliche Fahrzeuge haben auf der Bundesstraße 303 im westlichen Landkreis Coburg nichts zu suchen - und das wird auch so bleiben.
Die Einstufung des Neubauabschnitts der Bundesstraße 303 als Kraftfahrstraße und das damit verbundene Befahrungsverbot für langsame Fahrzeuge ist den Vertretern der Landwirtschaft weiterhin ein Dorn im Auge. Erst beim Jahresauftakt der Fraktion von CSU und Landvolk drohte Christine Heider in Neustadt: "Wenn so etwas Schule macht, werden die Landwirte künftig keine Flächen mehr für Straßenbauprojekte zur Verfügung stellen." Aber auch wenn die Landvolk-Sprecherin ankündigte, weiter auf eine Freigabe der B303 für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu drängen - der Wunsch wird sich kaum erfüllen lassen.
Bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt - sie ist eine staatliche Dienststelle - ist die Sache nach Angaben von Landratsamts-Pressesprecher Dieter Pillmann klar: "Es gibt keine Bestrebungen, an der geltenden Einstufung etwas zu ändern." Beim Abschnitt zwischen dem Ortsausgang Oberelldorf und der Abzweigung nach Muggenbach wurde ein sogenannter "2+1-Ausbau" verwirklicht. Der dritte Fahrstreifen (in Fahrtrichtung Coburg) soll dabei für mehr Sicherheit beim Überholen von Fahrzeugen im Schwerlastverkehr gewährleisten, mit erheblich langsamer fahrenden Fahrzeugen, wie landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrrädern und Kleinkrafträdern rechnet dabei niemand mehr.
Lesen Sie hier, wie schon einmal über dieses Thema diskutiert wurde
Zudem ist in Fahrtrichtung Schweinfurt ein Überholen auf der ganzen Strecke nicht zulässig. Was das in der Praxis heißt, erklärt Pillmann auch: "Wären dort langsamere Fahrzeuge unterwegs, dürften diese nicht überholt werden." Weil aber Autofahrer kaum die gesamte Strecke einen langsamen Traktur hinterher fahren wollen, hätte die Situation nach Ansicht der Unteren Verkehrsbehörde schnell verbotene Überholmanöver und gefährliche Situationen zur Folge. Deshalb wurden für den von der Benutzung der Kraftfahrstraße ausgenommenen Verkehr Begleitwege geschaffen. Dies alles, betont Dieter Pillmann, sei in Abstimmungen zwischen den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, der zuständigen Straßenbaubehörde und der Polizei geschehen.
Doch diese Begleitwege kommen bei den Vertretern der Landwirtschaft nicht gut an. "Sie haben teilweise sehr enge Kurvenradien", erklärt Hans Rebelein (Geschäftsführer des Kreisverbandes Coburg im Bayerischen Bauernverband). Gerade für größere Traktoren, die im Fernverkehr bis hin zum Schweinfurter Hafen fahren müssen, seien die Begleitwege zu eng bemessen.
Es geht auch anders - bei der B4
Umso mehr ärgert die Landwirte deshalb der Verlauf des Genehmigungsverfahren zum Ausbau der B303 östlich von Oberelldorf - sagt zumindest Hans Rebelein. Dort haben die Bauern im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ihre Grundstücke freiwillig für das Straßenbauprojekt zur Verfügung gestellt. Wohl in der Hoffnung - es gibt auch Landwirte, die von einer fixen Zusage des Staatlichen Bauamtes sprechen - auf eine Regelung, die dem landwirtschaftlichen Verkehr das Befahren der Bundesstraße ermöglicht. Hätte nur ein Grundstückseigentümer seine Zusage verweigert, hätte der Ausbau mit einem Planfeststellungsverfahren rechtssicher gemacht werden müssen. "Und das hätte viel Zeit gekostet", betont Rebelein. Insofern sei die Sache mit der Ausweisung der Kraftfahrstraße aus Sicht der Landwirtschaft schon eine "sehr fragwürdige Vorgehensweise".
Lesen Sie hier, mit welchen Hinweisschild die B 303 Schlagzeilen gemacht hat
@heiwesch und Urmel4
Ihre Logik Traktor = grünes Kennzeichen = steuerbefreit und damit haben haben diese Fahrzeuge nichts auf der B303 zu suchen ist von ziemlicher Unkenntnis geprägt.
- So manches Fahrzeug ist steuerbefreit und hat dennoch ein schwarzes Kennzeichen.
- Längst nicht jeder Traktor ist steuerbefreit - es gibt Voraussetzungen.
- Grüne Kennzeichen sind nicht auf Traktoren beschränkt: Schausteller, Hilfsorganisationen, Krankenfahrstühle, Sportanhänger etc. können ebenfalls "grün" und steuerbefreit sein.
Nach ihrer Logik hat selbst ein Rettungswagen auf dem Begleitweg zu fahren.
https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/gruenes-kennzeichen/#welche_fahrzeuge_duerfen_ein_gruenes_kennzeichen_fuehren
@heiwesch
Im übrigen hat sich laut des Artikels über die Bergfahrt beschwert, sondern über zu enge Kurvenradien.
@ 7_9_
Die anderen Besitzer von Steuer befreiten Fahrzeugen haben sich ja auch nicht beschwert.
Es waren "mal wieder" die Bauern und deren Lobbyisten die hier Forderungen stellen.
Die Kurvenradien reichen um mit einen Sattelzug durch die Ausweichstrecke zu fahren, vor ca. 2 Wochen ist da erst ein Langholz LKW durch gefahren.
Die anderen haben sich deswegen nicht beschwert, weil sie auch nicht gezwungen werden sollen die Ausweichstrecke zu befahren.
Das hintere Fahrgestell eines Langholztransporters lenkt mit und ermöglicht dadurch kleine Kurvenradien.
Nur für meine Verständnis, wir sprechen hier über Landwirtschaftliche Fahrzeuge die durch ihre grüne Kennzeichen keine KFZ Steuer bezahlen, wir sprechen über Fahrzeuge die den größten Teil der Mineralölsteuer zurück bekommen?
Es wurde auf der einen Seite ein neuer Weg gebaut und auf der anderen Seite die alte B 303 (auf der damals LKW gefahren sind) gelassen, und jetzt will mir einer erzählen das er mit dem Traktor nicht den Berg hoch kommt...
Ja klar liebe CSU und Landvolk, ich zieh mir auch meine Schuhe mit der Kneifzange an