Ex-Freundin mit Brechstange schwer verletzt - Angeklagter muss ins Gefängnis

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Symbolfoto: pexels.com
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Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein 46-Jähriger aus dem Landkreis zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

"Es tut mir aufrichtig leid, ich habe das nicht gewollt." Unter Weinen und Schluchzen richtete der Angeklagte seine letzten Worte an die Richter der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichtes Coburg und erzählte von seinen Beziehungen zu seiner Ex-Ehefrau und weiteren Frauen, die allesamt daran gescheitert seien, dass die Damen ihn betrogen hätten. Als er seine ehemalige Freundin kennenlernte, habe er "alles für sie getan". Bis zu jener verhängnisvollen Gewalttat am 22.Oktober 2016 verlief die Beziehung seinen Worten nach sehr harmonisch.

Der 46-jährige Mann aus dem Landkreis Coburg, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, steht seit Montag vor Gericht. Oberstaatsanwalt Martin Dippold wirft dem Mann gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte soll seiner ehemaligen Freundin mit einem Brecheisen schwere Verletzungen an Stirn, Auge und Lippe zugefügt haben, weil sie Abstand von der Beziehung hatte haben wollen. Dabei drang er gewaltsam in ihr Haus ein. Zuvor kappte der ehemalige Hausmeister und Elektriker ihr Festnetz, damit sie nicht mehr telefonieren konnte. Der Angeklagte sagte aus, sich an die eigentliche Tat nicht mehr erinnern zu können. Er habe eine Flasche Kräuterschnaps und einige Bier getrunken. Laut Gutachter hatte er einen maximalen Blutalkoholwert von 2,22 Promille.


Eine "gefährliche Mischung"

Für Martin Dippold war es eine "gefährliche Mischung" aus Liebe, Eifersucht und Alkohol, die zu den gewaltsamen Exzessen geführt habe. "Der Angeklagte beruft sich auf einen Gedächtnisverlust, der objektiv nicht nachvollziehbar ist", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Auch ein rechtsmedizinischer Gutachter habe ausgeführt, dass die Verletzungen nicht lediglich von einem Faustschlag herrühren könnten, sondern von einem Gegenstand - wie eben dem vorgefundenen Brecheisen. "Es handelte sich um eine lebensgefährliche Behandlung", erklärte Dippold, "und laut Gutachter um massive Schläge." Der Angeklagte, der seit acht Monaten in Untersuchungshaft sitzt, habe zielgerichtet und logisch reagiert, als er beispielsweise den Festnetzanschluss unterbrach, das Brecheisen holte und die Scheibe des Nachbarhauses einschlug, um zur Freundin zu gelangen. Dippold ging nicht von einer verminderten Steuerungsfähigkeit des Mannes aus und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Anwältin Julia Gremmelmaier widersprach: Für sie seien die Handlungen eher wirr, jedoch nicht zielgerichtet gewesen. "Der Angeklagte war durch seine Scheidung traumatisiert." Laut Gutachter sei das Trauma reaktiviert worden, erklärte sie. Ihr Mandant habe bisher ein geregeltes Leben geführt, sich nie etwas zuschulden kommen lassen und bereue aufrichtig. "Er sollte eine Chance bekommen, sein Leben aufzuarbeiten." Sie beantrage deshalb eine Bewährungsstrafe.


"Zielgerichtet gehandelt"

Die Richter verurteilten den 46-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. "Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Grund, warum der Angeklagte keine Erinnerungen mehr hat", sagte Gillot. Entweder habe er gelogen oder die Tat aus Selbstschutz verdrängt. Den "Ausfallerscheinungen" bei der Blutentnahme, die zwei Polizisten "auffällig" genannt hatten, bewertete der Richter so: Da habe der Angeklagte zielgerichtet übertrieben, sagte er, weil ihm klargeworden sei, dass die Tat strafrechtliche Konsequenzen für ihn haben würde. Für Gillot stand fest, dass zum Tatzeitpunkt eine krankhafte seelische Störung vorlag und die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war. Ein Gutachter habe dem Mann einen Zustand affektiver Erregung bescheinigt, der - gepaart mit der schlechten Erfahrung aus der Vergangenheit - einen psychischen Ausnahmezustand hervorrief. "Von der Exfrau wissen wir, dass er wiederholt unter Alkoholgenuss ausfällig geworden ist und sie in vier Fällen blaue Flecken davongetragen hat", erklärte Gillot. Der Angeklagte habe sich schuldhaft und bewusst betrunken. Nur "haarscharf" sei der 46-Jährige einer Anklage wegen Tötungsvorsatzes entkommen. Gillot riet ihm eindringlich, sich um professionelle Hilfe zu kümmern. Das Urteil ist rechtskräftig.