Der Direktor des Coburger Gymnasiums Casimirianums hatte 2013 die Abiturnoten im Fach Deutsch eigenmächtig um einen Punkt angehoben. Seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Für Richter Wolfram Bauer steht fest: "Die Schulordnung ist eindeutig. Burkhard Spachmann hatte kein Recht, in die Notengebung im Fach Deutsch im Abiturjahrgang 2013 einzugreifen." Deshalb verurteilte er den Leiter des renommierten Coburger Gymnasiums Casimirianum am Montag zu 60 Tagessätzen à 90 Euro. Spachmann trägt zudem die Kosten des Verfahrens.
Damit blieb der Richter sowohl unter den zunächst im Strafbefehl geforderten 90 Tagessätzen als auch den von Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein beantragten 100 Tagessätzen. Zufrieden mit dem Schuldspruch zeigte sich die Oberstaatsanwältin am Ende der Verhandlung dennoch, wenngleich es für sie "nicht nachvollziehbar" sei. Ob sie in Berufung oder Revision geht, will sie sich noch überlegen. "Eine höhere Geldstrafe halte ich für angemessen", sagte sie unserer Zeitung.
Auch die beiden Verteidiger des Schulleiters überlegen noch, ob sie es bei dem Urteil bewenden lassen. Eckart Staritz und Thomas Bittorf hatten einen Freispruch gefordert. Staritz sieht im herabgesetzten Strafmaß eine "goldene Brücke", die ihnen gebaut wurde.
Einzigartiger Fall In seinem Plädoyer hatte der Anwalt darauf verwiesen, dass der Fall "einzigartig" sei. Bisher sei noch kein Schulleiter verurteilt worden: "Es gibt keine Strafe ohne Gesetz." Dass Spachmann "eigenmächtig, eigenwillig und selbstherrlich" gehandelt habe, sei nicht strafbar - es liege in seiner Kompetenz.
Richter Wolfram Bauer sah das anders. "Nicht die armen, schlechten Schüler haben Herrn Spachmann am Herzen gelegen", denn er habe ja allen einen Punkt mehr gegeben. Vielmehr habe er dies getan, "um auf einen Notendurchschnitt zu kommen, der besser zum Casimirianum passt." Die Auswirkungen der Notenanhebung seien gravierend, meinte der Richter in seiner knappen Urteilsbegründung und nannte als Beispiel den Numerus Clausus, der für einige Schüler dadurch näher gerückt sei. Und über Burkhard Spachmann sagte er: "Er wusste alles. Er hat es getan. Objektiv und subjektiv ist der Tatbestand damit erfüllt." Dem Angeklagten hielt der Richter zugute, dass er geständig gewesen sei sowie ohne Eigennutz und im Interesse der Schule gehandelt habe. Die von der Oberstaatsanwältin angesprochene schlechte Atmosphäre an der Schule wollte Bauer nicht bewerten. Er meinte nur: "Ob die mal nicht vorher auch schon schlecht war..."
Ministerium wartet ab Bayerns Kultusministerium nahm am Montag nur knapp Stellung zu dem Urteil. Pressesprecher Ludwig Unger schreibt in einer Stellungnahme lediglich, dass man die Entscheidung des Amtsgerichts Coburg "zur Kenntnis" nehme und hinsichtlich einer Bewertung erst die Urteilsbegründung abwarten werde. Ebenso wolle man noch abwarten, ob Verteidigung oder Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Kurzum: Eine "dienstrechtliche Würdigung" werde erst erfolgen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. So wird seit langem darüber spekuliert, ob Spachmann weiterhin Schulleiter am Casi bleibt oder nicht.
Dieser Mensch kann nicht mehr Direktor oder Lehrer sein - wo bleibt da die Vorbildwirkung auf die Schüler?
Und was ist ein Casi-Abi noch wert?
Das Versäumnis von Burkhard Spachmann liegt wohl eher im formal rechtlichen Bereich. Mein Gerechtigkeitsempfinden ist mit diesem Urteil schon arg strapaziert. Es geht um fast 90 junge Menschen und deren künftige Lebensläufe. Deutsch-Noten sind doch wohl überwiegend sowieso sehr subjektiv. Ein Punkt im Deutsch-Abitur mehr für alle .... und nicht nur für ein paar ausgewählte Lieblingsschüler. Wenn ein Schüler/eine Schülerin ein bayerisches Gymnasium schon bis zur Abiturprüfung durchlaufen hat, dann ist doch ein komplettes Scheitern im Deutsch-Abitur kaum denkbar. Wer will denn hier wem eigentlich eines auswischen? Die Opfer sind Spachmann und die Schüler/innen. Das Herumreiten auf ein rein formalrechtliches Fehlverhalten hat doch wohl schon pathologisch anmutende, groteske Züge.
Dann aber wirklich für alle - nicht nur für die Casi-Elite???-Schüler!!!
Allen eigenen Schülern wurde von Spachmann ein Vorteil verschafft, die Schüler aller anderen Gymnasien wurden damit benachteiligt.
Können oder wollen Sie nicht lesen, da Sie den Täter zum Opfer machen?
Für Sie noch einmal:
Die Auswirkungen der Notenanhebung seien gravierend, meinte der Richter in seiner knappen Urteilsbegründung und nannte als Beispiel den Numerus Clausus, der für einige Schüler dadurch näher gerückt sei. Und über Burkhard Spachmann sagte er: "Er wusste alles. Er hat es getan. Objektiv und subjektiv ist der Tatbestand damit erfüllt."
"Er hat in Kenntnis über den falschen Ablauf des Prüfungsvorgangs dessen Richtigkeit bescheinigt".
Für mich wiegt die Falschbeurkundung durch einen Beamten schwer. Sie muss bestraft werden. Mit "pathologisch anmutende, groteske Züge" hat das Urteil nicht das Geringste zu tun.
... und der Herr Schulleiter leistet sich auch 2. Wann endlich lernen es "kleine" Straftäter, dass ein Strafbefehl dazu dient das Verfahren zu beschleunigen. Durch die Anfechtung kommt nun der Fall noch einmal in die Presse und der Mann kann als Schulleiter nicht mehr auf seinem Dienstposten bleiben. Einen Freispruch zu wollen - das ist bei so viel Urkundenfälschung schon "unterirdisch". Hoffentlich geht auch die Staatsanwaltschaft in Berufung und das Strafmaß wird noch auf die angemessene Höhe von mindestens 90 Tagessätze erhöht.
Außerdem ist der Mann Beamter auf Lebenszeit, weshalb ich mit mehr als 90 Tagessätzen gerechnet habe.
Nach all dem, was in der Verhandlung noch so ans Licht kam, halte ich ihn als Schulleiter für nicht mehr tragbar.