Grundsätzlich gibt sich Zuber zuversichtlich: "Wir waren in Coburg in einigen Bereichen tatsächlich Vorreiter. Sehr früh richteten wir eine Abstrichstelle ein und sind jetzt mit der Infektpraxis im Marienhaus gut aufgestellt." Zuber führt die relativ guten Infekt-Zahlen in Coburg Stadt und Land - im Vergleich zu den umliegenden Kreisen, Beispiel Bamberg - auf diese schnellen Vorsichtsmaßnahmen zurück.
"Virus ist nicht so gefährlich"
"Die Menschen müssen darauf hingewiesen werden, dass sie unaufgeregt mit der Situation umgehen können. Zwar gebe es schwere Verläufe, doch im Grunde, meint Zuber, sei die Sterberate mit 0,3 bis 0,5 Prozent tatsächlich niedrig. "Der Virus ist nicht so gefährlich. Unser Immunsystem ist nur nicht darauf vorbereitet", sagt er und macht sich deshalb für den Mundschutz stark. "Wir werden auch künftig in unseren Praxen umdenken müssen und mehr Abstand einhalten", sagt er im Blick auf die Zukunft.
Seine eigenen Patienten erlebt er als sehr verständnisvoll und geduldig. "Alle benutzen Masken - und wenn es nur ein Schal oder Halstuch ist."
Zuber hat, wie auch sein Kollege Oliver Jan Gregor aus Coburg und eine ganze Reihe anderer Hausärzte eine zusätzliche Infektionssprechstunde eingeführt, bei der nur Patienten mit entsprechenden Symptomen isoliert behandelt werden.
Ausnutzen würde die Menschen die Situation im Hinblick auf Krankschreibungen nicht - Ausnahmen gebe es sicherlich immer. Für Zuber gilt: Wenn jemand krank geschrieben wird, ist er aus der Infektionskette raus. Ist jemand positiv getestet müsse er auf alle Fälle regelmäßig überwacht werden.
Niemanden wegsperren
"Grundverkehrt" findet Zuber besonders gefährdete Gruppen "wegzusperren". Auch diese Menschen hätten ein Recht auf ihren eigenen Willen und müssten frei entscheiden können, wie sie sich verhalten - natürlich ohne andere dabei zu gefährden.
"Wir Mediziner müssen den Leuten die Angst nehmen. Wir sind gut vorbereitet und wachsam - nicht ängstlich und auch nicht hysterisch."
Ein Beispiel dafür ist auch die Gemeinschaftspraxis von Dr. Gregor. Bereits seit 27. Januar gelten dort strikte Schutzmaßnahmen (Absperrungen, Schutzbekleidung, Maskenpflicht, telefonische Anmeldung). "Wir haben viele ältere Patienten mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig kommen müssen. Sie sind auf unseren Schutz angewiesen."
Wann und wer getestet wird
Kriterien Die Entscheidung, wer auf SARS-CoV-2 getestet wird, trifft der Arzt auf Basis der Kriterien des Robert Koch-Institutes (RKI). Danach sollte eine Testung nur bei Vorliegen von Krankheitssymptomen erfolgen und zwar in diesen Fällen:
- Akute respiratorische Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen
- Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
- Klinische oder radiologische Hinweisen auf eine virale Pneumonie ohne Hinweis auf eine andere Ursache
- Akute respiratorische Symptome bei Risikogruppen (Alter über 60, immunsupprimiert, onkologische Behandlung etc.) oder Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern
- Nur bei ausreichender Testverfügbarkeit: akute respiratorische Symptomen ohne Risikofaktoren
Die Konstellationen 1 und 2 gelten als begründeter Verdachtsfall und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Die Kassen übernehmen die Kosten, wenn der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung