Der Mann, der seine Frau mit einem Glaskrug geschlagen hat, muss ins Gefängnis. Er wurde vom Landgericht Coburg dazu verurteilt.
Der 53-jährige Mann, der seine Ehefrau mit einem Glaskrug brutal auf den Kopf geschlagen hat, so dass sie ein Schädel-Hirn-Trauma und Wirbelverletzungen davontrug, muss ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seiner Ehefrau schwerste Verletzungen zugefügt hatte. Die Erste Große Strafkammer am Landgericht verurteilte den 53-Jährigen deshalb wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe.
Frau hat geblutet
Der Mann hatte im November 2011 bei einem Streit mit seiner Frau zu einem Glaskrug gegriffen und ihn ihr über den Schädel gezogen. Auch als seine Partnerin bereits am Boden lag, soll er sie noch zweimal mit dem Krug traktiert und ihr außerdem einen Fußtritt in den Schulterbereich versetzt haben. Der Mann sagte aus, dass er gesehen habe, dass seine Frau blutete. Statt sich um sie zu kümmern, nahm er ihr Handy an sich und verschloss die Zimmertür zu ihrer Wohnung, in der sie mit den drei gemeinsamen Kindern lebte. Er habe nicht gewollt, dass seine Kinder sie finden, erklärte er den Richtern.
Der Syrer gab die Tat weitgehend zu, wollte seine Frau aber nicht von hinten auf den Kopf geschlagen haben. Seine Ehefrau sei auf ihn zugekommen und habe sich dann, als er zugeschlagen habe, umgedreht, erklärte er.
Eine Amtsrichterin gab die Vernehmung der Ehefrau wieder. "Sie sagte aus, dass sie dem Angeklagten den Rücken zugedreht habe", erklärte sie, "sie habe am Fenster gestanden und mit ihrem Verlobten telefoniert, als sie den Schlag abbekommen hat." An mehr könne sich die Frau allerdings nicht erinnern.
Arzt von der Schweigepflicht entbunden
Ihr Arzt, der von der Schweigepflicht entbunden wurde, nannte die schweren Verletzungen, die sie davongetragen hatte: eine Nasenbein- und eine Schädelfraktur, Frakturen an der Halswirbelsäule und im Brustwirbelbereich. Die Frau ist nach wie vor in Behandlung. Sie habe Schmerzen in Kopf, Rücken und Gehörgang, müsse sich noch einer weiteren Operation unterziehen, habe Schwindelgefühle und sei depressiv, so der Mediziner.
Den arabischen Sprachnachrichten auf den Mobiltelefonen des Ehepaares, die ein Spezialist auswertete und mittels Computer und Lautsprecherboxen hörbar machte, widmete sich das Gericht ausführlich und arbeitete eine nach der anderen ab. Ein Dolmetscher übersetzte zudem auch die am Vormittag der Tat verfassten Schreibnachrichten auf den beiden Handys ins Deutsche. Einen Anruf tätigte der Angeklagte unmittelbar nach der Bluttat. Auch dieser wurde hörbar gemacht. Auf Arabisch rief er - laut Übersetzung des Dolmetschers - wiederholt: "Alles ist vorbei, ich habe sie umgebracht" und außerdem: "Sie hat mich vorher 100 Mal umgebracht".
"Es gab viel Stress"
Ein Tunesier, der der Familie in der Vergangenheit als amtlicher Dolmetscher im Alltag behilflich war, erzählte von einer Anzeige bei der Polizei. Auch da soll der Angeklagte seiner Frau gegenüber gewalttätig geworden sein. Die Ehefrau sei danach zwei Wochen im Frauenhaus untergebracht gewesen, sagte er. Das Paar, das sich nach muslimischem Recht mehrfach getrennt hatte, ist nach deutschem Recht scheinbar noch verheiratet. Die Ehefrau habe allerdings einen anderen Mann kennengelernt, mit dem sie sich verlobt habe und den sie auch heiraten wolle, sagte der Zeuge aus. Mit ihrem Ehemann habe sie immer wieder über die geplante Hochzeit und das Sorgerecht für die drei gemeinsamen Kinder gestritten. Die Frau habe gedroht, die Kinder dem Jugendamt zu übergeben. Der 53-Jährige habe die neue Beziehung seiner Frau nicht akzeptiert, sagte der Dolmetscher, er sei grundsätzlich ein eifersüchtiger Mensch. "Da war viel Stress zwischen den Eheleuten", gab er an.