Völlig ausgerastet ist ein junger Mann in Coburg in der Nähe der Angerturnhalle. Am Landgericht soll geklärt werden, wie weit Drogen eine Rolle spielten.
Im vergangenen Dezember hielt ein Großeinsatz von Polizei und Sondereinsatzkommando die Stadt im Umkreis der Angerturnhalle in Atem. Ein damals 22-Jähriger hatte sich mit seiner Mutter, dem Stiefvater und einem Kleinkind in einer Wohnung in der Ketschendorfer Straße verschanzt und seine Angehörigen mit einem Messer bedroht und dort festgehalten. Sie sollten ihm Geld geben.
Nun steht der junge Mann, der derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, in einem Sicherungsverfahren vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Coburg. Es soll geklärt werden, was damals tatsächlich passiert ist und in welchem Zustand der Täter sich befand. Für ihn geht es darum, ob er zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Sollte sich das Gegenteil herausstellen, dann könnte das Verfahren in einen Strafprozess übergeleitet werden, was dann eine Verurteilung im Sinne der Schuldfähigkeit möglich machen würde. Im Raum steht, dass er erheblich unter Drogeneinfluss stand. Zumindest behauptet er selbst, dass er vor der Tat eine chemische Substanz, möglicherweise Amphetamin, geschnupft hatte. Seit seinem 15. Lebensjahr, gab er an, rauche er Marihuana oder Kräuter. Das habe ihn jedoch immer eher in der Stimmung gedämpft. Speed jedoch habe er ebenfalls häufiger, auch in größeren Mengen, konsumiert und reagiere darauf mit Aggressivität.
Der Vorwurf wiegt schwer
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewichtige Taten vor: Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung und mit erpresserischem Menschenraub. Mit einem Messer soll er damals seine Angehörigen bedroht und am Verlassen der Wohnung gehindert haben. Er wollte die Herausgabe von Geld erzwingen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, beleidigte er seine Mutter, drohte, sie zu töten. Er habe das Messer auch benutzt. Jedoch beschädigte er damit glücklicherweise nur ein Sofa.
Der heute 23-Jährige räumte zu Beginn der Verhandlung die Vorwürfe größtenteils ein. Und führte sein impulsives Verhalten darauf zurück, dass er Amphetamine geschnupft hatte. Er habe nie jemanden verletzen wollen. Das geforderte Geld habe er dringend gebraucht, um seiner Exfreundin in die Türkei hinterherzureisen. Die Beziehung sei zwei Wochen zuvor in die Brüche gegangen, das habe ihn sehr verletzt. Dies und noch anderer Stress, habe ihn derart aus dem Gleichgewicht gebracht, dass er haltlos gewesen sei. Er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt. So seine Version. Stellt sich heraus, dass diese der Wahrheit entspricht, dann würde er als schuldunfähig zur Tatzeit gelten und das Gericht möglicherweise eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen. Der Angeklagte bittet in seiner Einlassung ebenfalls darum, da er von den Drogen loskommen und sein Leben ändern wolle. Stellt der Gutachter, Psychiater Martin Flesch, in seiner Exploration des Angeklagten jedoch fest, dass er schuldfähig war, dann steht für die vorgeworfenen Taten eine Mindeststrafe von mindestens fünf Jahren im Raum. Möglicherweise eine Sicherungsunterbringung in einer forensischen Klinik.
Die brenzlige Situation war damals durch den Polizeieinsatz beendet worden. Menschen kamen nicht zu Schaden.
Zeugen widersprechen sich
Die Zeugenaussagen am ersten Verhandlungstag sind durchaus widersprüchlich. Der Stiefvater schilderte den Vorfall deutlich harmloser. Er habe sich gar nicht bedroht gefühlt, man sei im Gespräch gewesen. Er und seine Frau hätten jederzeit die Wohnung verlassen können, der Stiefsohn habe niemanden festgesetzt. Die Situation wäre doch gar nicht derart eskaliert, wenn die Polizei die Oma, die das geforderte Geld für das Flugticket in die Türkei bringen wollte, hereingelassen hätte. Erst als der Vorsitzende Richter Christoph Gillot, dem Zeugen klar machte, dass der Angeklagte bereits große Teile der Anklageschrift bestätigt hatte, nahm der Mann vom Recht der Zeugnisverweigerung Gebrauch. In der Folge auch alle anderen Verwandten.
Nur ein Onkel sagte aus und schilderte den Jungen als labil und bestätigte den Drogenkonsum. Wollte oder konnte jedoch auch nicht sagen, um welche Drogen es sich handelte. Der Junge sei "eigentlich" ein feiner Kerl, bestätigte eine Nachbarin. An jenem Morgen sei sie vom kleinen Bruder des Angeklagten in die Wohnung geholt worden. Mit dem Messer habe der aufgebracht auf dem Sofa gesessen und seine Mutter beschimpft. Sie selbst habe sich gefürchtet und gesagt:" Mein Sohn, tu das nicht!" Daraufhin habe er sie weggeschickt. Aber sie habe die Situation nicht als so gefährlich empfunden, dass sie es für nötig hielt, die Polizei zu rufen.