Angeklagter will vor Schulklasse nicht aussagen

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Das Coburger Justizgebäude Symbolbild: Jochen Berger
Das Coburger Justizgebäude Symbolbild: Jochen Berger

Der 22-jährige Angeklagte störte sich am Besuch einer Coburger Schulklasse und schwieg am Freitag eisern.

"Mein Mandant könnte sich freier äußern, wenn die Öffentlichkeit nicht in dieser Weise hergestellt würde", so drückte sich der Verteidiger eines 22-jährigen Coburgers aus, dem die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vorwirft. Der Grund, warum der Angeklagte sich nicht äußern wollte, war eine Schulklasse, die das Verfahren am Freitagnachmittag vor dem Coburger Amtsgericht als Bestandteil ihres Unterrichts besuchte.
Richter Ortwin Jaunich sah jedoch keinen Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen. Und freiwillig wollten die Schüler ihren Platz im Gerichtssaal ebenfalls nicht räumen - schließlich handelte es sich um ein öffentliches Verfahren. "Angesichts der Situation, die sich gerade erst ergeben hat, möchte er erst einmal schweigen", so formulierte Anwalt Matthias Loßmann den Entschluss seines Mandanten, in der Gerichtsverhandlung an diesem Freitag nichts mehr zu sagen. Das hielt der Angeklagte auch eisern bis zum Ende durch.
Seiner ehemaligen Freundin, die an einem Nachmittag im Juli letzten Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Coburg von dem Angeklagten geschlagen und gewürgt worden sein soll, blieb eine öffentliche Aussage nicht erspart. Sie habe ihrem Freund gesagt, er solle mehr im Haushalt mitarbeiten, "wir haben diskutiert und dann ging es halt los".


Richter musste nachhaken

Zum Missfallen des Verteidigers musste Richter Jaunich mehrmals nachhaken und der Zeugin schließlich ihre polizeiliche Aussage vorhalten, bis schließlich der gesamte Tathergang schlüssig nachvollzogen werden konnte. "Er hat mich am Hals gepackt, dass ich mich fast übergeben musste", schilderte die junge Frau. Sie sei mehrfach mit der Faust auf Brust, Arm und Bein geschlagen worden. In der Küche habe der junge Mann sie zu Boden geschubst, sie gewürgt und ihren Kopf gegen die Wand geschlagen. "Ich hatte blaue Flecken", erklärte sie, "am Hals waren die Spuren der Fingernägel zu sehen." Entsprechende Fotos lagen dem Gericht vor. An die genaue Reihenfolge der Handlungen erinnerte sich die Zeugin allerdings nicht mehr.
Nach der Tat sei sie mit Freundin und Mutter zur Polizeidienststelle nach Neustadt gefahren und habe Anzeige erstattet. Davon wollte sie mittlerweile jedoch absehen. "Er ist ja mein Freund gewesen", gab sie an. Die Zeugin, die mit dem Mann nicht mehr liiert ist, aber nach wie vor freundschaftlichen Umgang mit ihm pflegt, führte sein Benehmen am Tattag auf eine Erkrankung zurück. Ihr damaliger Freund leide an Schizophrenie, gab sie an. Zudem habe es keine weiteren derartigen Vorfälle mehr gegeben.
Vor der Polizei hatte sich der Angeklagte im Juli 2016 schon zu der Tat geäußert. Ein Polizist sagte aus, dass sich der Angeklagte jedoch kaum mehr erinnern konnte. Als er ihm vorgelesen habe, was er alles gemacht haben soll, "war er schon sehr erschrocken". Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln stand der Coburger schon einmal vor dem Richter - die Geldstrafe daraus ist noch nicht ganz abbezahlt.
Dem Antrag des Verteidigers, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen und damit auf die Öffentlichkeit zu verzichten und die Verhandlung doch "pragmatisch" abzuwickeln, wollte Staatsanwalt Christian Pfab nicht folgen. Schließlich bräuchte der Angeklagte lediglich auszusagen. "Er will sich ja äußern, aber nicht hier und jetzt", erklärte Loßmann. Auch der Einwand des Richters, ein weiterer Prozesstermin koste Zeit und Geld, konnte den Angeklagten nicht umstimmen. Da die Verteidigung auch die Verlesung eines medizinischen Gutachtens im Gerichtssaal ablehnte, mit dem die Schuldfähigkeit des Angeklagten geprüft werden könnte, muss nun ein Gutachter hinzugezogen werden.
Die Verhandlung wird am Donnerstag, 16. März, am Amtsgericht fortgesetzt.