Die Täter
Nach elftägiger Fahndung war die Polizei schließlich erfolgreich. Am Morgen des 4. Dezember 1970 hatte man die drei Täter, die alle aus dem Raum Kronach stammten, hinter Schloss und Riegel: Jürgen J., 22 Jahre alt, Kraftfahrer, ein Sohn. Er hatte die tödlichen Schüsse auf Werner Hardt abgegeben. Edgar K. (29), ebenfalls Kraftfahrer und Familienvater, hatte die Idee zum Einbruch in das Coburger Geschäft. Der Jüngste, Rainhard A. (16), sollte mitmachen, weil er als Schlosserlehrling Dietriche besaß und Schlösser öffnen konnte.
Was die Polizei auf die Spur des Trios gebracht hatte, war unter anderem, dass die Namen von Edgar K. und Jürgen J. in Werner Hardts Kundenkartei standen. Ein weiterer entscheidender Hinweis auf Edgar K. kam aus einer Gaststätte in Fürth am Berg. Dort hatte der 29-Jährige kurz nach der Tat eine so detaillierte Schilderung des Einbruchs zum Besten gegeben, dass seine Zuhörer hellhörig wurden und sich an die Polizei wandten.
Auf den verschuldeten Edgar K. und sein Auto, einen Mercedes-Sportwagen 190 SL kamen die Fahnder übrigens schon 24 Stunden nach der Tat. Allerdings hatte ihm seine Ehefrau für die Tatzeit zunächst ein Alibi gegeben. Doch die Schlinge zog sich zu und wenige Tage, nachdem K. in Untersuchungshaft genommen worden war, packte er aus und nannte der Polizei Jürgen J. als Schützen. Ihn hatte man vorher mangels Beweisen schon einmal laufen lassen müssen.
Die Waffe
Besonders tragisch liest sich die Tatsache, dass Werner Hardt den Revolver, durch dessen Kugeln er starb, den Tätern selbst verkauft hatte. Edgar K. hatte den Arminius-Revolver im Januar 1970 erworben und ihn dann an Jürgen J. weiter verkauft. Nach der Tat hatten die beiden Männer die Waffe in einem Waldstück bei Tettau vergraben. K. selbst führte die Polizei später dorthin.
Der Prozess
Genau zwei Jahre nach ihrer Festnahme, am 4. Dezember 1972, begann für die drei Männer der Prozess vor dem Schwurgericht Coburg. Mit seiner Verteidigung hatte Jürgen J. die Kanzlei des bekannten Promi-Anwalts Rolf Bossi beauftragt. Die Anklage lautete auf gemeinschaftlichen Mord.
Was die drei jungen Männer verband, war ihre Waffenleidenschaft. Schulden (Edgar K.) und Arbeitslosigkeit (Jürgen J.) führten schließlich dazu, dass man beschloss, "ein Ding zu drehen". Einen Bankeinbruch verwarf das Trio. Stattdessen sollte es ein Waffengeschäft sein. Ausgespäht wurden vier Geschäfte in Coburg und eines in Trübenbach. Die Beute - Waffen und Munition - sollte verkauft und der "Erlös" geteilt werden. Man rechnete mit 10000 Mark für jeden.
Staatsanwalt und Nebenklägerin forderten für Jürgen J. die Höchststrafe bei Mord: lebenslänglich. Auch Edgar K. sollte eine langjährige Haftstrafe bekommen, bei Reinhard A. dagegen wollte man es bei der Dauer der U-Haft belassen.
Das Urteil
Am 12. Dezember 1972 verkündete das Coburger Schwurgericht sein - überraschendes - Urteil. Bei Jürgen J. erkannte das Gericht auf Totschlag, nicht auf Mord. Er habe, so die Begründung, nicht aus Heimtücke geschossen, sondern, weil er selbst nicht getötet werden wollte. Die Strafe: 15 Jahre Gefängnis. K. und A. wurden vom Vorwurf der Mittäterschaft beim Totschlag freigesprochen, erhielten allerdings für ihre übrigen Delikte vier beziehungsweise zwei Jahre Haft auf Bewährung (Reinhard A.).
Die Firma
Gut 20 Jahre vor der Tat hatte Werner Hardt in Neustadt die Firma Papier-Hardt gegründet. Später kamen Büromöbel hinzu. 1956 entstand im Steinweg 60 in Coburg das Waffengeschäft. 1963 wurden beiden Unternehmen vereinigt und zogen in die einstige Fahnenfabrik Schneider in der Callenberger Straße 18. Ende 1969 kamen eine moderne Büchsenmacherei und eine Brünieranstalt dazu.
Nach dem Verlust ihres Ehemannes konnte Werner Hardts Witwe das Geschäft nicht mehr halten. 15 Angestellte und der Prokurist, der 20 Jahre im Betrieb arbeitete, verloren ihre Stelle.