63-Jähriger muss ins Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

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Symbolfoto: Arne Dedert, dpa
Symbolfoto: Arne Dedert, dpa

Ein 63-jähriger Mann soll die neunjährige Tochter einer Bekannten bei einer Geburtstagsfeier unsittlich berührt haben. Er muss ins Gefängnis.

Auf seiner Geburtstagsfeier soll ein 63-jähriger Mann die neunjährige Tochter einer Bekannten mehrfach unsittlich berührt haben, obwohl das Mädchen sich offensichtlich gewehrt und geschrien hat. Die Staatsanwaltschaft warf dem Coburger deshalb sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern vor. Am Dienstag musste sich der Mann vor dem Amtsgericht in Coburg verantworten.

Richterin Susanne Hinz ließ sich vom Angeklagten den besagten Tatabend am Freitag, 29. Januar 2016, ausführlich schildern. Der Mann hatte mit einem Freund und vier Frauen in der Küche seiner Wohnung in Coburg seinen Geburtstag gefeiert. Mit dabei waren auch das dreijährige Kind einer Nachbarin und die damals neunjährige Tochter einer guten Bekannten, die im Wohnzimmer vor dem Fernseher saßen. "Ich habe meinen Platz nie verlassen", sagte der Mann aus. Er habe sich von der Nachbarin einen CD-Player geliehen, weil sie in der Küche Musik gehört hätten. Seinen eigenen Kassettenrekorder habe er auf den Schrank zurück ins Wohnzimmer gestellt. Dabei habe er die Neunjährige dabei erwischt, wie sie in seinem Bücherregal herumgestöbert habe. Er habe das Mädchen gerügt und, als es sich aufs Sofa gesetzt habe, lediglich auf den Kopf geküsst. "Ich habe sie nicht angefasst", beteuerte er.


"Mein Mädchen hat gezittert"

Die Mutter des Mädchens, die ebenfalls als Zeugin aussagte, glaubt dagegen den Aussagen ihrer Tochter. Sie sei zusammen mit einer Freundin, die im selben Haus wie der Angeklagte wohnt, zu der Geburtstagsfeier erschienen, sagte sie aus, ihre Tochter sei später nachgekommen. Die beiden Mädchen hätten sich im Wohnzimmer aufgehalten, die Erwachsenen hätten in der Küche geplaudert und Musik gehört. "Dann kam mein Mädchen", erinnert sie sich, "das hat gezittert und war komisch." Ihre Tochter habe rote Backen gehabt, geweint und ihr geschildert, wie der 63-Jährige sie hochgehoben und angefasst habe. "Ich war wie im Schock", sagte die Frau. Die Nachbarin rief schließlich die Polizei. Beim Angeklagten wurde ein Blutalkoholwert von 1,76 Promille gemessen.

Weil der Mann die Tat vehement abstritt, musste auch das Mädchen aussagen - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Nachbarin sagte ebenfalls als Zeugin aus: Küche und Wohnzimmer lägen sich - nur durch einen Korridor getrennt - gegenüber, erklärte sie. "Wir haben Musik gehört, mittellaut", erklärte sie auf Nachfrage, ob man die Schreie des Kindes bis in die Küche gehört haben könnte. Sie habe einiges getrunken und sei "beschwipst" gewesen. An den genauen Wortlaut des Kindes, das die Tat schilderte, könne sie sich deshalb nicht mehr erinnern. Auch ob der Angeklagte während der Feier einmal das Wohnzimmer betreten habe, wisse sie nicht mehr.


Sehr aufgewühlt

Eine weitere Zeugin, die Gast auf der Party war, will von dem Vorfall ebenfalls nichts mitbekommen haben. Die Mutter habe geschrien, erklärte sie, und später habe sie erfahren, was passiert sein soll. Die Neunjährige sei allerdings sehr aufgewühlt gewesen und habe geweint.

Immer wieder fragte Richterin Susanne Hinz die Zeugen nach einem Vorfall, der sich rund ein Jahr zuvor abgespielt haben soll. Auch da soll der Angeklagte die Tochter einer befreundeten Familie unsittlich berührt haben. Die Nachbarin gab zu, der Mutter des Kindes damals beigestanden und sie zur Polizei gefahren zu haben. Auch die Mutter der Neunjährigen habe von diesem Vorfall gehört, sagte sie aus, dem aber keinen Glauben geschenkt.
Am Ende sprach die Kammer das Urteil: Der Mann wurde wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.