Die seit 13 Jahren vermisste Peggy Knobloch aus Lichtenberg wäre mittlerweile 22 - und damit gehörte sie zu denen, die ihren Rundfunkbeitrag entrichten müssen. So dachte offenbar auch die Gebühreneinzugszentrale und versandte nun einen Mahnbescheid an "Frau Peggy Knobloch".
Die GEZ soll nach Informationen der Bild-Zeitung rückwirkend zum Januar 2013 TV-Gebühren angemahnt haben. Der Brief habe bei Peggys Mutter Susanne Knobloch Bestürzung ausgelöst.
Die heute 41-Jährige hat ihre Tochter, die 2001 im Alter von neun Jahren spurlos verschwand, nie für tot erklären lassen. Nach zehn Jahren hätte sie dies mit allen juristischen Folgen tun können. So aber hat die Mutter ihr Kind bei jedem Umzug umgemeldet. Peggy bekommt Post von der Krankenversicherung, auch die Benachrichtigung zur Europawahl flatterte ins Haus.
Jüngst war der Fall Peggy erneut bundesweit groß in den Schlagzeilen, als in Bayreuth das Wiederaufnahmeverfahren gegen den mutmaßlichen Mörder des Mädchens, Ulvi Kulac, mit einem Freispruch für den geistig behinderten Mann endete.
"Ich hatte mich nach diesem Prozess gerade wieder gefangen - und nun so ein Schlag", zitiert die Bild-Zeitung Susanne Knob lochs Reaktion auf das Schreiben des Beitragsservice von ARD und ZDF.
Bei der GEZ ist das Versehen mittlerweile aufgefallen. Aus der Zentrale hieß es, man wolle sich bei Susanne Knobloch offiziell entschuldigen. Die 41-Jährige ist als Frührentnerin selber von der Gebührenpflicht für Rundfunkbeiträge befreit.
"Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird" (wikipedia)
Wie kommt die GEZ an die Daten eines jeden Bürgers? Ich war immer davon ausgegangen, dass das Rumschnüffeln in meinen privaten Daten einer richterlichen Genehmigung bedarf, ach ich vergaß, wir haben ja längst keine Demokratie mehr ...
Diese "Gebühr" wird von jedem bedingungslos eingefordert, zur Not auch gerne doppelt bei mehreren Bewohnern in einer Wohnung oder Haus. Von der Rückzahlung (3/4 Jahr Wartezeit auf Rückerstattung) will ich erst gar nicht anfangen...
Und wenn ich dann noch lese, welcher Schwachsinn und Schrott damit bei den Öffentlich-Rechtlichen bezahlt und finanziert wird, kann einem nur schlecht werden.
ABER ABER das Radio nicht vergessen! Auch wenn es nicht genutzt oder vielleicht gar nicht vorhanden ist... ^^
Rundfunksteuereinzugszentrale sollte eigentlich der Verein heißen.
"Das die Mutter ihre Tochter nicht für tot erklären lassen will und sie bei jedem Umzug mit ummeldet sollte jedem, der auch nur im Mindesten zur Anteilnahme fähig ist als selbsverständlich gelten."
Niemand hat gesagt, dass Peggys Mutter sie für tot hätte erklären lassen sollen. Bloß ist eben die logische Konsequenz von offiziell als lebend Gemeldeten, dass diese auch mal Post bekommen können...
Das hat nichts mit fehlender Anteilnahme o.ä. zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.
Also bei aller Anteilnahme, aber wer sein Kind bei jedem Umzug mit ummeldet mit allem Pipapo, der ist dann geschockt, wenn eine automatisierte Gebühreneinzugsaufforderung kommt??? Bei allem Mitgefühl, Frau Knobloch, da hält sichs dann doch sehr in Grenzen mit meiner Anteilnahme (was den Bescheid angeht).
Das die Mutter ihre Tochter nicht für tot erklären lassen will und sie bei jedem Umzug mit ummeldet sollte jedem, der auch nur im Mindesten zur Anteilnahme fähig ist als selbsverständlich gelten.
IHRE "Anteinahme" scheint in diesem Fall nur dem "Versehen" der GEZ zu gelten.
Sie sollten sich schämen.