Messerangriff im Bayreuther Jobcenter: Nach der Attacke auf Mitarbeiter im Jobcenter wurde am Montag das Urteil im Mordprozess gegen einen 38-Jährigen verkündet. Foto: NEWS5 / Merzbach
Am Montagmorgen ist in Bayreuth ein Mordprozess gegen einen 38-Jährigen zu Ende gegangen. Dem Mann wurde vorgeworfen, im März das Jobcenter gestürmt und dann drei Mitarbeiter mit einem Messer verletzt zu haben. Jetzt verkündete das Landgericht das Urteil.
Urteil im Mordprozess nach Angriff in Bayreuther Jobcenter: Der 38-jährige Messerstecher, der im März in das Bayreuther Jobcenter gestürmt war und drei Mitarbeiter angegriffen hatte, erhielt am Montag (16. Dezember 2019) sein Urteil. Bereits kurz nach seiner Festnahme verletzte er in einem Bezirkskrankenhaus noch weitere Menschen.
Sozialleistungen gestrichen: Mann läuft mit Messer in Bayreuther Jobcenter
Der Angeklagte war mehrfach nicht seinen Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter nachgekommen, wie die Ermittler im Zuge seiner Festnahme mitteilten. Nachdem das Jobcenter dem Angeklagten Sozialleistungen gestrichen hatte, wollte er "der gesamten Beamtengesellschaft einen spürbaren Denkzettel" verpassen, so der Vorsitzende Richter.
So habe er im März mit gezücktem Messer das Büro eines Jobcenter-Mitarbeiters betreten. Dieser habe erst an einen "verspäteten Faschingsscherz" geglaubt, sagte der Richter. Doch der Angeklagte habe zugestochen, erst in dessen Oberschenkel, dann in den Ellbogen.
Erstes Opfer kann bis heute nicht mehr arbeiten
Das "beherzte Eingreifen" zweier Kollegen habe dem Mann möglicherweise das Leben gerettet, so das Gericht. Zunächst habe ein Kollege von hinten versucht, den Angeklagten zu überwältigen. Aber der 38-Jährige habe sich ruckartig umgedreht und ihn mit dem Messer an Schulter und Finger verletzt. Ein weiterer Kollege habe helfen wollen, wieder habe der Angeklagte sein Messer gezückt. Er habe den Mann zwar nur am Pullover erwischt, ihn dafür aber ins Gesicht geschlagen.
Angeklagter habe "besonderes Interesse an Messern"
Nach seiner Festnahme kam der Angeklagte nach Gerichtsangaben in ein Bezirkskrankenhaus. Dort müsse er weiterhin behandelt werden, damit er mit seinem "besonderen Interesse an Messern" nicht eines Tages als Mörder dastünde. "Da muss die Allgemeinheit geschützt werden und Sie selber auch", wandte sich der Richter direkt an den Angeklagten.
Die Verhandlung im Landgericht hatte zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Eine öffentliche Verhandlung wäre für den Angeklagten eine zu "starke persönliche Belastung", sagte der Richter zu Prozessauftakt am 3. Dezember 2019. Er folgte damit einem Antrag der Verteidigung.
Richter: Im Krankenhaus verletzte er auch drei Menschen
Seit seiner Festnahme war der Deutsche in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht. Ende November habe er dort eine Krankenschwester, einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes und einen anderen Patienten verletzt, so der Richter. Der Angriff zeige die psychische Belastung des Angeklagten.