Der Zapfendorfer Bürgermeister Matthias Schneiderbanger (CSU) ist seinen Job los. Vorläufig zumindest ist er des Amtes enthoben, wie die Landesanwaltschaft mitteilt. Schneiderbanger soll knapp 280 000 Euro aus der Gemeindekasse entwendet haben und sitzt in U-Haft. Für die Marktgemeinde ändert sich erst mal nichts.
Das heißt, Siegfried Bauer (VU) darf im Rathaus weiterhjn die Suppe auslöffeln, die ihm der Erste Bürgermeister da wohl irgendwie eingebrockt hat. "Meinen Ruhestand hätte ich mir anders vorgestellt!" Siegfried Bauer macht nicht gerade einen erfreuten Eindruck, als Presse im Rathaus auftaucht. Schon wieder. Nach dem Rummel im Dezember hat der Zweite Bürgermeister die Nase voll.
Der Blick zurück: Im März letzten Jahres war der langjährige Verwaltungsmitarbeiter Matthias Schneiderbanger (CSU) - in das Amt des Ersten Bürgermeisters gewählt worden. Dann im Dezember der Paukenschlag: Er soll knapp 280 000 Euro aus der Gemeindekasse entwendet haben. Der Hinweis kam aus der Verwaltung, wurde überprüft und Schneiderbanger verhaftet. Seit Anfang Dezember sitzt er in Untersuchungshaft. Anfang Dezember wurde Bauer als Zweiter Bürgermeister nicht nur ins kalte Wasser geschmissen, sondern wie er meint "in fast schon gefrorenes". Seinen sicherlich wohlverdienten Ruhestand hätte sich der 63-Jährige anders vorgestellt: Endlich mehr Zeit für die Familie, lange Spaziergänge mit Hündin Fanny. Doch die muss sich weiterhin mit kurzen Runden begnügen.
Gehalt halbiert Mit weniger Geld begnügen muss sich derweil Matthias Schneiderbanger. Gleich zwei Verfahren hat er am Hals: einerseits das strafrechtliche wegen des unterschlagenen Geldes, andererseits ein disziplinarrechtliches, weil er kommunaler Wahlbeamter ist. Dafür hat das Landratsamt als Dienstaufsichtsbehörde die Disziplinarbefungnis an die Landesanwaltschaft übertragen, wie Gerhard Pfauser mitteilt. Für laufende Verpflichtungen muss Geld zur Verfügung stehen, ebenso für Familie, erklärt Pfauser namens der Landesanwaltschaft. Allerdings hat die ihn nun auch noch des Amtes enthoben, vorläufig. Damit Schneiderbanger, falls er aus der U-Haft entlassen werden sollte, nicht zurück an den Schreibtisch geht. Mit allen weiteren Schritten wird die Landesanwaltschaft warten, bis der strafrechtliche Aspekt geklärt ist.
Was heißt, dass Anklage erhoben und ein Urteil gesprochen, oder Schneiderbanger frei gesprochen ist. Bis dahin ruht das weitere disziplinarische Verfahren. Alles Weiter werde danach geklärt und auch mitgeteilt, heißt es seitens der Landesanwaltschaft. Damit wird es aber noch etwas dauern, "die nächsten Monate entscheidend sein." Das strafrechtliche Verfahren liegt jedenfalls in Händen der für Wirtschaftsdelikte zuständigen Staatsanwaltschaft in Hof. Und in Zapfendorf? Da bleibt alles wie gehabt, und damit Zweiter Bürgermeister Siegfried Bauer ordentlich am Schaffen. Den Ruhestand hatte der sich wie erwähnt ziemlich anders vorgestellt und nicht jeden Wochentag im Rathaus. Dort ist die Schockstarre der Verwunderung gewichen. Man könne immer noch nicht so recht glauben, was sich da zugetragen haben soll.
Auch in der Bevölkerung sei das so, weiß der Zweite Bürgermeister. Der ist indes froh, dass im Rathaus so eine tolle Mannschaft am Schaffen ist, ihn bestens unterstützt. Und Altbürgermeister Josef Martin steht mit Rat und Tat zur Seite bei dem wichtigen ICE-Thema, das er kenne wie kein Zweiter.
Ein wenig erleichterter wäre Siegfried Bauer schon, wenn sich ein Ende der Vertretungszeit abzeichnen würde, wenn der Weg für Neuwahlen frei wäre. Aber dafür bedürfe es wohl eines offiziellen Verzichts auf das Bürgermeisteramt, seitens des Inhabers. Das sei wohl aber eine weitreichende und komplexe Angelegenheit, lässt Bauer anklingen.
Im Bürgermeisterbüro hat er sich erst gar nicht häuslich einrichten wollen. Keine persönlichen Dinge. Nur Pflanzen, die wohl schon lange hier stehen und ein Kalender mit Winterbild. "Ist ja noch Winter", findet Bauer.
Narrische Zeit "Herr Schneiderbanger" steht im Rathauswegweiser auch noch als 1. Bürgermeister. Ob man ihn dereinst in der Galerie der Ehrenbürger findet wie etwa Amtsvorgänger Martin? Bauer lächelt - und hält sich bedeckt. Er kommt ja kaum zum Verschnaufen: Nach einer ganz und gar nicht besinnlichen Weihnachtszeit hat er gleich in eine narrische gewechselt.
Zumindest die Mottowägen des Faschingszuges dürften mehr als genug Stoff gefunden haben. Bauer lässt sich überraschen und hofft weiter auf lange Spaziergänge mit seiner Fanny und mehr Zeit für seine acht Enkel.
"Unschuld" ??? Hallo gehts noch, der Typ hatte doch bereits alles gestanden. Mein Eindruck dass Sie den "Bürgermeister" (den sie "Unschuldsgläubier" so gerne noch titulieren) anscheinend sehr gut kennen. Im Schmerz der Enttäuschung entschwindet die Realität. Von mir kommt nun kein Kommentar merh, denn dass ist alles nur traurig was Sie von sich geben.
Der suspendierte Bürgermeister ist derzeit „Beschuldigter“, also noch kein „Angeschuldigter“ und erst recht noch kein „Angeklagter“. Spielen Sie sich also nicht als Richter auf.
Ihr Eindruck, dass ich den Bürgermeister sehr gut kenne, trügt Sie genauso wie manches andere offenbar auch.
Ich weiß nicht, warum manche Leute jemand, der eine Straftat begangen haben soll, gleich zum Verbrecher erklären, statt die Beurteilung des Falles und letzten Endes die Verurteilung der Justiz zu überlassen. Dieselben Leute sollten sich einmal fragen, wie ihnen zumute wäre, wenn sie z. B. als Kinderschänder tituliert würden, bloß weil ein Nachbar behauptet, dass sie ihr Kind geschlagen hätten.
Es ist gut, dass in Deutschland jeder solange unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist und nicht umgekehrt, also keiner seine Unschuld beweisen muss, sondern ihm die Schuld bewiesen werden muss. Wer es anders haben will, hat mit einer einigermaßen vernünftigen Rechtsprechung nichts am Hut.
Danke, noch denke ich die Rechtslage und den Umgang damit zu verstehen.
Wenn jemand bei den ersten Verhören bereits die ganze Tragweite seines Tuns eingestanden hat, mit den ermittelnden Bematen kooperiert, dann kann man ihn ruhig als "Schuldigen/Verbrecher" bezeichnen. Hier ist ja die Sachlage mehr als eindeutig. Aber viell. ist dass ja alles einem Kindheitstrauma zu verdanken und er ist schuldlos hineingeraten....solche Fälle kennt man ja auch. Vielleicht Spielsucht.....dass ist eine Krankheit und nicht zu bestrafen, wobei wir wieder bei der Rechtssprechung/Rechtslage sind. Vielleicht bezahlt er dann wenigstens seine Anwälte aus den 50% selbst, dass läuft dann unter Lebensunterhalt.