Wie viel Schutz braucht Bambergs Wasser?

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An der Oberfläche relativ unscheinbar sind die Brunnen, um deren Schutz es geht. Foto: Ronald Rinklef
An der Oberfläche relativ unscheinbar sind die Brunnen, um deren Schutz es geht. Foto: Ronald Rinklef
 

Der lange Streit um das Wasserschutzgebiet bei Strullendorf geht an diesem heutigen Mittwoch vor dem Verwaltungsgerichtshof in München in die entscheidende Runde.

25 Jahre hatte er schon gedauert, der Streit um das Wasserschutzgebiet in den Hirschaider Büschen, als das Landratsamt Bamberg schließlich zum 1. Dezember 2011 die entsprechende Verordnung erließ. Doch damit wollten und wollen sich die davon betroffenen Landkreisgemeinden Strullendorf und Hirschaid nicht abfinden. Ausgerechnet am Weltwassertag (24. März) 2012 beschloss der Strullendorfer Gemeinderat einstimmig, ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an zu- strengen. Der Markt Hirschaid und zwei private Kläger schlossen sich an. Und auch die Deutsche Bahn wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen die Schutzgebietsverordnung. Fast genau drei Jahre später, am heutigen Mittwoch, könnte in München eine Entscheidung fallen.

Gegner vor dem Verwaltungsgerichtshof ist der Freistaat Bayern und damit das Landratsamt Bamberg als die Behörde, die die Schutzverordnung erlassen hat. Doch eigentlich sind es die Stadtwerke Bamberg, die hier einen wesentlichen Teil der Wasserversorgung gesichert wissen wollen. Etwa 5,4 Millionen Kubikmeter Wasser werden in Bamberg durchschnittlich pro Jahr verbraucht. Etwa ein Drittel davon beziehen die Stadtwerke als Fernwasser aus dem Donau-Lech-Gebiet. Rund zwei Drittel des Bamberger Leitungswassers stammen aus eigener Produktion, aus Brunnen in den Buger und Gereuther Wiesen, im Stadtwald - und eben aus den Hirschaider Büschen.

Und das Schutzgebiet für die 32 Brunnen im Landkreis, dessen Kerngebiet sich auf dem Territorium der Gemeinden Strullendorf und Hirschaid erstreckt, ist der Streitpunkt, um den es geht. Für Christoph Jeromin, Abteilungsleiter Bäder und Wasserversorgung bei den Stadtwerken, ist es unverzichtbar. Bis zu 1,25 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr beziehen die Stadtwerke aus diesen 32 Brunnen, die kurz nach dem Zweiten Weltkrieg unter amerikanischer Regie zur Versorgung der Stadt Bamberg angelegt wurden. "Es gibt keine adäquate Alternative dafür", stellt Jeromin fest.

Spitzenlast muss abgedeckt sein

Zudem müsse er auch für den Spitzenbedarf genügend Versorgungssicherheit einplanen, führt Jeromin aus. So sei etwa im Jahr 2013 mit dem extrem heißen und trocknen Sommer die Abgabemenge der Stadtwerke auf 6,2 Millionen Kubikmeter in die Höhe geschnellt. Die Infrastruktur müsse auf tägliche Spitzenlasten von 30.000 Kubikmeter eingestellt sein. Die 32 Brunnen in den Hirschaider Büschen könnten dazu mit maximal 14.000 Kubikmetern deutlich mehr beitragen als etwa die 41 Brunnen im Stadtwald, die eine Tagesmenge von höchstens 6600 Kubikmetern erlaubten.

Dass die Brunnen wichtig und schützenswert sind, bestreitet auch die Gegenseite nicht. "Das ist gut so - und soll auch so bleiben", sagt Arnold Engert, Geschäftsleiter der Strullendorfer Verwaltung. Das Problem ist aber, dass es sich hier - wie auch bei fast allen Bamberger Brunnen - um Flachbrunnen handelt, deren Wasser aus einer Tiefe von etwa neun bis 15 Metern gefördert wird. Solche Flachbrunnen erfordern naturgemäß ein größeres Schutzgebiet als etwa die sechs Tiefbrunnen im Hauptsmoorwald, von denen Strullendorf sein Trinkwasser aus einer Tiefe von rund 120 Metern bezieht.

Und genau die Größe des geschützten Einzugsbereichs ist der Knackpunkt in dem Rechtsstreit. So könnten nach einem von der Gemeinde Strullendorf in Auftrag gegebenen Gutachten die einzelnen Schutzzonen auch enger gezogen werden, so Engert. Für die Stadtwerke Bamberg ist das Schutzgebiet in seinem jetzigen Zuschnitt jedoch schon die kleinste Lösung, nach dem im Laufe des Ausweisungsverfahrens bereits rund 800 Hektar - vor allem im Kernort von Strullendorf - herausgenommen wurden, das gesamte Wasserschutzgebiet damit von 4500 auf 3700 Hektar verkleinert wurde. "Das ist jetzt der minimal mögliche Umgriff", sagt Jeromin.

Keine Straße in der engeren Zone

Für Strullendorf geht es aber weniger um das Gesamtgebilde, sondern mehr um die engere Schutzzone (WII) um den Fassungsbereich der Brunnen. Denn diese reicht südöstlich des Gewerbegebiets bis an die Bahnlinie heran. Um den Ort beim Ausbau der ICE-Trasse auch vom Schwerlastverkehr zu entlasten, benötigt Strullendorf eine Südanbindung für sein Gewerbegebiet. Da die Bahn den bisherigen Übergang am Stockweg dicht machen möchte, bliebe nur die Möglichkeit, die Anbindung weiter südlich zu führen - durch die engere Schutzzone WII. In dieser Zone ist der Bau von Straßen aber generell verboten. Doch darum geht es vor dem Verwaltungsgerichtshof vorrangig nicht. Hier gilt es unter anderem zu prüfen, ob etwa bei der Ausweisung Fehler gemacht oder ob es vielleicht doch Alternativen gibt. Letzteres ist laut Engert einer von sieben Punkten, die das Gericht noch zu klären hat. Bei einem Verhandlungstermin Anfang Februar, der sich über zwei Tage erstreckte, seien erst drei von insgesamt zehn Punkten behandelt worden. Es ist also nicht sicher, ob der für den heutigen Mittwoch angesetzte Termin dem Gericht für eine Entscheidungsfindung ausreicht.