Im Sommer 2016 wurde die Kreuzung in Bamberg-Ost unter anderem verschmälert, um Unfälle zu verhindern. Doch es kracht nach wie vor.
Fünf Verkehrsunfälle sind passiert seit Juni 2016. Dabei hätte genau das verhindert werden sollen: Denn im Sommer vergangenen Jahres wurde die Kreuzung Annastraße/Starkenfeldstraße mit Hilfe baulicher Maßnahmen verschmälert und die Mittelinsel verlängert. Trotzdem kam es mehrmals zu Zusammenstößen zwischen Auto- und Radfahrern, die stets beim Abbiegen geschahen.
Die Mitglieder des Umweltsenats haben in der jüngsten Sitzung beschlossen, dass zusätzliche Sichtzeichen in die Sperrflächen eingebaut werden sollen. Konkret handelt es sich um eine Art Mini-Warnbaken. Diese sollen verhindern, dass sich zwei Autos nebeneinander auf die Fahrbahn der Annastraße stellen können, wenn ein Pkw nach links und der andere nach rechts in die Starkenfeldstraße einbiegen will.
Warum es im Umweltsenat auch wieder um Tempo 30 an dieser Kreuzung ging und die Frage, ob eine Ampelanlage möglich ist, lesen Sie im Premiumbereich von infranken.de
Niemanden kann in Erstaunen versetzen, daß es hier weiterhin zu Unfällen kommt. Davor habe ich vor (!) den letztjährigen Maßnahmen gewarnt - und seit der Umgestaltung immer wieder.
Das Hauptunfallrisiko liegt - neben der zu hohen Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge, die natürlich auch zu schnelles (und damit unachtsames) Abbiegen begünstigt - im benutzungspflichtigen Radweg.
Zunächst ist die Anordnung rechtswidrig. Radwege sind anerkanntermaßen selbst ein hohes Unfallrisiko. Radwegbenutzungspflicht darf deshalb seit über 20 Jahren nur angeordnet werden, wenn sie eine örtlich bedingte, außergewöhnlich hohe Gefahrenlage auf der Fahrbahn entschärft. Da diese gerade und übersichtlich ist, gibt es eine solche nicht. Risiken, welche durch regelwidriges Verhalten der Kraftfahrer verursacht werden, haben, so die oberinstanzliche Rechtsprechung, die Behörden durch entsprechende Überwachung und Regeldurchsetzung zu beseitigen.
Wenn eine hohe, örtlich bedingte Gefährdung vorliegt, muß der Radweg festgelegten Kriterien entsprechen (Querschnitt, Qualität, Übersichtlichkeit, Linienführung, ausreichend Raum für Fußgänger, ...). Sonst ist Benutzungspflicht ebenfalls unzulässig. Der in Rede stehende Radweg fällt diesbezüglich nahezu komplett durch.
Extrem gefährlich wird seine Führung über die Einmündung der Annastraße: Rechts der Kfz-Rechtsabbiegespur gelegen, ignorieren ihn viele in die Annastraße abbiegende Kraftfahrer. Weit von der parallelen Geradeausspur abgesetzt, blockieren ihn weitgehend alle aus der Annastraße kommenden Fahrzeuge, bevor die Fahrer überhaupt einen Blick zur Seite wenden.
All diese Gefahrenmomente wurden bei der Umgestaltung geflissentlich ignoriert. Sie anzugehen, hätte nämlich bedeutet, mehr Rücksichtnahme seitens der Kraftfahrer zu erzwingen. Und das ist in den Augen der meist autoverliebten Politiker und Behördenmitarbeiter absolut verpönt. Man beläßt es lieber bei volksverdummender Symbolik.