Manche Regeln werden immer wieder aus vermeintlicher Unwissenheit gebrochen. Das sind in Bamberg die Häufigsten.
Ein bisschen mulmig ist einem als Radfahrer manchmal im Kreisel am Wilhelmsplatz (Justizgebäude): Autofahrer, die den Kreisel verlassen, müssen schon gut im Schulterblick geschult sein, um einen nicht zu übersehen. Der Fall ist allerdings klar: Wer kreiselt, hat Vorrang vor Ein- und Ausfahrenden. Ein Passant wollte mir einmal erklären, dass Radler hier nur Vorfahrt hätten, wenn sie absteigen. Aber das gilt nur an Zebrastreifen, die eben nur Fußgängern Vorrang gewähren, erklärt Kornelia Towstoles.
Die Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Stadt Bamberg trifft sich nach geänderten Straßenführungen oft und lange mit der Verkehrspolizei, Rettungskräften und anderen Teilnehmern, um die Regelungen so klar wie möglich zu gestalten. "Unklarheiten dürfte es eigentlich keine geben", sagt sie. Und dennoch: "Es gibt anscheinend Regeln, die immer wieder falsch verstanden werden wollen."
So wird auch immer mal wieder nachgebessert, obwohl die Bestimmungen auch ohne zusätzliche Schilder klar sein sollten (siehe Foto unten rechts). Oder etwa auf der Erba-Insel würden Falschparker häufig argumentieren, "da war ja kein Schild". Aber da war doch eins - das gleich am Anfang, das die komplette Zone als eingeschränktes Halteverbot ausweist. Und das gilt bis zum Schild, das die Zone aufhebt (siehe unten links). Auch beim neuen Zweirad-Überholverbot an der Unterführung Moosstraße scheint es noch Erklärungsbedarf zu geben (siehe oben links).
Deshalb haben wir im Rahmen unserer Themenwoche Bildung bei der Behörde nachgefragt, welche Missinterpretationen im Bamberger Verkehrsgeschehen häufig vorkommen und welche Regeln eigentlich gelten. Diese sind in den Foto-Unterschriften erklärt.
Die Verkehrsbehörde selbst provoziert, daß Radfahrer in der Unterführung der Memmelsdorfer Straße ohne Seitenabstand, der hier tatsächlich nicht einzuhalten ist, überholt werden. Denn die Markierung des sogenannten "Schutzstreifens", der eines sicher nicht tut, nicht tun kann, nämlich schützen, verleitet Kraftfahrer zu dem Irrglauben, durch die Trennung der Fahrspuren sei das hautenge Passieren erlaubt.
Der "Schutzstreifen" gehört unverzüglich entfernt - das ist den zuständigen Behörden wiederholt nahegebracht worden. Diese würdigten das Vorbringen nicht einmal einer Antwort.
Die Straßenverkehrs-Ordnung verbietet das Überholen bei unklarer Verkehrslage. Zudem schreibt sie vor, gegenüber Radlern (und Fußgängern) einen ausreichenden Seitenabstand einzuhalten.
Hieraus ergibt sich zwanglos, daß das Verkehrsschild, welches Überholen von Zweiradfahrern verbietet, an dieser Stelle nicht nur unnötig, sondern sogar unzulässig ist.
Die Fahrbahn kann schon hinsichtlich des Gegenverkehrs nicht weit genug übersehen werden, um Gefährdungen auszuschließen. Hinzu kommen die schwer einsehbaren Einmündungen. Die Radfahrer sollen, bei Anwesenheit von Fußgängern müssen sie sogar einen Abstand zum Gehweg von rund einem Meter, gemessen von ihrer rechten Außengrenze (Ellbogen), einhalten, die Kraftfahrer 1,50m zu linken Außengrenze der Radler (und ggf. noch Abstand zu Fußgängern auf dem linksseitigen Gehweg). Das gibt der Fahrbahnquerschnitt nicht her.
Die Unzulässigkeit des Überholens ist somit leicht zu erkennen. Beschränkende Verkehrsregelungen, auch Schilder, dürfen aber, abgesehen von erschöpfend in der StVO aufgezählten Ausnahmen, nur angeordnet werden, wenn ihre Notwendigkeit nicht jedem ersichtlich ist.
Mit dieser Begründung war seinerzeit die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Gaustadter Hauptstraße gerichtlich gekippt worden. Es dürfe zwar nicht schneller gefahren werden, doch sei dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten problemlos erkennbar.
Bei dem grünen Radfahrer-Abbiegepfeil stellt sich für mich die Frage, ob der Radler da einfach durchrauschen darf ? Der vergleichbare grüne Pfeil für Autos und Krafträder besagt doch, dass das Fahrzeug vor dem Abbiegen erst komplett stehen muss. Der Radler dann etwa nicht ? Oder fehlt da die entsprechende Angabe unter dem Foto ?
Ich finde diese Regelung mit dem grünen Radlerpfeil eh für Blödsinn, denn erst drängeln sie sich rechts an den Autos vorbei, um dann auch noch beim Abbiegevorgang ein Vorrecht zu bekommen. Ja wo gibt´s denn sowas ? Ich glaube, so einen Krampf schafft nur das Grüne Bamberg.
Nun ja, Radfahrer verhalten sich da wie Autofahrer. Denn die Erfahrungen mit dem grünen Abbiegepfeil für Kraftfahrer sind fast durchgehend negativ. Viele Kraftfahrer halten sich nicht an die Regeln, vor allem das Haltegebot, und Radler haben zwar die intelligenteren Fahrzeuge, sind aber nicht per se bessere Menschen. Und schon die meisten Verkehrsbehörden beachten nicht die Vorgaben für das zulässige Anbringen der Pfeile.
Die Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, die in den 90ern den Abbiegepfeil für Kraftfahrer und jetzt den für Radler ermöglicht haben, wurden, nebenbei bemerkt, in der Verantwortung von Verkehrsministern, die den Unionsparteien angehör(t)en, in Kraft gesetzt.