Was gilt bei welchem Schild?

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Erst im November tauchte dieses Verkehrszeichen an der Unterführung Moosstraße zum ersten Mal in Bamberg auf. Es besagt, dass Autos hier keine Zweiradfahrer überholen dürfen. Die Bamberger hatten gemischte Gefühle dazu - und einige fragten sich, ob es das Schild überhaupt braucht. Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes ist es aber nötig: "Wenn ein Radfahrer mit Mindestabstand von 1,5 Metern überholt wird und aus den Einmündungen ein Auto einbiegt, wird es eng - und gefährlich", erklärt Amtsmitarb...
Erst im November tauchte dieses Verkehrszeichen an der Unterführung Moosstraße zum ersten Mal in Bamberg auf. Es besagt, dass Autos hier keine Zweiradfahrer überholen dürfen ...
Erst im November tauchte dieses Verkehrszeichen an der Unterführung Moosstraße zum ersten Mal in Bamberg auf. Es besagt, dass Autos hier keine Zweiradfahrer überholen dürfen. Die Bamberger hatten gemischte Gefühle dazu - und einige fragten sich, ob es das Schild überhaupt braucht. Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes ist es aber nötig: "Wenn ein Radfahrer mit Mindestabstand von 1,5 Metern überholt wird und aus den Einmündungen ein Auto einbiegt, wird es eng - und gefährlich", erklärt Amtsmitarb...
Freies Abbiegen am Grünpfeil? Ja - "aber wie beim Stoppschild gilt: erst vollständig anhalten. Dann zählen: 21, 22, 23. Und dann abbiegen", erklärt Towstoles. Abbiegen ohne Anhalten gilt als Rotlichtverstoß - also wie eine Rote Ampel zu überfahren. Dafür droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wenn dadurch außerdem Personen gefährdet werden oder ein Sachschaden entsteht, kann es deutlich teurer werden. Achtung: Die Regel gilt ebenso beim in diesem Jahr neu...
Freies Abbiegen am Grünpfeil? Ja - "aber wie beim Stoppschild gilt: erst vollständig anhalten. Dann zählen: 21, 22, 23. Und dann abbiegen", erklärt Towstoles ...
Freies Abbiegen am Grünpfeil? Ja - "aber wie beim Stoppschild gilt: erst vollständig anhalten. Dann zählen: 21, 22, 23. Und dann abbiegen", erklärt Towstoles. Abbiegen ohne Anhalten gilt als Rotlichtverstoß - also wie eine Rote Ampel zu überfahren. Dafür droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wenn dadurch außerdem Personen gefährdet werden oder ein Sachschaden entsteht, kann es deutlich teurer werden. Achtung: Die Regel gilt ebenso beim in diesem Jahr neu...
 
Wann haben kreuzende Fußgänger Vorrang? Ohne Ampel- oder anderweitige Vorfahrtsregelung nur dann, wenn sie die Straße an der Einmündung überqueren. Und nur vor abbiegenden Fahrzeugen - nicht vor Geradeaus-Fahrenden. Würden etwa Fußgänger die Herzog-Max-Straße (rechts im Bild) überqueren, hätten sie keinen Vorrang. Sind die Fußgänger wie hier bereits auf der Straße, müssen Abbieger aber natürlich warten. Für kreuzende Fußgänger gilt prinzipiell: Sie sollten sich gut umsehen und dann geradeaus...
Wann haben kreuzende Fußgänger Vorrang? Ohne Ampel- oder anderweitige Vorfahrtsregelung nur dann, wenn sie die Straße an der Einmündung überqueren ...
Wann haben kreuzende Fußgänger Vorrang? Ohne Ampel- oder anderweitige Vorfahrtsregelung nur dann, wenn sie die Straße an der Einmündung überqueren. Und nur vor abbiegenden Fahrzeugen -  nicht vor Geradeaus-Fahrenden. Würden etwa Fußgänger die Herzog-Max-Straße (rechts im Bild) überqueren, hätten sie keinen Vorrang. Sind die Fußgänger wie hier bereits auf der Straße, müssen Abbieger aber natürlich warten. Für kreuzende Fußgänger gilt prinzipiell: Sie sollten sich gut umsehen und dann geradeaus...
 
Eine Querungshilfe wie hier auf der Gaustadter Hauptstraße soll Fußgängern und schiebenden Radlern die Überquerung der Straße erleichtern. "Fußgänger haben deshalb aber keinen Vorrang", betont Towstoles. Es sei denn, ein Zebrastreifen oder eine Beschilderung weist darauf hin. Foto: Ronald Rinklef
Eine Querungshilfe wie hier auf der Gaustadter Hauptstraße soll Fußgängern und schiebenden Radlern die Überquerung der Straße erleichtern. "Fußgänger haben deshalb aber keinen Vorrang", betont Towstoles. Es sei denn, ein Zebrastreifen oder eine Beschilderung weist darauf hin. Foto: Ronald Rinklef
 
Eine Zone - wie hier bei der Einfahrt auf die Erba-Insel - gilt so lange, bis sie durch entsprechende Beschilderung aufgelöst wird. Das heißt: Auf der ganzen Erba gilt Tempo 20 und das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen oder kurz zum Be- und Entladen erlaubt. Vor allem beim Parken auf der Erba gebe es laut Straßenverkehrsamt immer wieder Verstöße, bei denen die Beschuldigten argumentierten, sie hätten kein Schild gesehen. Foto: Ronald Rinklef
Eine Zone - wie hier bei der Einfahrt auf die Erba-Insel - gilt so lange, bis sie durch entsprechende Beschilderung aufgelöst wird. Das heißt: Auf der ganzen Erba gilt Tempo 20 und das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen oder kurz zum Be- und Entladen erlaubt. Vor allem beim Parken auf der Erba gebe es laut Straßenverkehrsamt immer wieder Verstöße, bei denen die Beschuldigten argumentierten, sie hätten kein Schild gesehen.  Foto: Ronald Rinklef
 
Eines der vier hier in der Heiliggrabstraße abgebildeten Schilder ist eigentlich gar nicht nötig: Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen grundsätzlich nicht befahren - außer ein "Kfz-frei-Schild" ist angebracht, wie etwa in der Mittelstraße. Weil laut Straßenverkehrsamt aber immer wieder Autos in die Fahrradstraße in der Heiliggrabstraße einfahren, wird mit dem zweiten Schild von oben die Regel besonders hervorgehoben. Foto: Ronald Rinklef
Eines der vier hier in der Heiliggrabstraße abgebildeten Schilder ist eigentlich gar nicht nötig: Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen grundsätzlich nicht befahren - außer ein "Kfz-frei-Schild" ist angebracht, wie etwa in der Mittelstraße. Weil  laut Straßenverkehrsamt aber immer wieder Autos in die Fahrradstraße in der Heiliggrabstraße einfahren, wird mit dem zweiten Schild von oben die Regel besonders hervorgehoben. Foto: Ronald Rinklef
 

Manche Regeln werden immer wieder aus vermeintlicher Unwissenheit gebrochen. Das sind in Bamberg die Häufigsten.

Ein bisschen mulmig ist einem als Radfahrer manchmal im Kreisel am Wilhelmsplatz (Justizgebäude): Autofahrer, die den Kreisel verlassen, müssen schon gut im Schulterblick geschult sein, um einen nicht zu übersehen. Der Fall ist allerdings klar: Wer kreiselt, hat Vorrang vor Ein- und Ausfahrenden. Ein Passant wollte mir einmal erklären, dass Radler hier nur Vorfahrt hätten, wenn sie absteigen. Aber das gilt nur an Zebrastreifen, die eben nur Fußgängern Vorrang gewähren, erklärt Kornelia Towstoles.

Die Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Stadt Bamberg trifft sich nach geänderten Straßenführungen oft und lange mit der Verkehrspolizei, Rettungskräften und anderen Teilnehmern, um die Regelungen so klar wie möglich zu gestalten. "Unklarheiten dürfte es eigentlich keine geben", sagt sie. Und dennoch: "Es gibt anscheinend Regeln, die immer wieder falsch verstanden werden wollen."

So wird auch immer mal wieder nachgebessert, obwohl die Bestimmungen auch ohne zusätzliche Schilder klar sein sollten (siehe Foto unten rechts). Oder etwa auf der Erba-Insel würden Falschparker häufig argumentieren, "da war ja kein Schild". Aber da war doch eins - das gleich am Anfang, das die komplette Zone als eingeschränktes Halteverbot ausweist. Und das gilt bis zum Schild, das die Zone aufhebt (siehe unten links). Auch beim neuen Zweirad-Überholverbot an der Unterführung Moosstraße scheint es noch Erklärungsbedarf zu geben (siehe oben links).

Deshalb haben wir im Rahmen unserer Themenwoche Bildung bei der Behörde nachgefragt, welche Missinterpretationen im Bamberger Verkehrsgeschehen häufig vorkommen und welche Regeln eigentlich gelten. Diese sind in den Foto-Unterschriften erklärt.