Die Bundesländer haben neue Pläne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es gibt Veränderungen bei Radio- und Fernsehprogrammen sowie mehr digitale Angebote.
Die Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags ist in Kraft getreten. Die Bundesländer beabsichtigen damit, ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner und effizienter zu gestalten. Geplant sind unter anderem weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Anstalten sowie ein verstärkter Fokus auf digitale Angebote.
Konkret bedeutet die Reform, dass Doppelstrukturen abgebaut und einzelne Spartenprogramme gestrichen oder ins Internet verlagert werden. Betroffen sind etwa das junge Programm Puls des Bayerischen Rundfunks, MDR Klassik und NDR Blue, die eingestellt oder künftig nur noch digital weitergeführt werden sollen.
Angebote sollen wegfallen - oder ins Netz verlagert werden
Welche Angebote genau wegfallen oder zusammengelegt werden, bestimmen die Sender selbst. Wichtige Inhalte wie Nachrichten, Kultur, regionale Berichte und Bildungsangebote sollen gleichzeitig gesichert bleiben. Die Länder versprechen sich von der Reform Einsparungen und eine bessere Anpassung an veränderte Mediennutzungsgewohnheiten.
Begleitet wird die Reform von einer Diskussion über die politische Stabilität des Staatsvertrags. Nach Einschätzung von ARD-Vorsitzendem Florian Hager könnte ein einzelnes Bundesland den Rundfunkstaatsvertrag grundsätzlich auch einseitig kündigen – einen Präzedenzfall dafür gibt es jedoch nicht.
Laut ARD-Justiziar Steffen Janich würde eine solche Kündigung die Rechtsgrundlage für den jeweiligen Sender im betroffenen Land aufheben; auch der Rundfunkbeitrag könnte dort dann nicht mehr erhoben werden. Die Debatte hatte zuletzt neue Dynamik erhalten, nachdem ein Spitzenkandidat der AfD in Mecklenburg-Vorpommern erklärt hatte, im Fall eines Wahlsiegs einen solchen Schritt zu prüfen.
Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen
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