Mehrere Wochen lag ein 36-Jähriger nach der Attacke in der Sandstraße im künstlichen Koma. Die Angaben der Angeklagten gehen in einem Punkt auseinander.
Auch eineinhalb Jahre nach der brutalen Attacke in der Sandstraße hat der heute 36-Jährige mit den gesundheitlichen Folgen zu kämpfen: Er sei unruhig, habe Schlafstörungen und sei leicht reizbar, erklärte er am Dienstag vor dem Landgericht Bamberg. Der Vater von zwei Kindern, der aus dem Landkreis stammt, schwebte in Lebensgefahr und lag nach der Tat mehrere Wochen im künstlichen Koma. Er hatte ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten, das laut Staatsanwaltschaft operativ durch die Implantation einer Schädeldachplastik versorgt werden musste. Der 36-Jährige sagte, er leide unter einem Frontalhirnsyndrom, sei in neuropsychologischer Behandlung. Außerdem hört er auf dem rechten Ohr nichts mehr.
"Ich habe über drei Wochen nicht gewusst, ob er das überlebt", sagte die Ehefrau des Opfers vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Manfred Schmidt. Sie musste sich in der Zeit, als ihr Mann in Behandlung und Reha war, allein um die beiden gemeinsamen kleinen Kinder kümmern. Und schildert heute, dass ihr Mann durch die Verletzungen ein anderer Mensch geworden sei.
Der Jüngere sitzt in U-Haft
Vor Gericht entschuldigten sich dann auch die beiden Angeklagten bei dem Opfer. Keiner habe gewollt, dass jemand so schwer verletzt wird, sagten sie. Sie müssen sich seit Dienstag wegen des körperlichen Angriffs in den frühen Morgenstunden des 30. Juli 2017 auf den 36-Jährigen und dessen gleichaltrigen Kumpel juristisch verantworten.
So wird dem älteren der beiden Angeklagten, einem 30-Jährigen aus Bamberg, von der Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Dem Jüngeren, einem 24-Jährigen aus Bamberg, sogar versuchter Totschlag. Denn die Anklage geht davon aus, dass er dem 36-Jährigen die schweren Kopfverletzungen zugefügt hat. Der Mann sitzt derzeit auch in Untersuchungshaft.
Wie kam Verletzung zustande?
Die beiden Angeklagten räumen die Attacke auf die beiden Kontrahenten weitestgehend ein. Allerdings weichen die Aussagen vor allem in einer wesentlichen Frage voneinander ab: Kann die lebensgefährliche Verletzung des Opfers durch einen Sturz auf den Boden oder durch einen Tritt ins Gesicht zustande gekommen sein?
So schildern beide zunächst, dass es an dem frühen Juli-Morgen zwischen 4 und 5 Uhr zunächst in der Sandstraße zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem der beiden ihnen unbekannten Männern gekommen war. Nachdem einer der beiden Fremden eine jüngere Frau verbal angegangen war, hatte sich der ältere Angeklagte eingemischt. Es soll zu einer Schubserei gekommen sein, dann hat der 30-Jährige den 36-Jährigen mehrmals mit der Faust gegen den Kopf geschlagen, wie der Angeklagte selbst zugibt. Offenbar war die Sache dann aber zunächst für beide Parteien erledigt.
Allerdings trafen die Kontrahenten dann ein paar Meter weiter vor der Justizvollzugsanstalt Bamberg doch noch einmal aufeinander - was die eingangs geschilderten schweren Folgen für das 36-jährige Opfer nach sich ziehen sollte. Dabei haben die beiden deutlich alkoholisierten Geschädigten die Angeklagten wohl zuvor mit Sprüchen provoziert. Dann rannte der ältere Angeklagte auf seinen vorherigen Kontrahenten los und schlug mit der Faust mehrmals auf ihn ein. Auch getreten haben soll er ihn, allerdings laut Angaben des Angeklagten nur auf die Beine.