Auch Dirk Rumpff vom Evangelischen Kita-Verband Bayern (evkita) erkennt eine "übereilte Einführung". Problematisch sieht er, dass manche Einrichtungen in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Der Zuschuss komme vierteljährlich in der Buchhaltung an, Ausgaben fielen aber monatlich an, so Rumpff. "Sollte sich an der Abwicklung der Abschlagszahlungen nichts ändern, sehe ich bei vielen Trägern dauerhafte Liquiditätsprobleme."
Karl Gümpel freut sich einstweilen auf das Plus im Geldbeutel. Ab Herbst muss er nur noch einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat bezahlen. Gleichzeitig mahnt er aber an: "Dass Bildung Ländersache ist, macht es unübersichtlich. Hier ist es so, dort so. Dass es auf den Wohnort ankommt, ob und wie viel man zahlen muss, geht am Sinn einer Förderung vorbei."
Tatsächlich könnte es unter Umständen passieren, dass bei der einen anderen Familie am Ende gar nicht so viel von den 100 Euro ankommen wird. Weil die aus dem "Gute-Kita-Gesetz" von Bundesministerin Franziska Giffey versprochenen Mittel zu einem großen Teil in den Beitragszuschuss flössen, müssten viele Träger den Qualitätsausbau selbst in die Hand nehmen, meint Dirk Rumpff von evkita. In Einzelfällen könne der Beitrag sogar erhöht werden.
Die schwarz-orange Koalition setzt ihren Kurs in Richtung beitragsfreie Kinderbetreuung derweil fort. Ab 2020 sollen auch Krippengebühren für Kinder ab zwei Jahren um 100 Euro gesenkt werden. Näheres dazu könne das Sozialministerium vorerst aber nicht sagen.
Zuschuss für alle ab drei Jahren
Ausweitung Bisher wurde nur das letzte Kindergartenjahr um 100 Euro entlastet. Seit dem 1. April gilt Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit.
Kaum Ausnahmen Die Regelung gilt für alle Kinder, die einen staatlich geförderten Kindergarten besuchen (kommunal, privat, gemeinnützig).
Stichtag Für Kinder, die 2018 oder früher drei Jahre alt geworden sind, erhalten Familien das Geld rückwirkend bis zum 1. April. Werden die Kinder heuer drei Jahre, gibt es erst ab dem
1. September Geld - unabhängig davon, ob sie schon vorher einen Kindergarten besuchen.
Formlos Eltern müssen keinen Antrag stellen, die Abwicklung läuft über die Träger und Kommunen. Statt einer Auszahlung vermindert sich der Kita-Beitrag um 100 Euro. Liegt der Beitrag unter 100 Euro, verbleibt der Rest beim Träger.
Informationen Konkrete Änderungen sind von Träger zu Träger unterschiedlich. Betroffene Familien können Details dort erfragen.