In der Straße in Bamberg Ost sollen die Radfahrer die volle breite des Radweges nutzen können und Autos künftig auf der Straße parken.
In der Kloster-Banz-Straße, eine Querverbindung zwischen Zollnerstraße und Pödeldorfer Straße im Bamberger Osten, gilt Tempo 30. Um dieses vor Ort besser durchsetzen zu können, sollen Autofahrer in Richtung Zollnerstraße bald komplett rechts auf der Fahrbahn parken. Aktuell stehen die Pkw noch teilweise auf dem Radweg.
Warum die Fahrbahn der Kloster-Banz-Straße mit der Neuregelung für den Durchgangsvergekehr schmaler wird und warum besonders Fahrradfahrer profitieren, lesen Sie im Premiumbereich von infranken.de.
Vor über 20 Jahren wurde die allgemeine Radwegbenutzungspflicht abgeschafft. Denn das Fahren auf Radwegen ist in der Regel erheblich gefährlicher als auf der Fahrbahn, nicht zuletzt (aber nicht nur) in Folge häufiger Mißachtung der Radlervorfahrt an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten.
Wenn ausnahmsweise Benutzungspflicht im Einzelfall angeordnet werden soll, sind hohe Hürden zu beachten. Selbst, wenn die hierzu konkret nachzuweisende besondere Gefahrenlage auf der Fahrbahn besteht, muß auch der Radweg zwingend vorgegebenen Qualitätskritrien genügen. Denn sonst bietet er definitiv keine Sicherheit.
Die einschlägigen Regelwerke verlangen eine Regelbreite des Fahrwegs von mindestens 2 m zuzüglich seitlicher Sicherheitsräume (0,75 m zu ruhendem und fließendem Kraftverkehr, 0,25 m zu Fußgängern und Hindernissen / Einbauten). In unvermeidbaren (!) kurzen (!) Engstellen darf auf 1,6 m / 0,5 m reduziert, allerdings dürfen Mindestmaße nicht kombiniert werden.
Radwege ohne Benutzungspflicht sollen, so das Bayerische Innenministerium, die Kriterien gleichfalls erfüllen. Wenn jetzt also 1,50 m Fahrweg und lediglich 0,5 m Sicherheitsraum (deutlich weniger als die Breite einer Autotür) vorgesehen sind, liegt keine Regelkonformität vor. Sicheres Überholen der Radfahrer untereinander ist ohnehin ausgeschlossen.
Auch im vorliegenden Fall sind die Radler grundsätzlich auf der Fahrbahn besser aufgehoben, weil sicherer unterwegs. Erforderlich wäre indes, Kraftfahrer, die sie dort regelwidrig bedrängen, zur Verantwortung zu ziehen (Vorgabe höchstinstanzlicher Rechtsprechung). Leider üben sich Bamberger Polizei und Justiz diesbezüglich in Verweigerung, solange kein Unfall passiert ist (Nachtwächterstaat).
Wer freiwillig den Radweg benutzt, muß sich über dessen spezifische Gefahren im Klaren sein.