Im Kreistag werden Stimmen laut, die eine Aufklärung über die Abläufe um die Notfallunterkunft in Walsdorf fordern. SPD und Grüne sehen noch offene Fragen. Das Landratsamt dementiert eine Verbindung zwischen dem Investor und der Kanzlei Kalb/von Plettenberg.
Die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerben ist eine der Staatlichen Aufgaben der Verwaltungsbehörde Landratsamt. Die gewählten Kreisgremien sind deshalb bei der Planung und Durchführung nicht beteiligt und üben auch keine Kontrolle aus. Dennoch werden aus dem Kreistag nach den Ereignissen in Walsdorf Stimmen laut, die das Thema auch in dem Gremium behandelt wissen wollen. So fordern SPD und Grüne einen Sachstandsbericht.
Klarheit wollen beide Fraktionen auch über die Abläufe beim Verkauf und dem unter Vermittlung von Landrat Johann Kalb (CSU) vereinbarten Weiterverkauf des Unex-Geländes vom Investor F & F Consulting an die Gemeinde Walsdorf. Der Kauf, für den es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss gibt, ist der Verwaltung zufolge bislang noch nicht notariell vollzogen. "Wir warten noch auf einen Termin", sagt Geschäftsleiter Andreas Geck.
Hintergründe zum Unex-Verkauf Zwar ist das Landratsamt an diesem Geschäft nicht mehr direkt beteiligt. Allerdings muss es einen dafür notwendigen Nachtragshaushalt der Gemeinde Walsdorf genehmigen - wenn der Verkauf über die Bühne geht. Wenn nicht, könnte der Betreiber Nikolic möglicherweise auch auf einen bereits geschlossenen Beherbergungsvertrag pochen.
Die Bereitschaft zum schnellen Verkauf des Grundstücks an die Gemeinde jedenfalls erwecke "den Anschein, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugegangen ist", schreibt die SPD-Kreistagsfraktion in einer Pressemitteilung. Die Grünen wollen wissen, "ob die Gemeinde Walsdorf tatsächlich einen höheren Preis entrichten muss", als der Investor kurz zuvor. Gerüchte, dass dem so ist halten sich jedenfalls hartnäckig. Offiziell widersprochen wurde ihnen bislang nicht.
Kanzlei-Verbindung dementiert Ein Dementi gibt es dagegen zu einem anderen Gerücht. Dem Fränkischen Tag war aus der Bürgerversammlung in Walsdorf berichtet worden, die Frage nach einer anwaltlichen Vertretung des Investors durch die Kanzlei Kalb/von Plettenberg sei unbeantwortet geblieben. Diese Darstellung blieb zunächst sowohl vonseiten des Landratsamtes als auch aus Walsdorf unwidersprochen. Zwischenzeitlich hat der Fragesteller selbst dem FT bestätigt, dass eine solche Verbindung von den Vertretern des Landratsamtes in der Versammlung, Uta von Plettenberg und Steffen Nickel, eindeutig verneint worden war.
Die Kreistags-Grünen vertreten dennoch die Ansicht, dass dieses Gerücht am einfachsten durch eine eidesstattliche Erklärung von Rechtsanwältin Monika Kalb aus der Welt geschafft werden könne. Darüber, dass dies bislang nicht geschehen sei, zeigt sich Kreisrat Andreas Lösche verwundert. Er wertet das als "kein gutes Zeichen". Hinterfragt wird auch die Person des Investors. Hier betont Landrat Kalb klar, dass in den Gemeinden und von Sozialdiensten die Zusammenarbeit bisher durchweg positiv bewertet wurde.
Ob das Thema überhaupt in den Kreisgremien zur Sprache kommt, wird der Landrat entscheiden müssen. Auf der Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am kommenden Montag steht es jedenfalls nicht. Es ist jedoch zu erwarten, dass Grüne und SPD es unter dem Punkt "Sonstiges" ansprechen werden.
Notfallplan ist aktiviert Das Problem ausreichend Unterkunftsplätze zur Verfügung zu stellen, wird indes drängender, denn die Regierung in Bayreuth hat gestern auch für den Landkreis Bamberg den sogenannten Notfallplan aktiviert. Das Landratsamt hat dazu auf Anfrage mitgeteilt, dass der Landkreis aus momentaner Sicht im Stande sei, mit der zur Verfügung stehenden Kapazität in den dezentralen Unterkünften kurzfristig eine größere Anzahl von Asylbewerbern im Zuge des Notfallplans unterbringen zu können. Trotzdem sei das man gehalten, weiter in Abstimmung mit den Gemeinden neue dezentrale Unterkünfte im Landkreis zu schaffen.
so wie es aussieht wohl für in franken und nicht für den leserbrieschreiber. die sache ist doch relativ einfach - hat die kanzlei nun mit dem betreiber oder hat sie nicht - und da sollte die redaktion mal dran bleiben und nicht irgendwo irgendwelche nebelkerzen werfen. es interessiert den leser schon, ob hier verquickungen bestehen oder nicht, zumal man nicht mal 5 minuten im internet suchen muss, um zu wissen bei wem es sich beim betreiber handelt. und der kreisrat muss nicht in anbetracht der schweigepflicht der anwältin deren eidesstattliche versicherung fordern - warum nicht die auch vom kollegen - sondern der betreiber soll wenn überhaupt ne eidesstattliche erklärung abgeben in der kanzlei nicht vertreten worden zu sein, also bleibt mal schön dran und knickt nicht ein, irgendwann kommt es so wie so raus, in die eine oder andere richtung, alles nur ne frage der zeit.
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des FT's meinen Leserbrief zu den misteriösen Vorfällen in Walsdorf -aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen- zu veröffentlichen. Ich hoffe jetzt wenigstens auf eine unbeeinflusste Aufklärung durch SPD und Grüne.
"Ob das Thema überhaupt in den Kreisgremien zur Sprache kommt, wird der Landrat(!) entscheiden müssen..."
Klaus Rakette
Warum "darf" ich x-Leserbriefe über Griechenland und z.B. Kirche von diversen "Experten" lesen - ihre Meinungen und Ansichten seien ihnen gegönnt - aber diese heikle Thema wird auf Sparflamme gekocht.
"Gschmäckle" sagen die Schwaben....
Könnte die Redaktion oder Herr Kurz zu dem erläutern, was mit "Ob das Thema überhaupt in den Kreisgremien zur Sprache kommt, wird der Landrat(!) entscheiden müssen..." gemeint ist?
Heißt das generell der Landrat entscheidet was in den Kreisgremien Thema ist? Unabhängig von diesem Thema jetzt. Danke!!
Grundsätzlich ist das so:
„Zu den Aufgaben des Landrates gehört es, die Beratungsgegenstände der Sitzungen des Kreistags vorzubereiten und den Kreistag unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.“
[Quelle: https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/62998509321]
Allerdings haben die Kreistags-Mitglieder (Kreisrätinnen und Kreisräte) nicht nur Rede-, sondern auch Antragsrecht: d. h., dass auch Änderungen der Tagesordnung beantragt werden dürfen; dazu braucht’s jedoch dann die entsprechende Mehrheit bei der betreffenden Abstimmung.
(… und ob da wohl die Fraktion der LANDRATS-Mehrheit zustimmt, dürfte fraglich bleiben.)