Lässt sich für den eigenen Todesfall wirklich vorsorgen? Praxiswissen zu den letzten Fragen

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Wie ich sterben will, ob meine Organe gespendet werden und was mit dem Nachlass passiert, lässt sich regeln.

Da gibt es nichts zu beschönigen: Für den eigenen Todesfall vorzusorgen, macht keinen Spaß. Aber wer sich rechtzeitig damit beschäftigt hat, kann es abhaken. Und wenn es so weit ist, wird es leichter - für einen selbst und die Angehörigen.

1) Wie will ich sterben?

Welche medizinischen Maßnahmen sollen in welcher lebensbedrohlichen Situation gemacht werden - welche nicht? Ist mir wichtiger, mit klarem Kopf zu sterben, auch wenn ich Schmerzen habe oder möchte ich starke Medikamente, die meine Wahrnehmung vermindern? Wer die Art und Weise, wie er stirbt, regeln will, braucht eine Patientenverfügung. Dazu beraten die Hospizvereine in Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach und Lichtenfels. Formulare und weitere Informationen bietet das Justizministerium in der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" (angepasst an die aktuelle Rechtsprechung). Sie kann kostenlos unter www.bestellen.bayern.deheruntergeladen werden.

2) Werde ich Organspender?

Auch, was mit dem Körper passieren soll, lässt sich festlegen: Ob Organe gespendet werden sollen, ist eine sehr persönliche Entscheidung - festlegen lässt sich das im Organspendeausweis. Dort kann auch bestimmt werden, wenn nur einige Organe für eine Transplantation freigegeben werden sollen. Weitere Informationen zum Thema Organspende gibt es hier.

3) Wie will ich beerdigt werden?

Von der Auswahl der Grabstelle über die Kleidung bis zur Musik bei der Trauerfeier kann jeder zu Lebzeiten festlegen, wie seine Bestattung gestaltet werden soll. Bestattungsunternehmen bieten verschiedene Möglichkeiten an, für die eigene Beerdigung vorzusorgen. Die Kosten richten sich nach den individuellen Wünschen. Auf www.trauer.inFranken.degibt es in der Rubrik Ratgeber unter anderem auch Tipps zu Bestattungsvorsorgevereinbarungen.

4) Was kann vererbt werden?

Alle Vermögensgegenstände von Bargeld über Aktiendepots bis hin zu Immobilien und Unternehmen gehören zur Erbmasse. Auch Rechte, beispielsweise an Patenten, können vererbt werden. Zudem können Rechte begründet und einem Vermächtnisnehmer zugewandt werden. "Häufig ist dabei das Wohnungsrecht: Das Kind bekommt das Haus des Verstorbenen, dessen Partner ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit", erklärt Notar Christian Fackelmann aus Bad Staffelstein.

5) Was ist, wenn die Kinder noch minderjährig sind?

Im Testament können dem Notar Christian Fackelmann zufolge Vormünder für die Kinder für den Fall bestimmt werden, dass alle Sorgeberechtigten verstorben sind. "Manchmal steht das auch in der Vorsorgevollmacht". Dort geht es um den Fall, dass der Sorgeberechtigte noch lebt, aber sein Sorgerecht - z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit nach einem Unfall - nicht mehr ausüben kann. "Für die Regelung nach dem Tod ist zwingend die Form des notariellen oder handschriftlichen Testaments erforderlich." Insbesondere für Alleinerziehende spielt die Sorgerechtsverfügung eine Rolle, wenn sie verhindern möchten, dass nach ihrem Tod der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält. Wichtig ist, eine solche Regelung mit denen abzusprechen, die als Vormünder vorgesehen sind.

6) Was unterscheidet Erbe und Vermächtnis?

Der Erbe ist der Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Er - oder mehrere Erben im Fall der Erbengemeinschaft - erhält alles, was im Nachlass ist, egal, ob es sich um Vermögen oder Schulden handelt.

Mit einem Vermächtnis kann man hingegen einzelne Gegenstände zuwenden, unabhängig von deren Wert: Geldbeträge beliebiger Höhe, Immobilien, Rechte, auch weitgehend wertlose Erinnerungsstücke, die einen ideellen Wert haben. "Außerdem kann ich im Testament Auflagen festlegen: Der Vermächtnisnehmer bekommt beispielsweise einen Geldbetrag nur, wenn er den Hund zu sich nimmt", erklärt Notar Fackelmann. In Deutschland ist es nicht möglich, ein Tier als Erben einzusetzen. "Tiere sind - rechtlich betrachtet - Sachen, werden also rechtlich behandelt wie Möbelstücke."

Wichtig ist auch, das "digitale Erbe" zu bedenken. Der Zugang dazu ist oft schwer, vor allem weil viele Internetdienstleister ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Damit Online-Guthaben, aber auch beispielsweise Fotos in der Cloud nicht verloren gehen, sollten Zugangsdaten, Passwörter und Pin-Nummern hinterlegt werden.