Der ehemalige Chefarzt Heinz W. betonte am 13. Verhandlungstag, nur in bester Absicht und niemals aus sexueller Motivation gehandelt zu haben. Sein Onkel wäre wohl bereit, die Kaution für den Mediziner zu zahlen.
Mit fester Stimme und selbstbewusst äußerte sich der wegen Missbrauchs und Vergewaltigung angeklagte frühere Chefarzt Heinz W. (49). Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Patientinnen während Untersuchungen am Unterleib wegen Beckenvenen-Thrombosen ruhiggestellt und sich dann an ihnen vergangen haben. Der Gefäßchirurg dagegen erklärte, aus rein medizinischen Gründen gehandelt zu haben. Eine sexuelle Motivation weist er zurück.
Er bedauerte gestern, dass er das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen hinter "meine medizinischen Interessen gestellt" zu haben. "Ich habe meine Patientinnen nicht genügend über meine Behandlungsmethoden informiert und habe deren Einverständnis vorausgesetzt", fügte er an.
Sein Ziel sei es gewesen, mit neuen Diagnostik- und Therapieformen Beckenvenen-Thrombosen schonender behandeln zu können. Seine Erfahrungen habe er danach an Kollegen weitergeben wollen, erklärte er weiter. Aus diesem Grund sei es auch zu seinen Videoaufnahmen gekommen, mit denen er festhielt, wie er unter anderem mit sogenannten Butt-Plugs Behandlungen an Patientinnen durchführte.
Dabei handelt es sich um sogenannte Anal-Stöpsel, die eigentlich zur sexuellen Stimulation verwendet werden. Heinz W. erhoffte sich dagegen vom Einsatz solcher Plugs eine effektivere Behandlungsform - die "es galt zu evaluieren", wie er weiter bemerkte. "Ich wollte strahlende Methoden wie etwa Röntgen oder Kernspin-Tomographie vermeiden. Das habe ich zum Wohl meiner Patienten gemacht.
Nur wenige Mitarbeiter wussten von meinen Absichten. Ich bin kein Sex-Arzt oder gar ein Dr. Pervers. Ich wollte nie die Intimsphäre verletzen, ich hätte mich besser erklären sollen", führte er mit ernster Miene aus.
Fotos und Filme hatte der Angeklagte nach eigenen Aussagen auf einer mobilen Festplatte gespeichert, die er im Büro sowie zuhause benutzte.
Alle seine Daten seien für seine Mitarbeiter dort zugänglich gewesen - da sie auch das Passwort für die Festplatte gehabt hätten, stellte der Mediziner fest. Richter Martin Barnickel hakte in diesem Punkt nach, fragte den Angeklagten, ob er auf dem Datenträger etwa auch private Bilder gesichert hatte.
Dies wurde von Heinz W. bestätigt. Barnickel aber kam dann auf einen heiklen, neuen Punkt im Prozess zu sprechen, denn er erwähnte pornografisches Material, das Ermittler anscheinend auf der Festplatte von Heinz W. sichergestellt hatten.
Bislang war das im Verfahren noch nicht zur Sprache gekommen. Die Verteidiger des Chefarztes protestierten sofort energisch. Der Richter aber entgegnete: "Ich möchte nicht gar näher beschreiben, was sich im aufgespalteten Bereich der Festplatte befunden hat. Aber ein Forensiker hat das Bild- und Filmmaterial als pornografisch bezeichnet. Zudem hat der Angeklagte vorher geäußert, dass alle Dateien für Mitarbeiter zugänglich gewesen seien."
Dies war aber nicht der Fall, da es Bereiche gab, die versteckt abgelegt waren, wie auch Heinz W. einräumen musste. "Ich bin aber in der Speicher-Logistik kein Fachmann", ergänzte er. Sein Anwalt Dieter Widmann schob nach, dass sein Mandant zwar "bewusste Bilder und Filme versteckt gespeichert" habe, alle anderen Dateien seien aber ungeschützt gewesen. Darunter etwa die Bilder und Videos von den Behandlungen an den Patientinnen.
Dieter Widmann stellte zudem am Ende des 13. Verhandlungstages einen Antrag auf Haftprüfung. Der Haftbefehl gegenüber Heinz W. solle außer Vollzug gesetzt werden. Eine mögliche Kaution, die sich im sechsstelligen Bereich bewegen könne, würde der Onkel des Mediziners stellen. Oberstaatsanwalt Bernhard Lieb lehnte seine Zustimmung zu diesem Antrag ab, will dazu noch eine schriftliche Stellungnahme an die Zweite Kammer des Landgerichts abgeben. Diese muss entscheiden über den Antrag auf Haftaussetzung entscheiden.
auch nur zu "medizinischen Zwecken" angekuckt hat? Der will uns doch auf den Arm nehmen und das ganz gewaltig!
Zuerst wird der Probandin weis gemacht, dass der Butt-Plug eine Bluetooth-Sonde wäre, die Messungen vornehme. Später ist auf einmal nur noch von einem "Butt-Plug" und nicht mehr von einer Bluetooth-Sonde die Rede, dessen Handhabung auch nur gefilmt worden wäre. Von wegen die Sonde würde Messungen vornehmen!
Zuerst wird behauptet, er hätte der Probandin Kochsalzlösung und Kontrastmittel gespritzt. Später kann er nicht mehr sagen, was genau er ihr gespritzt hat. Er habe irgendwelche Ampullen genommen, die er völlig ohne Belege auf einem Ärztekongress von einem Pharmaunternehmen bekommen hätte, ohne zu wissen, was sie beinhalten. Wenn das stimmt, wäre sein Handeln aus medizinischer Sicht ja wohl mehr als verantwortungslos.
Außerdem wird Studenten der Zahnmedizin, die aneinander das Spritzen üben müssen, geraten, hinterher einen Espresso zu trinken, damit die Wirkung des Narkosemittels möglichst schnell wieder nachlässt. Das wirft doch auch ein ganz anderes Licht auf den Cappuccino, der der Probandin nach der Untersuchung verabreicht wurde.
Zuerst wird behauptet, alle Bereiche der Festplatte, auf der das Bildmaterial gespeichert war, wären voll zugänglich gewesen. Später stellt sich heraus, dass es noch einen extra gesicherten, geheimen Bereich mit pornografischem Bildmaterial gab, der eben nicht allen zugänglich war. Und dieser Mensch will angeblich nicht wissen, wie man Dateien so speichert, dass kein Laie darauf Zugriff hat?
Und jetzt sollen wir wahrscheinlich auch noch Mitleid mit ihm haben, weil er in Haft nicht sein gewohnt luxuriöses und ruhiges Leben weiter führen kann. Er beklagt sich darüber, dass es zu Rempeleien und kleinen Schlägereien käme und dass seine Psyche darunter leide. Hat er sich schon einmal überlegt, was er der Psyche seiner Opfer angetan hat? Die können sich aus ihrem psychischen Leid nicht einfach durch Kaution frei kaufen, sondern leiden vielleicht für den Rest ihres Lebens darunter, was er ihnen angetan hat. Soll er ruhig im Knast schmoren.
Was ist denn der Richter Martin Barnickel für ein seltsamer Jurist, der den Angeklagten nach pornografischem Material fragt, das „Ermittler anscheinend auf der Festplatte von Heinz W. sichergestellt hatten“. Haben sie so etwas sichergestellt oder nicht? Wenn ja, dann kann er konkret fragen, wenn nicht, dann hat er so eine absurde Frage zu unterlassen. Das hätte ihm der Vorsitzende Richter nicht nur sagen können, sondern sagen müssen.