Ein Vater muss sich aktuell vor dem Landgericht Bamberg verantworten, weil er seinen neunjährigen Sohn getötet hat. In seinen Schlussworten wandte sich der 51-Jährige nun an seine Familie.
In Bamberg muss sich derzeit ein 51 Jahre alter Mann vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten. Zum Prozessauftakt hatte der Beschuldigte bereits gestanden, im März in Kleinsendelbach (Landkreis Forchheim) seinen neunjährigen Sohn umgebracht zu haben. Am Mittwoch (10. November 2021) wurden nun die Plädoyers in dem Strafverfahren gehalten.
Das letzte Wort hatte der Angeklagte. Er wandte sich indirekt an seine Ex-Frau und seine Tochter, die an diesem Tag nicht persönlich anwesend waren. "Ich möchte sagen, dass ich diese Tat unheimlich bereue. Dass ich sie selbst nicht verstehen kann. Und dass ich dies auch heute meiner Familie verkündet hätte."
Landgericht Bamberg: Vater (51) tötet Sohn - lebenslange Haftstrafe gefordert
Zum Prozessauftakt Mitte Oktober hatte der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat gestanden. Der Familienvater gab zu, mit einem Metallbügel auf den Kopf seines Kindes eingeschlagen zu haben. Weil der Neunjährige den Schlag überlebt hatte, erwürgte der 51-Jährige ihn daraufhin mit bloßen Händen. Welche Rolle bei der Tat der Gesundheitszustand des Angeklagten gespielt hatte, war Gegenstand des zurückliegenden Gerichtsprozesses. Laut der Anklage war er von Existenzängsten getrieben und litt an einer Depression.
Der Oberstaatsanwalt verwies am Mittwoch zu Beginn seines Plädoyers auf einen Wunsch des neunjährigen Jungen auf einem Bastelstern hin. "Ich will, dass es keine Mörder mehr gibt", habe es darauf geheißen. "Dieser Wunsch ging nicht in Erfüllung." Das Kind sei vielmehr selbst Opfer eines Mordes geworden, betonte Oberstaatsanwalt Michael Hoffmann. Es sei naheliegend, dass sich bei dem 51-Jährigen durch den drohenden Jobverlust infolge seiner Depression "Frustration" breitgemacht habe. "Das ist schon eine Erklärung für diese sonst unerklärbare, tieftraurige Tat", sagte Hoffmann.
Der Oberstaatsanwalt forderte für den Angeklagten lebenslange Haft. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bamberg liege mit Blick auf den 51-Jährigen keine verminderte Schuldfähigkeit vor. Er habe vielmehr die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt. "Das ergibt das Mordmerkmal der Heimtücke", sagte Hoffmann. "Deswegen ist hier eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes zu verhängen." Zugute müsse man dem Beschuldigten indes halten, dass er zuvor nicht straffällig geworden sei, umgehend ein Geständnis abgelegt und versucht habe, den Ermittlern zu helfen.
Kindsmutter tritt als Nebenklägerin gegen Ex-Mann auf
Die inzwischen vom Kindsvater geschiedene Ex-Ehefrau des Angeklagten tritt im Strafverfahren als Nebenklägerin auf. Anders als bei den vorhergehenden Terminen waren Mutter und Schwester des getöteten Jungen am Mittwoch nicht persönlich am Landgericht vor Ort. Rechtsanwältin Mareen Basler, die die Nebenklägerin vor Gericht vertritt, schloss sich in ihrem Plädoyer den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Sie sieht die in der Anklage geschilderten Eckdaten grundsätzlich betätigt.
Basler konstatierte, dass es vonseiten des Beschuldigten bis heute keine Kontaktaufnahme zu den Hinterbliebenen gegeben habe. "Einen Brief an seine Frau oder seine Tochter gab es nicht", erklärte Basler. In ihrem Schlusswort verwies die Anwältin zudem auf Zeugenschilderungen, die an den zurückliegenden Prozesstagen getätigt worden waren. "Cholerisch, überfordert, schwach" - so habe das Urteil derer gelautet, die näheren Kontakt zu dem 51-Jährigen gehabt hätten.