Die Regierung von Oberfranken soll das Schutzgebiet bei Ebrach rückabwickeln. Als ersten Schritt bezeichnet sie dessen Ausweisung als rechtswidrig. Entschieden ist damit aber noch lange nichts.
Schon unzählige Male wurde das Ende des erst im April 2014 ausgewiesenen Steigerwald-Schutzgebietes "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" verkündet. Vom Ministerpräsidenten über Forst- und Umweltminister und vor allem den beim Thema Steigerwald allgegenwärtigen unterfränkischen CSU-Innenstaatssekretär Gerhard Eck bis hin zu Abgeordneten der CSU-Landtagssfraktion wurde immer wieder ein "rechtswidriges" Handeln des damaligen Bamberger Landrats Günther Denzler (CSU) beklagt.
Da das bestehende Recht das nicht hergab, wurde Ende April sogar das Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Und darum muss sich nun ein weisungsgebundener Beamter, Regierungspräsident Wilhelm Wenning, mit seiner Behörde hinstellen, um die Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteils nach dem Bundesnaturschutzgesetz als rechtswidrig zu erklären und so erst eine Rückabwicklung zu ermöglichen.
Gesetzesänderung greif rückwirkend Nach der zum 1. Mai in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind für solche geschützten Landschaftsbestandteile mit einer Größe von mehr als zehn Hektar nicht mehr die Landratsämter, sondern die Bezirksregierungen zuständig. Und das auch rückwirkend. Denn neben der nicht nur im Landtag viel diskutierten Änderung der Zuständigkeit nach Größe, wurde auch eher unbemerkt ein Satz im Artikel 51, Absatz 1, Nr. 5 des bayerischen Naturschutzgesetzes geändert. " ... soweit die untere Naturschutzbehörde nicht von ihrem Verordnungsrecht Gebrauch gemacht hat", hieß es zuvor. Nun steht im Gesetzestext: "...soweit nicht die untere oder höhere Naturschutzbehörde von ihrem Verordnungsrecht nach Buchst. b oder c Gebrauch macht."
Naturschutzbeirat muss zustimmen Auf dieser Grundlage teilte die Regierung von Oberfranken am Dienstag zum einen ihre Zuständigkeit für das rund 775 Hektar große Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" bei Ebrach mit. Zum andern sei man "nach eingehender rechtlicher Überprüfung" zu dem Ergebnis gekommen, "dass von der Rechtswidrigkeit der Verordnung ... auszugehen ist". Zur Begründung wird angeführt, dass die Verordnung auf Paragraf 19 des Bundesnaturschutzgesetz es beruhe, "von dieser Norm aber nicht getragen" werde.
Für den Bamberger Altlandrat Denzler ist klar, dass die Regierung auf politische Anweisung hin zu diesem Schluss kommen musste, um damit erst die Voraussetzung für eine Anhörung in einem Aufhebungsverfahren zu schaffen. "Vordergründiger kann man das nicht machen", stellte Denzler am Dienstag im Gespräch mit unserer Zeitung fest. Er verweist auch darauf, dass anderswo noch größere Gebiete als im Steigerwald nach dem Bundesgesetz ausgewiesen seien.
Zudem habe im Ausweisungsverfahren auch der Naturschutzbeirat des Bezirks dem Schutzgebiet zugestimmt. Denzler ist sich sicher, dass dieser sein Einvernehmen zu einer Aufhebung nicht geben wird, was aber eine zwingende Voraussetzung wäre. "Und dann müsste das Umweltministerium das Einvernehmen ersetzen..." Was der Altlandrat damit impliziert: Genau das wollten Staatsregierung und CSU mit der Änderung des bayerischen Naturschutzgesetzes verhindern, nämlich dass sich gewählte Politiker den Kopf hinhalten für eine nur in Teilen des Steigerwaldes begrüßte Außerschutzstellung.
Es geht wohl vor Gericht Eine juristische Feststellung, ob Denzler und seine Landkreisverwaltung 2014 rechtswidrig handelten, ist mit der Meinungsäußerung der Rechtsabteilung der Regierung von Oberfranken ohnehin nicht getroffen. Sie wird nur ein Beteiligter von vielen sein, wenn das Schutzgebiet "Der Hohe Buche Wald" demnächst voraussichtlich vor Gericht landet.
Da ist auf der einen Seite die angekündigte Klage des Freistaats Bayern gegen sich selbst, also des Staatsbetriebs Staatsforsten gegen die Staatsbehörde Landratsamt Bamberg. Mit der strebt der Forst-Konzern ebenfalls eine Aufhebung des Schutzstatus für die in Staatsbesitz befindlichen Buchenwälder bei Ebrach an.
Auf der anderen Seite steht der Bund Naturschutz entschlossen hinter dem Schutzgebiet. Erst vor wenigen Tagen kündigte der BN-Vorsitzende Hubert Weiger bei einem Besuch vor Ort im Steigerwald an, "bis vor das Bundesverwaltungsgericht" zu ziehen, um eine Rückabwicklung des Schutzgebietes unmöglich zu machen.
Die CSU ist zum einen von Lobbyinteressen, einem ECKstein ihres politischen Handelns, getrieben. Zum anderen will ihre Führung belegen, daß sie in geradezu absolutistisch-monarchischer Manier über den Freistaat herrschen kann.
Die frei gewählten Mandatsträger, die dieses Vorgehen akzeptieren und durch ihr Abstimmverhalten unterstützen, sollten vor Scham im Boden versinken.
Überdies: Hatte nicht auch der Regierungspräsident seinerzeit die Unterschutzstellung begrüßt? Wie steht es jetzt mit seiner Glaubwürdigkeit – als Behörde, aber auch als Person?
Zur Begrifflichkeit:
Trittsteine, wie sie als "Alternative" zur flächenhaften Unterschutzstellung genannt werden, können großflächige Schutzgebiete eben nicht ersetzen. Ihr Zweck ist, zur Vernetzung derselben beizutragen, indem sie den Arten mittels überwindbarer Entfernungen genetischen Austausch zwischen den sonst verinselten Populationen ermöglichen.
Wer also behauptet, Trittsteine könnten als eigenständige Elemente eines effektiven Naturschutzes fungieren, hat absolut keine Ahnung von der Sache oder (und?) will die Menschen bewußt für dumm verkaufen.
Dagegen stellt sich ja jede Satire als Trauerrede dar: Wenn dem Horsti nicht passt was in der Provinz beschlossen wird, dann lässt er eben mal das Naturschutzgesetz ändern. Rückwirkend! Da hätte wahrscheinlich selbst König Ludwig noch sowas wie Gewissensbisse verspürt. Tut unser Horsti aber nicht. Und unsere sogenannte Regierung von Oberfranken entlarvt er als das, was sie wirklich ist. Ein Kasperletheater, dessen Puppen von Horstis Fäden bewegt werden. Respekt von Einem, der in seinem Leben bislang nur CSU gewählt hat.