Ist der Weg in Zapfendorf frei für Neuwahlen?

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Im Zapfendorfer Rathaus geht es im Moment erst einmal ganz normal weiter. Foto: Ronald Rinklef
Im Zapfendorfer Rathaus geht es im Moment erst einmal ganz normal weiter.  Foto: Ronald Rinklef

Vorläufig war Zapfendorfs Bürgermeister Matthias Schneiderbanger, der 280.000 Euro aus der Zapfendorfer Gemeindekasse entwendet haben soll, des Amts enthoben. Nun sieht es so aus, als ob er darauf verzichten möchte.

Von Aufatmen oder Ähnlichem kann im Zapfendorfer Rathaus derzeit freilich nicht die Rede sein. Auch wenn Matthias Schneiderbanger (CSU) nun offenbar auf sein Amt als Bürgermeister verzichten will. Das Gesuch dafür, den entsprechenden Antrag, soll er jedenfalls gestellt haben. Bereits seit Ende Januar ist Schneiderbanger des Amtes enthoben worden, vorläufig. Seine Bezüge wurden gekürzt. Seit Schneiderbangers Festnahme im vergangenen Dezember führt sein Stellvertreter Siegfried Bauer (VU) die Geschäfte im Rathaus. Und das wird wohl noch eine Weile der Fall sein, wie es scheint. "Es gibt ein Gesuch, mehr nicht und das muss erst einmal geprüft und Fristen eingehalten werden," zeigt sich Bauer pragmatisch.

So dominiert das ganz normale Tagesgeschäft und da forderte das Thema Breitband auch am Montag die Belegschaft voll und ganz.

An sich nicht die klassische Aufgabe, der sich ein Zweiter Bürgermeister zu widmen hat. Aber Bauer kam völlig überraschend in die Verlegenheit, den Ersten Bürgermeister voll ersetzen zu müssen.

Seit Anfang Dezember in Haft

Bekanntlich wird dem im vergangenen Jahr zum Zapfendorfer Rathauschef gewählten Schneiderbanger (CSU) vorgeworfen, 280.000 Euro aus der Gemeindekasse entwendet zu haben. Der Hinweis war aus der Verwaltung gekommen, der Schneiderbanger vor der Wahl zum Bürgermeister selbst viele Jahre angehört hatte. Seit Anfang Dezember jedenfalls sitzt er in Untersuchungshaft.

Am Hals hat er gleich zwei Verfahren: ein strafrechtliches, wegen des unterschlagenen Geldes, und ein disziplinarisches als kommunaler Wahlbeamter. Für Letzteres hat die Dienstaufsichtsbehörde, also das Landratsamt, die Disziplinarbefugnis an die Landesanwaltschaft übertragen. Die hatte ihn, wie bereits erwähnt, des Amtes einstweilen, also vorläufig, enthoben.

Damit er nach im Falle einer möglichen Entlassung nicht einfach so wieder an seinen Schreibtisch zurückkehren kann. Überdies wurden ihm auch die Bezüge gekürzt. Wie es für ihn da im Disziplinarverfahren weitergeht, wenn er auf den Bürgermeisterposten verzichtet, werde hier noch zu prüfen sein. Auch, ob er Anwartschaften hat. Ist der Fall Schneiderbanger ein Einzelfall? Disziplinarische Probleme mit Kommunalbeamten gibt es im Übrigen immer wieder, so Oberlandesanwalt und Pressesprecher Anton Meyer von der Landesanwaltschaft. Angesichts der vierstelligen Zahl an Kommunen in Bayern verwundere diese Tatsache nicht. Ein Fall wie der von Matthias Schneiderbanger sei demnach wohl nichts Ungewöhnliches aber auch nichts Alltägliches.

Schneiderbangers Kündigung selbst jedenfalls habe nur mit seinem Dienstherren, also der Gemeinde zu tun, so Meyer. Höchstens die Rechtsaufsicht, also das Landratsamt könnte da eingebunden werden.

Nur "Gerüchte" bestätigt

Dass Schneiderbanger einen Antrag dafür gestellt haben, das Bürgermeisteramt niederzulegen, kann Pressesprecherin Sabrina Großmann seitens des Landratsamtes nicht bestätigen. Sie bestätigt lediglich, dass es entsprechende Gerüchte gebe.

Nun muss man wissen, dass ein Bürgermeisterjob nicht einfach so gekündigt werden kann. Das bedarf eines Antrags, den der Gemeinderat behandeln muss. Davor gibt es eine Frist von zwei Wochen nach Antragseingang, innerhalb derer ein Rücktrittsantrag auch wieder zurückgenommen werden kann. Sollte es beim Rücktrittsgesuch Schneiderbangers bleiben, ist der Weg frei für Neuwahlen.

Wie bei allen Kommunalwahlen ist hier dann auch die Rechtsaufsicht im Boot, die überprüfen muss, ob die Angelegenheit alle rechtlichen Vorgaben erfüllt.

Für die Rathausverwaltung in Zapfendorf geht derweil alles "seinen ganz normalen Gang weiter", so Zweiter Bürgermeister Bauer. Denn das Rücktrittsgesuch muss schließlich auch "rechtlich geprüft werden und es sind Fristen einzuhalten."

Ermittlungen bald abgeschlossen

Zum Stand des strafrechtlichen Verfahrens teilte Leitender Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt von der Staatsanwaltschaft in Hof, die mit dem Vorgang betraut ist mit, dass die Ermittlungen dem Ende zugingen. "In den nächsten Wochen werden sie abgeschlossen." Je nach Ergebnis, wird dann Klage erhoben oder nicht.