Vorläufig war Zapfendorfs Bürgermeister Matthias Schneiderbanger, der 280.000 Euro aus der Zapfendorfer Gemeindekasse entwendet haben soll, des Amts enthoben. Nun sieht es so aus, als ob er darauf verzichten möchte.
Von Aufatmen oder Ähnlichem kann im Zapfendorfer Rathaus derzeit freilich nicht die Rede sein. Auch wenn Matthias Schneiderbanger (CSU) nun offenbar auf sein Amt als Bürgermeister verzichten will. Das Gesuch dafür, den entsprechenden Antrag, soll er jedenfalls gestellt haben. Bereits seit Ende Januar ist Schneiderbanger des Amtes enthoben worden, vorläufig. Seine Bezüge wurden gekürzt. Seit Schneiderbangers Festnahme im vergangenen Dezember führt sein Stellvertreter Siegfried Bauer (VU) die Geschäfte im Rathaus. Und das wird wohl noch eine Weile der Fall sein, wie es scheint. "Es gibt ein Gesuch, mehr nicht und das muss erst einmal geprüft und Fristen eingehalten werden," zeigt sich Bauer pragmatisch.
So dominiert das ganz normale Tagesgeschäft und da forderte das Thema Breitband auch am Montag die Belegschaft voll und ganz.
An sich nicht die klassische Aufgabe, der sich ein Zweiter Bürgermeister zu widmen hat. Aber Bauer kam völlig überraschend in die Verlegenheit, den Ersten Bürgermeister voll ersetzen zu müssen.
Seit Anfang Dezember in Haft Bekanntlich wird dem im vergangenen Jahr zum Zapfendorfer Rathauschef gewählten Schneiderbanger (CSU) vorgeworfen, 280.000 Euro aus der Gemeindekasse entwendet zu haben. Der Hinweis war aus der Verwaltung gekommen, der Schneiderbanger vor der Wahl zum Bürgermeister selbst viele Jahre angehört hatte. Seit Anfang Dezember jedenfalls sitzt er in Untersuchungshaft.
Am Hals hat er gleich zwei Verfahren: ein strafrechtliches, wegen des unterschlagenen Geldes, und ein disziplinarisches als kommunaler Wahlbeamter. Für Letzteres hat die Dienstaufsichtsbehörde, also das Landratsamt, die Disziplinarbefugnis an die Landesanwaltschaft übertragen. Die hatte ihn, wie bereits erwähnt, des Amtes einstweilen, also vorläufig, enthoben.
Damit er nach im Falle einer möglichen Entlassung nicht einfach so wieder an seinen Schreibtisch zurückkehren kann. Überdies wurden ihm auch die Bezüge gekürzt. Wie es für ihn da im Disziplinarverfahren weitergeht, wenn er auf den Bürgermeisterposten verzichtet, werde hier noch zu prüfen sein. Auch, ob er Anwartschaften hat. Ist der Fall Schneiderbanger ein Einzelfall? Disziplinarische Probleme mit Kommunalbeamten gibt es im Übrigen immer wieder, so Oberlandesanwalt und Pressesprecher Anton Meyer von der Landesanwaltschaft. Angesichts der vierstelligen Zahl an Kommunen in Bayern verwundere diese Tatsache nicht. Ein Fall wie der von Matthias Schneiderbanger sei demnach wohl nichts Ungewöhnliches aber auch nichts Alltägliches.
Schneiderbangers Kündigung selbst jedenfalls habe nur mit seinem Dienstherren, also der Gemeinde zu tun, so Meyer. Höchstens die Rechtsaufsicht, also das Landratsamt könnte da eingebunden werden.
Nur "Gerüchte" bestätigt Dass Schneiderbanger einen Antrag dafür gestellt haben, das Bürgermeisteramt niederzulegen, kann Pressesprecherin Sabrina Großmann seitens des Landratsamtes nicht bestätigen. Sie bestätigt lediglich, dass es entsprechende Gerüchte gebe.
Nun muss man wissen, dass ein Bürgermeisterjob nicht einfach so gekündigt werden kann. Das bedarf eines Antrags, den der Gemeinderat behandeln muss. Davor gibt es eine Frist von zwei Wochen nach Antragseingang, innerhalb derer ein Rücktrittsantrag auch wieder zurückgenommen werden kann. Sollte es beim Rücktrittsgesuch Schneiderbangers bleiben, ist der Weg frei für Neuwahlen.
Wie bei allen Kommunalwahlen ist hier dann auch die Rechtsaufsicht im Boot, die überprüfen muss, ob die Angelegenheit alle rechtlichen Vorgaben erfüllt.
Für die Rathausverwaltung in Zapfendorf geht derweil alles "seinen ganz normalen Gang weiter", so Zweiter Bürgermeister Bauer. Denn das Rücktrittsgesuch muss schließlich auch "rechtlich geprüft werden und es sind Fristen einzuhalten."
Ermittlungen bald abgeschlossen Zum Stand des strafrechtlichen Verfahrens teilte Leitender Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt von der Staatsanwaltschaft in Hof, die mit dem Vorgang betraut ist mit, dass die Ermittlungen dem Ende zugingen. "In den nächsten Wochen werden sie abgeschlossen." Je nach Ergebnis, wird dann Klage erhoben oder nicht.
...und kooperiert mit den ermittlenden Behörden, aber er ist immer noch unschuldig? Ihr Rechtsempfinden in allen Ehren, ich denke sie schreiben dies auf emotionaler Ebene da sie mit dem "noch unschuldigen Menschen" persönlich bekannt sind, anders verstehe ich ihren Kommentar nicht zu deuten.
Uns Steuerzahlern kostet dass viel Geld (Gerichtskosten/laufendes 1/2 Gehalt-der Witz schlecht hin und den Schaden von 280´T€). Aber seien sie beruhigt von meiner Seite kommt nun kein Kommentar mehr, warten wir die Mühlen der Justiz ab um endlich einen "verbrecherisch handelnden Menschen " zu verurteilen, vielleicht gibts ja auch noch einen Freispruch a.G. bekannter §-Spiele wie z.B. Spielsucht, schlechte Kindheit und div. psychologischer Guthaben. Warten wir´s ab.......
in einem Rechtsstaat und in keiner Bananenrepublik. Deswegen gelten bestimmte Gesetze, die selbst dann eingehalten werden müssen, wenn sie manchem nicht verständlich erscheinen.
Bürgermeister Schneiderbanger, den ich nicht einmal von Angesicht kenne, wird einer Straftat bezichtigt. Er ist vorläufig seines Amtes enthoben und mit einem Ermittlungsverfahren und einem Disziplinarverfahren überzogen. Diese Verfahren werden nach rechtsstaatlichen Prinzipien durchgeführt. Nach Abschluss folgen die entsprechenden Sanktionen. Da kann er verurteilt werden oder nicht und er kann als Bürgermeister endgültig hinausfliegen oder drin bleiben.
Über die Auswirkungen eines freiwilligen Verzichts auf sein Bürgermeisteramt braucht hier nicht spekuliert werden, weil es dafür Vorschriften gibt.
Sie, lieber Dammhirsch, können weiter kommentieren oder Ihre Tätigkeit einstellen. Das können Sie machen wie der Pettstadter Schmied. Das Urteilen über andere Leute sollten Sie aber auf jeden Fall den Leuten überlassen, die dazu berufen sind. Irgendwann sollten Sie sich mit der Anerkennung rechtsstaatlicher Prinzipien anfreunden und nicht immer wieder sinnlos drauf losschlagen.
wir leben sehr wohl in einer Bananenrepublik
Ein Land das den Willen der Bürger vorsätzlich mit Füßen tritt, ist sogar noch schlimmer. Aber trotz aller Rechtsstaatlichkeit gilt sie nur für die Menschen unterhalb der hohen Politik. Wurden die Abgeordneten im Landkreis für ihre Familienaffären bestraft? NEIN
Wird die Abgeordnetenbestechung in Deutschland endlich ratifiziert? NEIN
Hier stehen wir auf einer Stufe mit vielen Bananenrepubliken weltweit. Nur das will man in Berlin und erst Recht im "frei statt" Bayern nicht hören. Da wird jeder zwielichte Politiker einfach umgebettet.
Auch wenn sie hier mit dem Begriff "Verbrecher" Recht haben, alles andere ist treudeutsches Abnicken der Obrigkeit. Es ist leider nicht so wie sie es sehen sollen. Da gibt es noch massenhaft zu verbessern! Aber der Fisch stinkt vom Kopf - hier ganz besonders!
als Verbrecher zu bezeichnen, der nicht rechtskräftig verurteilt ist, widerspricht den Normen des zivilen Lebens und den Regeln des FT. Der Kommentar hat hier nichts zu suchen.
...und hoffentlich schnelle unproblematische Neuwahlen und das Gehalt dem Verbrecher kpl. gestrichen!!!!