Ein Förderprogramm macht's möglich: Gewerbetreibende können bei der Stadtverwaltung finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie ein Lastenrad kaufen.
"Ziel des Förderprogrammes ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils im gewerblichen Verkehr der Stadt Bamberg", wie es in den Sitzungsunterlagen des Umweltsenats heißt.
Bis zu 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten für ein durch Muskelkraft betriebenes Lastenfahrrad oder ein Batterie unterstütztes Pedelec können Gewerbetreibende im besten Fall zurückbekommen. Dazu muss rechtzeitig ein Antrag bei der Stadt Bamberg gestellt werden.
Wie die Kriterien lauten, wer überhaupt einen solchen Antrag stellen darf und warum es auch Kritik an dem Projekt gibt, lesen sie im Premiumbereich von infranken.de.
mei mei mei ja wow, das muss aber ne verdammt reiche stadt sein, die jeden unsinn noch fördern kann, lastenräder gar also ob karstadt, expert, media-markt und wie die gewerbetreibenden alle heissen mögen, ihre fernseher, kühlschränke und sonstigen sachen per lastenfahrrad zum kunden bringen, am schluss noch jeder handwerker mit lastenfahrrad samt seinen ersatzteilen zum kunden vorfährt. liebe stadräte, das ist was fürn liebold, damit er seinen leberkäs ausfährt, aber der brauchts auch net der fährt seit jahren schon porsche
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/forschung/schwerpunktthemen/alternativen-fuer-den-privaten-und
Daß Lastenräder erfolgreich gewerblich eingesetzt werden können, ist andernorts längst nachgewiesen. Es setzt allerdings voraus, daß Vorurteile abgebaut werden, das Image stimmt - und die Infrastruktur paßt.
Die Infrastruktur für fließenden Radverkehr besteht aus den Fahrbahnen der Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege (baulich oder als Radfahrstreifen), aus irreführend so genannten "Schutzstreifen", Seitenstreifen (beide ohne Benutzungspflicht), den bereits erwähnten, immer benutzungspflichtigen Radfahrstreifen und baulichen Radwegen mit und ohne Benutzungspflicht. Weiterhin gibt es Fahrradstraßen, die - zumindest in Bamberg - selten ihren Namen verdienen, gemeinsame Rad-/Gehwege (benutzungspflichtig) sowie freigegebene Gehwege und sonstige Fußgängerbereiche.
Anzumerken wäre, daß viele Autofahrer nicht akzeptieren, wenn Radler die Fahrbahn neben nicht (!) benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen befahren - obgleich das meist sicherer und komfortabler ist.
Nahezu alle Anlagen des fließenden Radverkehrs in Bamberg sind knapp, vielfach unterdimensioniert - als wären die einschlägigen Regelwerke in der Stadt unbekannt. Schon mit "normalen" Fahrrädern sind sie weder sicher noch zügig zu befahren. Mehrspurige bzw. "überlange" (Liegeräder, Tandems, Lastenräder, ...) Räder oder Hängergespanne stehen vor weiteren Problemen - einschließlich zu eng geführter Kurven und baulicher Hindernisse hart am Wegesrand.
Nahezu alle Fahrradstellplätze - inkl. der grundsätzlich zu begrüßenden Anlehnbügel - sind so plaziert, daß sie für Überlänge bzw. -breite nicht verwendbar sind. Daß zudem nicht einmal die "neue" Stellplatzsatzung mit ohnehin dürftigen Anforderungen für die Fahrradunterbringung solche "Sonderkonstruktionen", ungeachtet weiter Verbreitung, gar nicht vorsieht, sei der Vollständigkeit halber ergänzt. In die Diskussion eingebracht war das Thema beizeiten, wurde indes geflissentlich ignoriert.
Zuschüsse? Gut gemeint vielleicht - aber ohne einbettendes Konzept!
Soviel zum Dieselverbot in unseren Städten