Freiherr muss für drei Jahre hinter Gitter

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Vor dem Landgericht musste sich ein 30-jähriger Spross eines fränkischen Adelsgeschlechts verantworten. Foto: Archiv
Vor dem Landgericht musste sich ein 30-jähriger Spross eines fränkischen Adelsgeschlechts verantworten. Foto: Archiv

Wegen mehrfachen Betruges und Urkundenfälschung wurde einem 30-Jährigen Immobilienmakler der Prozess gemacht.

Für drei Jahre muss ein 30-jähriger Spross eines fränkischen Adelsgeschlechts in Haft. Die 3. Strafkammer des Landgerichtes Bamberg verurteilte ihn wegen neunfachen Betruges und Urkundenfälschung, sowie zweifacher Beihilfe zum Betrug. Mit erschlichenen Kreditkarten hatte er einen Schaden von rund 50 000 Euro bei Mitgliedern des Vereins "Haus und Grund Bamberg" angerichtet.

Wäre es nach den Ermittlungsbehörden in Berlin gegangen, dieser Strafprozess hätte nie stattgefunden. Denn die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt hatte trotz eindeutiger Hinweise aus Bamberg die Verfahren sämtlich "sang- und klanglos" eingestellt. Wohl weil sie diese für Einzelfälle hielt und ihr die einzelnen Schadenssummen nicht hoch genug erschienen. Erst als die Kriminalpolizei Bamberg, genauer gesagt die Spezialisten für Cybercrime, die Ermittlungen wieder an sich zog, kam Leben in die Akten.

Es stellte sich schließlich heraus, dass alle "Einzelfälle" zu einem Tatkomplex gehörten und der nun Angeklagte in dessen Zentrum stand. So schilderte es ein 42-jähriger Polizeibeamter am zweiten Verhandlungstag des Prozesses.

Die Kreditkartenfirma bleibt nach Angaben ihres Mitarbeiters auf dem Schaden sitzen, sollte das Geld nicht beim nun nicht mehr so freien Freiherrn zu holen sein. Denn versichert sei man nicht. Wie leicht es für den Angeklagten und seine Mittäter war, erläuterte ein "Special Agent" der Kreditkartenfirma. Der 48-jährige Betrugsermittler aus Frankfurt am Main hielt aus Gründen der fehlenden Fälschungssicherheit vom Bank-Ident-Verfahren schon nichts mehr, als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Berlin diese Art der Identitätsprüfung noch immer erlaubte. "Die Formulare kann jeder ausdrucken. Die Bankstempel finden sie leicht als Download im Internet, das Ganze ist nicht kontrollierbar." Er sei froh, dass im September 2017 auf das Post-Ident-Verfahren gewechelt worden sei.

Jetzt würden in den Postfilialen mit einem Dokumentenscanner der Bundesdruckerei die Ausweispapiere des Antragstellers geprüft. "Seither merken wir einen deutlichen Rückgang an Betrugsfällen." Den jährlichen Schaden taxierte der "Special Agent" auf
erstaunlich geringe 200 000 bis 300 000 Euro. "Weil wir selbst ermitteln und mit Polizei und Staatsanwaltschaft so eng zusammenarbeiten, dass die Täter vor Gericht kommen."


Kein unbeschriebenes Blatt

Ein zweiter Anklagepunkt, der mutmaßliche Betrug an einem Geschäftspartner aus Erlangen, wurde auf Antrag des Staatsanwaltes Tobias Ceffinato eingestellt. Der Verdacht, der Adelige könnte sich im Juni 2016 50 000 Euro geliehen haben, in der Absicht, diese Summe nicht für den vereinbarten Zweck zu verwenden oder das Geld erst gar nicht mehr zurückzahlen zu wollen, wurde von mehreren Zeugen entkräftet. Statt das Darlehen wie geplant in den Ankauf eines gebrauchten Sportwagens zu investieren, um diesen dann für 600 Euro pro Wochenende "schwarz" an Privatleute zu vermieten, steckte er die 50 000 Euro in Immobilienprojekte in Berlin bzw. Zeil am Main, die sich allerdings zerschlugen.

Ein ganz unbeschriebenes Blatt war der 30-jährige Immobilienmakler da allerdings schon nicht mehr. Auch wenn eine Vorstrafe vom Amtsgericht Tiergarten wegen Unterschlagung nicht allzu schwer wog. Schwerwiegender geriet eine Verurteilung wegen Drogenbesitzes am Amtsgericht Nürnberg 2014. Denn die ersten Kreditkartenberügereien 2015 beging der Adelsspross noch während er unter laufender Bewährung stand. Es ist damit zu rechnen, dass die Bewährung widerrufen wird und der Angeklagte auch diese Freiheitsstrafe wird absitzen müssen.


Suchttherapie angeraten

Auf die vom vierköpfigen Richterkollegium verhängte dreijährige Freiheitsstrafe wird die inzwischen sechsmonatige Untersuchungshaft in der JVA Kronach angerechnet werden. Der Vorsitzende Richter Markus Reznik riet dem Angklagten, nach seiner Freilassung eine Suchttherapie einzuleiten. Hatte der Angeklagte doch geschildert, wie er seit seinem zwölften Lebensjahr zuerst mit Haschisch und Marihuana, später mit Speed und Crystal Meth und zuletzt mit erheblichen Mengen Kokains in Berührung gekommen war. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung oder einer Entziehungsanstalt (Therapie statt Strafe) verwarf die 3. Strafkammer jedoch. Auch wenn ein Teil der Straftaten als Beschaffungskriminalität gelten könne.

Allerdings könnte es noch ein böses Erwachen für den 30-jährigen Betrüger geben. Denn in Berlin laufen noch mehrere Ermittlungsverfahren, weil er dort sechsstellige Mietschulden nicht bezahlt haben soll. Offenbar hatte er sich mit gefälschten Schufa-Auskünften und selbst gebastelten Lohnabrechnungen renommierter Firmen das Vertrauen mehrerer Vermieter hochpreisiger Immobilien erschlichen und war stets verschwunden, als diese ihr Geld sehen wollten.