Falsche Fünfziger aus dem Darknet

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Falsche Euro-Noten Symbolfoto: Federico Gambarini, dpa
Falsche Euro-Noten Symbolfoto: Federico Gambarini, dpa

Ein 26-jähriger Bamberger kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Er wollte mit "Blüten" einkaufen. Der Vorwurf der Geldfälschung wurde fallengelassen.

Weil er Falschgeld in Verkehr gebracht hatte, wurde ein 26-jähriger Bamberger nun vom Schöffengericht am Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Den schwereren Vorwurf der Geldfälschung ließ man im Laufe des Verfahrens fallen.

Mitte Januar hatte der Angeklagte versucht, mit drei "Blüten" in einem Zigarettengeschäft in der Bamberger Innenstadt zu bezahlen. Doch die falschen Fünfziger waren von so schlechter Qualität, dass sie der Verkäuferin auffielen. Es folgten eine Haussuchung, weitere Ermittlungen und die Anklageerhebung.


Verfahren abgekürzt

Mit einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger kürzte die Vorsitzende Richterin Marion Amann das Verfahren in gewohnt ökonomischer Weise ab. Hinter verschlossenen
Türen wurde eine Verständigung ausgehandelt: Geständnis gegen eine Bewährungsstrafe zwischen vier und sechs Monaten. Damit konnte das Verfahren beschleunigt werden, da drei Zeugen nicht auszusagen brauchten.

Für seinen Mandanten erklärte Rechtsanwalt Horst Jungbauer (Erlangen) danach, dieser habe nur "kleine Mengen" Falschgeldes in Umlauf gebracht. Er bereue die Tat. Auch sei kein Schaden entstanden, weil die "Blüten" sichergestellt worden wären.

Wer die gefälschten Geldscheine im Darknet beschafft und sich damit der Geldfälschung schuldig gemacht hatte, konnte auf Grund widerstreitender Aussagen nicht geklärt werden. Der Onkel des Angeklagten, gegen den ein entsprechendes Verfahren eingestellt worden war, schob die Schuld auf seinen Neffen. Und der wieder zurück. Er habe die 150 Euro nicht bestellt, sondern nur genommen, um damit einzukaufen. Der Vorwurf der Geldfälschung, ein Verbrechen mit Mindeststrafe von einem Jahr, weshalb auch das dreiköpfige Schöffengericht zusammengekommen war, wurde fallengelassen.


Schon drei Geldstrafen

Dennoch beließ es Staatsanwältin Isabel Brzezicha nicht bei einer möglichen Geldstrafe, weil diese den Angeklagten nicht nachhaltig beeindruckt hätten, und forderte sechs Monate Freiheitsstrafe. Denn der 26-jährige Mann, der bei einem Sicherheitsdienst im Landkreis Bamberg arbeitet, war in den vergangenen vier Jahren wegen Diebstahls, Betruges und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bereits drei Mal zu Geldstrafen bis zu 70 Tagessätzen verurteilt worden. Die letzte Geldstrafe hatte er nicht ganz zahlen können und den Betrag deshalb als Ersatzfreiheitsstrafe
hinter Gittern absitzen müssen.

In den nächsten beiden Jahren darf der Verurteilte nun keine Straftaten mehr begehen, muss jeden Wohnsitzwechsel anzeigen und außerdem 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei Lifeline Bamberg
ableisten. Auch die Kosten des Verfahrens (inkl. Rechtsbeistand) von geschätzt 1000 Euro bleiben am Verurteilten hängen.

Allerdings kündigten sich schon die nächsten dunklen Wolken über dem jungen Mann an. Denn für
seine beiden sechs und sieben Jahre alten Kinder zahlt er trotz geregelten Einkommens bisher keinen Unterhalt. "Kümmern Sie sich darum" riet ihm Richterin Aman. Sonst käme hier die nächste Anklage auf ihn zu. "Wenn Sie da noch unter Bewährung stehen, wird es ganz eng werden."