Im Streit um die Planungskosten für einen Tierfriedhof ist das Urteil gefallen. Liebhard Löffler muss dem Tierschutzverein 12 000 Euro erstatten.
Bamberg Es ging in dem Prozess vor der Zivilkammer des Landgerichtes Bamberg um 12 000 Euro - und um die Ehre. Der Tierschutzverein Bamberg und Umgebung mit seinem Chef Peter König wollte vom früheren Vorsitzenden Liebhard Löffler und zwei weiteren Beklagten den Schaden ersetzt haben, den die Beauftragung eines Architekten angerichtet hatte. Es ging um das inzwischen eingestellte Projekt Tierfriedhof am Rothofer Weg.
Um seine Aufgabe ist Richter Christian Pfab nicht zu beneiden. Bereits auf dem Gang des Landgerichtes meiden Kläger und Beklagte jede Nähe. Dabei sind die meisten hier Mitglied des Tierschutzvereins. Nur misstrauische Blicke fliegen hin und her.
Keine gütliche Einigung
Drinnen macht Richter Pfab gleich dreimal den Versuch, die beiden Konfliktparteien zu einer gütlichen Einigung zu bringen. Zahlte jeder die Hälfte des Streitwertes und die eigenen Rechtsanwaltskosten, dann wäre die Sache erledigt.
Freilich scheitert jeder Anlauf an Liebhard Löffler. Zu tief sitzen wohl die Wunden, die sein Ausschluss aus dem Tierschutzverein im letzten Jahr nach elf Jahren an dessen Spitze hinterlassen hat. Auch nach mehreren Beratungen mit seiner Rechtsanwältin Elisabeth Stosiek (Erlangen) möchte er "nicht den Bösewicht" abgeben, beharrt auf seiner Position, er habe sich nichts vorzuwerfen. Mit einer "gewissen Bitterkeit" sehe er, wie sein Ansehen Schaden nehme. Das schmerze ihn umso mehr, als er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, stets für größte Transparenz gesorgt und alle Vorstände und Beiräte einbezogen habe.
Neben Löffler drohte zwei weiteren Beklagten Ungemach, darunter seiner Ehefrau. Doch im Mittelpunkt steht der FDP-Kreisrat aus Trabelsdorf, der in dem Schadenersatz-Prozess den Versuch sieht, "meinen und den Ruf meiner Mitbeklagten zu schädigen". Er könne sich diesen tiefen Hass auf sich nicht erklären.
Mit großer Geduld versucht Richter Pfab, das Verfahren nicht ausufern zu lassen. Die Fragen sind: Haben die Beklagten eine Pflichtverletzung begangen? Haben sie rechtswidrig gehandelt? Liegt ein Verschulden vor? Haben sie einen Schaden verursacht? Zumindest Letzteres ist eindeutig, nachdem der Tierschutzverein keinen Tierfriedhof mehr anstrebt, weil dies nach Ansicht der neuen Führung gegen die Satzung verstößt. Denn Tierschutz bedeute, dass es um lebende Tiere gehe. Die 12 000 Euro Planungskosten hätte man dann umsonst investiert. Dieser Lesart widerspricht Löffler, der auf andere Tierschutzvereine in der Region mit gleicher Satzung hinweist, die auch einen Tierfriedhof hätten.
Im Laufe der Verhandlung zeigt sich, dass der ehemalige Vorsitzende eine etwas hemdsärmelige Herangehensweise an die Dinge hatte. "Nicht mit dem harten Vereinsrecht kompatibel," wie es Richter Pfab formuliert. Es gab keinerlei Beschluss des Vorstandes, des Beirates oder der Mitgliederversammlung, die kostenpflichtigen Planungen voranzutreiben, nicht einmal einen Architektenvertrag. "Ein Beschluss wird nicht durch Schweigen oder durch Besprechen gefasst, sondern dadurch, dass ich die Mehrheit feststelle," so der Jurist an der Stirnseite des Saales.
Trotzdem wurden in den Jahren 2012 und 2015 insgesamt knapp 2500 Euro an Abschlagszahlungen geleistet, wie Rechtsanwalt Helmut Gebhardt (Bamberg) für die Klägerseite feststellte. Wer die Summen freigegeben hatte, konnte ebenso nicht belegt werden wie die Frage, wann genau der Architekt beauftragt worden war. "Die Idee wurde in gemeinsamen Sitzungen entwickelt," so Löffler. Dass für die ersten Planungen und Entwürfe Kosten anfallen würden, das sei ihm nicht klar gewesen. Eine Einlassung, die Richter Pfab nicht nachvollziehen kann, ist Löffler als Zahnarzt doch selbst Freiberufler und hätte wissen müssen, dass bei jeder Leistung, die ein Architekt erbringt, grundsätzlich Kosten ausgelöst werden. Man könne doch nicht damit rechnen, dass jemand umsonst arbeite.
Eine grobe Fahrlässigkeit
Dementsprechend verurteilt Richter Pfab den inzwischen zum Tierschutzverein Forchheim gewechselten Löffler, weil er eine Pflichtverletzung darin sehe, dass dieser spätestens mit Erhalt der Abschlagsrechnung im September 2015 keinen formellen Beschluss herbeigeführt habe. Denn damit wäre klar gewesen, dass noch weitere 11 000 Euro zu bezahlen wären. Und das liege klar über dem Betrag von 5000 Euro, bis zu dem Löffler satzungsgemäß in eigener Regie verfügen durfte. Das stufe er als grobe Fahrlässigkeit ein.
Die Klage des Tierschutzvereins gegen Löfflers damalige Stellvertreter wies Richter Pfab jedoch ab. Ihnen könne keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Nun bleiben die 12 000 Euro Schaden an Löffler hängen. Wahrscheinlich muss er die Summe aus privater Tasche aufbringen, weil die Haftpflicht-Versicherung des Tierschutzvereins sich weigern dürfte, den Schaden zu regulieren. Dort sind Vorstände nur abgesichert, solange sie nicht grob fahrlässig oder gar schuldhaft handeln.
Für Peter König ist mit dem Urteil eines der Hauptanliegen erreicht, wie er im Gespräch mit dieser Zeitung erläutert: Der Tierschutzverein bekommt sein Geld wieder. Er hoffe nun, dass endlich Ruhe einkehre und man sich mit den über 1500 Mitgliedern wieder voll auf den Tierschutz konzentrieren könne. Allerdings befürchtet König, dass auch die nächste Instanz sich mit dem Thema wird befassen müssen. "Löffler fühlt sich so im Recht und sieht keine Fehler bei sich."
Der im Zivilprozess Unterlegene wollte sich auf telefonische Nachfrage nicht zum weiteren Vorgehen äußern. "Sie verstehen, dass ich gerade emotional nicht auf der Höhe bin und mich erst mit meiner Anwältin beraten möchte."