Dritter Antrag wegen Befangenheit beim Chefarzt-Prozess in Bamberg

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Zum zehnten Mal auf dem Weg in den Gerichtssaal: Heinz W. gestern im Hof des Justizgebäudes Foto: Peter Groscurth
Zum zehnten Mal auf dem Weg in den Gerichtssaal: Heinz W. gestern im Hof des Justizgebäudes  Foto: Peter Groscurth

Im Missbrauchsprozess gegen Heinz W., den ehemaligen Chefarzt des Bamberger Klinikums, gab es auch am zehnten Verhandlungstag weitere Verzögerungen

Grund hierfür sind zwei neue Anträge von Verteidiger Dieter Widmann gegen die Richter wegen Befangenheit. Bis Dienstag kommender Woche sind nun die Verhandlungstermine gestrichen worden. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt die Entscheidung bekannt gegeben, wonach ein erster Befangenheitsantrag gegen die zweite Kammer des Landgerichts Bamberg abgelehnt worden ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Mediziner Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Im Bamberger Klinikum soll er Patientinnen ruhiggestellt und sich an ihnen vergangen haben. Der Spezialist für Gefäßchirurgie dagegen beteuert, aus rein medizinischen Gründen gehandelt zu haben. Eine sexuelle Motivation weist er im Prozess zurück. In der Vorwoche hatte die Strafkammer bereits einen Befangenheitsantrag gegen einen medizinischen Gutachter abgelehnt. Daraufhin ließ der Angeklagte einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer stellen.

Das Verfahren läuft seit Anfang April, es sind bereits Termine bis September festgelegt. Allerdings sind sich Prozessbeteiligte mittlerweile einig, dass mit einem Urteil wohl erst frühestens Ende des Jahres gerechnet werden könne. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mediziner, der seit 20. August 2014 in U-Haft sitzt, eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.