Dicke Luft hinter der Maske: Bamberger erzählen von der Last, mit dem Schutz zu arbeiten

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Barkeeper Christoph Köll klagt über Halsbeschwerden nach langen Schichten. Foto: Barbara Herbst
Barkeeper Christoph Köll klagt über Halsbeschwerden nach langen Schichten.  Foto: Barbara Herbst

Pfleger, Friseure, Bedienungen und viele andere müssen für mehrere Stunden täglich unter Masken schwitzen. Eine Krankenschwester bekam Beschwerden und kündigte. Weitere Erfahrungen von Betroffenen und Tipps zum Umgang.

Eva Kaul (Name geändert) hat einem Patienten eines Krankenhauses in der Region Bamberg beim Duschen geholfen. In der feuchtwarmen Luft unter dem Mund-Nasen-Schutz habe sie schwer Luft bekommen, dann sei ihr schwarz vor Augen geworden. Nicht die einzige Beschwerde, die sie vom ständigen Maskentragen erleide. "Ich habe von Anfang an Kopfschmerzen und Migräne-Attacken bekommen", erzählt die Mittdreißigerin. Zudem sei es ihr immer schwieriger gefallen, sich zu konzentrieren. So habe sie etwa bemerkt, wie sie bei der Bereitstellung der Medikamente immer wieder nachkontrollieren musste. "Ich habe eine hohe Verantwortung - den Patienten und meiner eigenen Gesundheit gegenüber." Deshalb habe sie noch während ihrer Probezeit gekündigt.

An Kollegen und Leitung liege das nicht: "Ich habe mich super wohl gefühlt. Und ich würde sofort wieder da arbeiten, wenn die Maskenpflicht abgeschafft ist", sagt Kaul.

Ein Einzelfall? Beschwerden bei der Arbeit unter der Maske seien in den Kliniken jedenfalls "kein Massenphänomen", sagt Brigitte Dippold, Sprecherin der Sozialstiftung Bamberg. "Masken sind in einem Krankenhaus ja auch nichts Ungewöhnliches." So gebe es Abteilungen wie die für Frühgeburten oder andere Immunschwache, wo das Tragen unabhängig von Corona immer Pflicht ist. Wenn die Mitarbeiter alleine im Büro sind oder Pause machen, dürfen sie den Mund-Nasen-Schutz auch abnehmen und durchatmen. "Ich denke für Bürger außerhalb des medizinischen Sektors, die das nicht so gewohnt sind, ist es belastender."

So wie für Christoph Köll. "Ich verstehe, dass die Maskenpflicht sein muss. Aber schön ist es nicht", sagt der Barchef der Bamberger Gaststätte "Zapfhahn". Angestellte in der Gastronomie müssen eine Maske tragen, wenn die 1,5 Meter Mindestabstand zu Gästen und Kollegen nicht eingehalten werden können - "bei uns also fast immer". Nach mehreren schweißtreibenden Schichten hintereinander "fühle ich mich am nächsten Tag, als hätte ich drei Schachteln Kippen geraucht und wache mit Halsschmerzen und Husten auf". Das Arbeiten sei generell anstrengender, besonders bei warmen Temperaturen, und man müsse darauf achten, viel Wasser zu trinken und in ruhigen Phasen durchzuatmen. So ließen sich die Beschwerden zumindest etwas lindern.

Beschwerden lindern

Dazu raten auch medizinische Fachzeitschriften. Denn durch längere Bedeckung von Mund und Nase können die Schleimhäute austrocknen. Um typische Beschwerden wie Halsschmerzen zu lindern und Infektionen vorzubeugen, ist regelmäßiges Befeuchten wichtig. Am besten sollten über den Tag verteilt mindestens zwei Liter Flüssigkeit zu sich genommen werden. Auch Tees mit reizlindernden Bestandteilen wie Huflattich, Malve, Eibisch oder Salbei werden empfohlen. Ein Salbeitee befeuchtet etwa nicht nur die Schleimhäute, sondern lindert gleichzeitig die Schmerzen und wirkt entzündungshemmend. Auch Bonbons oder Lutschtabletten können für den Schutz der Schleimhäute sorgen. Außerdem können sie in stressigen Zeiten hinter der Maske gelutscht werden.

Treten durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Kopfschmerzen oder Schwindel wie bei Krankenschwester Kaul auf, könnten das erste Anzeichen für eine Hyperkapnie, also einen erhöhten Kohlenstoffdioxidgehalt im Blut sein. Ein kleiner Hohlraum in der Maske zwischen Mund und Nase kann das Luftholen erleichtern und sorgt auch dafür, dass der Stoff beim Einatmen nicht an die Nase gepresst wird. Außerdem werden Pausen zum Durchatmen empfohlen.

Die nimmt sich auch Friseur-Obermeisterin Tanja Arnold-Petter. Beschwerden habe sie keine, "und ich persönlich spüre die Maske schon gar nicht mehr", sagt die Vorsitzende der Friseur-Innung Bamberg. Nur vereinzelt klagten Kollegen über Halsschmerzen, die meisten kämen sehr gut zurecht.

"Schade ist es nur für ältere Kundinnen, die schwer hören und viel von den Lippen ablesen. Die werden leider benachteiligt."

Doch gerade deshalb erachte sie es für umso wichtiger, dass sich alle an die Schutzmaßnahmen halten. Damit es wieder ohne Maske weitergehen kann, wenn die Pandemie vorbei ist. "An den sinkenden Infektionszahlen sieht man ja, das es geholfen hat.

Zusatzinfo: Wer muss wo eine Maske tragen?

Wo Maskenpflicht besteht in Bayern für Besucher von Geschäften, Arztpraxen, Flughäfen, Bahnhöfen, Fernzügen, Biergärten, ÖPNV sowie mancher Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Einkaufen Verkäufer und Kassierer müssen seit 17. Juni keine Maske mehr tragen; Plexiglasscheiben reichen. Für Kunden gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Reisen Passagiere müssen in Flugzeugen, Fernzügen und Fernbussen einen Schutz tragen. Ebenso in Abfertigungshallen und Bahnhöfen.

Praxen In Arztpraxen und bei Therapeuten gilt Maskenpflicht für alle. Ausnahmen gibt es für Behandlungen, die so nicht möglich wären - etwa beim Zahnarzt. Essen & Trinken Für das Abholen von Essen besteht keine Maskenpflicht. Das Tragen wird aber empfohlen. In Restaurants und Biergärten müssen Gäste am Empfang, auf dem Weg zum Tisch und zur Toilette einen Mundschutz aufsetzen. Die Bedienung immer dann, wenn sie keine 1,5 Meter Abstand zu Gästen oder Kollegen einhalten kann. Kultur & Kirche In Kinos, Theatern und auf Konzerten darf der Mund-Nasen-Schutz ab 1. Juli am Platz abgelegt werden. Die neue Regel lehnt sich an das Konzept der Gottesdienste an, demnach die Maske nur solange getragen werden muss, bis man an seinem festgelegten Platz sitzt.

Kinder Die Maskenpflicht gilt ab dem sechsten Geburtstag. Strafen Bei Verstößen kann ein Bußgeld in Höhe von rund 150 Euro erhoben werden. Geschäftsinhaber können Personen, die keine Maske tragen, das Betreten ihres Geschäfts untersagen.

Ausnahmen Wer an einer Behinderung leidet, die das Tragen einer Maske "unzumutbar" macht, oder Asthma- und COPD-Kranke, müssen keinen Schutz tragen. Wichtig: Die Betroffenen müssen eine formlose Bestätigung von ihrem Arzt mit sich tragen, der diese Einschränkungen glaubhaft macht. Hörkranke sowie gegenüberstehende Personen können den Schutz zur Kommunikation abnehmen. makl