Das älteste Opfer war erst 13 Jahre alt

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein 36-Jähriger erhielt eine Bewährungsstrafe. Er soll Kinder dazu gebracht haben, ihm per Handy Nacktbilder und -videos von sich zu schicken.

Wer sich kinderpornographisches Material verschafft, seien es Bilder oder Videos, oder wer Kindern irgendwelches pornographisches Material zeigt, der macht sich in beiden Fällen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar. Das musste ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg erfahren, der deshalb am Amtsgericht Bamberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Ein Großteil des Prozesses vor dem Jugendschutzgericht hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, um die Intimsphäre des Angeklagten zu schützen. So konnten Zuhörer weder das umfassende Geständnis hören noch die Plädoyers, und auch die Urteilsbegründung las Amtsrichterin Ramona Eichelsdörfer nur dem Angeklagten, seinem Rechtsanwalt Marc Rimkus (Bamberg) und der Staatsanwältin Isabel Brzezicha vor. Es wurden für den nicht vorbestraften Unternehmer ein Jahr und zwei Monate, die er nicht absitzen muss, wenn er sich während der dreijährigen Bewährungszeit nichts mehr zuschulden kommen lässt.

Das Vorgehen des Angeklagten in allen vier Fällen war stets das Gleiche: Mittels Whatsapp oder Skype nahm der nicht verheiratete Mann mit seinen stets kindlichen Opfern Kontakt auf, das älteste Mädchen war gerade einmal 13 Jahre jung. Dabei gab er sich als "Thommy" aus, einen nur wenig älteren Teenager aus Essen. Er behauptete, sich mit den Mädchen treffen zu wollen und brachte sie dazu, Nacktbilder bzw. Nacktvideos von sich an ihn zu schicken. Darauf waren dann die Geschlechtsteile der Kinder zu sehen, und wie sie sich dort berührten. Im Gegenzug sandte er seinen Opfern angebliche Fotos von sich, die einen Jugendlichen mit erigiertem Penis zeigten - und eben keinen übergewichtigen, bärtigen Mittdreißiger.


Eine Mutter forscht nach

Ins Visier der Ermittler war der 36-jährige Mann geraten, nachdem eine Mutter im weit entfernten Speyer auf dem Smartphone ihrer zehnjährigen Tochter verdächtige Nachrichten gefunden hatte. Als sie nachforschte und sich selbst als 15-jährige Cousine ihrer Tochter ausgab, um zu sehen, wie dieser "Thommy" reagieren würde, ging der Angeklagte ihr auf den Leim. Als er auch von der Fake-Cousine entsprechendes Bildmaterial forderte, erstattete die Mutter umgehend Anzeige.

Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei zwar das Smartphone des Angeklagten beschlagnahmt. Darauf hatten sich aber weder die Chatverläufe, noch die eindeutigen Bilder der Mädchen befunden. Es fanden sich aber Hinweise, dass es insgesamt 48 derartige Chats gegeben haben könnte. Drei weitere, die nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern führten, waren ebenfalls angeklagt.

Wie ein Beamter der Polizei Bamberg aussagte, bestehe der Verdacht, dass eines der Mädchen den Angeklagten vor der Haussuchung ohne böse Absicht noch gewarnt haben könnte. Sie habe ihm geschrieben, dass ihre Mutter hinter die Sache gekommen wäre. Deshalb hätte man so wenig Beweismaterial gefunden. Was angesichts des Geständnisses und der bei den Mädchen sichergestellten Fotos und Videos aber nicht ausschlaggebend war.

Als Bewährungsauflagen muss der Verurteilte in den nächsten sechs Monaten 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten, bekommt einen Bewährungshelfer und muss eine Therapie beginnen.