Laut Anklage soll Heinz W. zwei seiner mutmaßlichen Opfer von der Teilnahme an einer medizinischen Studie überzeugt haben. Seine Verteidigung spricht dagegen von "der frühen Phase einer wissenschaftlichen Idee".
Es ist die Frage danach, wo Wissenschaft anfängt. Und: Über welche Schritte und möglicherweise neue Untersuchungsmethoden Heinz W. die beiden jungen Frauen informiert hat, die - wie es in der Anklageschrift steht - zur Teilnahme an seiner "Studie über Beckenvenenthrombosen" bereit waren.
Der 50-jährige Gefäßspezialist steht seit 7. April 2015 vor dem Bamberger Landgericht, weil er 13 Frauen willenlos gemacht haben soll - und diese dann im Intimbereich berührt und Aufnahmen davon angefertigt haben soll.
Zwei junge mutmaßliche Opfer, zum möglichen Tatzeitraum beides Mitarbeiterinnen der Sozialstiftung
Bamberg, soll er für eine angebliche Studie über Beckenvenenthrombosen zu Ultraschalluntersuchungen überredet haben. So sieht es die Staatsanwaltschaft. Während des Termins bei W. soll dieser vorgegeben haben, er spritze den Frauen ein Kontrastmittel, tatsächlich soll es sich um das Hypnotikum Midazolam gehandelt haben.
An Prozesstag Nummer 40 im sogenannten Chefarzt-Prozess ging es unter anderem um den Begriff der Studie. Wo ist sie anzumelden? Wer muss Bescheid wissen? Vorsitzender Richter Manfred Schmidt verlas die polizeiliche Zeugenvernehmung eines Professors aus der Studienzentrale am Bamberger Klinikum. Demnach hatte Heinz W. sieben Studien angemeldet. Eine offizielle, bei der der ehemalige Chefarzt mit Kontrastmittel Ultraschalluntersuchungen durchgeführt habe, sei aber nicht bekannt.
Bereits im August 2014, kurz nach der Festnahme des Angeklagten, hatte sich
die Sozialstiftung dahingehend geäußert. W. selbst hatte an einem früheren Verhandlungstag von der "Idee einer Studie" gesprochen.
Dessen Verteidiger Klaus Bernsmann erläuterte gestern: Sein Mandant habe mit keiner der Zeuginnen explizit darüber gesprochen, das die Untersuchung in eine Studie einfließen sollte. Sei dieser Eindruck entstanden, sei das falsch. Es sei nur nur darum gegangen, darzustellen, "dass die Möglichkeit bestünde, dass das Untersuchungsergebnis in eine Studie münden könnte".
"Vom Mainstream entfernt"
In Bezug auf die Hauptbelastungszeugin habe es sich um eine Untersuchung in einer "frühen Phase einer wissenschaftlichen Idee gehandelt", die sich "wie weit auch immer vom Mainstream entfernt" abgespielt habe. Bernsmann: "Von einer genehmigten Studie war nie die Rede."
Sein Mandant bestätigte dies auch für die zweite Klinikmitarbeiterin, nachdem Rechtsanwalt Martin Reymann-Brauer nachgefragt hatte. Er vertritt sechs der mutmaßlichen Opfer des Gefäßchirurgen. Dieser machte erneut die Medien für seine aktulle Lage mitverantwortlich: Der Begriff der Studie sei erst durch die Presse in den Raum gestellt worden. "Korrekt gewesen wäre Synopsis - eine Zusammenfassung von Gedanken."
Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft W. von Anfang an "vorgetäuschte Untersuchungen" unter "dem Vorwand der Teilnahme an einer Studie" vor.
Außer um Begrifflichkeiten ging es am Dienstag vor der Zweiten Strafkammer auch noch um die Aussagen von vier Zeugen - allesamt aus dem Umkreis eines mutmaßlichen Opfers.
Die damals 23-jährige Patientin von Heinz W. hatte sich unter anderem im Jahr 2010 wegen einer Beckenvenenthrombose, beziehungsweise darauffolgenden Nachuntersuchungen, in Behandlung im Klinikum befunden.
Ihre Mutter sagte gestern aus, dass die Tochter sich nicht habe erklären können, wie ein Kontrastmittel das Bewusstsein trüben könne. "Das hat sie ganz stark irritiert und verängstigt. Sie hat sich Sorgen gemacht, was mit ihrem Körper los ist", sagte die Mutter.
Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann nahm am Ende des Verhandlungstages nicht nur die Aussage der Mutter - die sich mit manchen Daten nicht sicher gewesen war - als Argument her, um erneut einen aussagepsychologischen Sachverständigen zu fordern. Nur "ein professioneller Beurteiler von Aussagen" könne herausfinden, an was sich diese Zeugin tatsächlich erinnere.
Bernsmann bekräftigte seine Meinung, die er bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Prozess geäußert hatte: "Der entscheidende Teil der Zeuginnen ist vorvernommen und präformiert."
Der Prozess wird heute fortgesetzt: Richter Schmidt will zwei Beschlüsse verkünden und einige Hinweise geben. Außerdem ist der Exfreund eines mutmaßlichen Opfers als Zeuge geladen. Beginn der Verhandlung ist um 9 Uhr.
....könnte man dem Verteidiger ne Sprechblase reinmalen mit Text:
O mein Gott Doc, was ziehst denn da wieder für neuen Schmarrn aus der Tasche???? Aber vielleicht hilfs!!!
Dieser Prozess, ist wie der NSU-Prozess in München einfach nur unerträglich. Diese Rechtsanwälte gehörten selbst auf die Anklagebank. Es ist schon unglaublich wie Prozesse in die Länge gezogen werden können.
Alles nur Verzögerungs- und Verschleierungstaktik mit dem Ziel ein gefälltes Urteil in der nächsten Instanz das Urteil wegen Verfahrensfehler kippen bzw. neu aufrollen zu können.
Jeder "normale" Bürger wäre hier (auch zurecht) schon längst verurteilt.
Aber mit Geld und Beziehungen, in die höchsten Gerichtskreise, kann man halt einen Prozess zur Farce machen und die Opfer ein zweites Mal zum Opfer machen.
erhält (nicht verdient) wohl schöne Sümmchen, je länger ein Prozess dauert? Und wer bezahlt das alles?
wer vor vielen Jahren den Prozess um O.J. Simpson verfolgt hat, weiss, was ich meine. Was die Verteidiger mit den Zeuginnen und Opfern machen, ist eine bodenlose Frechheit und Schande. Sollten die Verteidiger Familie haben, kann ich nicht verstehen, dass sie ihrer Frau und Kindern reinen Gewissens nach einem Prozesstag ins Gesicht sehen können.
Und das gilt vor allem für den Angeklagten. Was er seiner Familie angetan hat, ist unbeschreiblich. Seltsamerweise hat sich seine Frau nie in der Form geäußert, dass sie ihrem Mann vertraut und von seiner Unschuld überzeugt ist