Das Gericht hat die Schlussanträge von Staatsanwaltschaft und Nebenklage in Aussicht gestellt. Sie werden wohl hinter verschlossenen Türen gehalten.
Richter Manfred Schmidt begründete diese Entscheidung damit, dass bereits während des Verfahrens die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausgeschlossen war.
Öffentlich zu sehen waren am Dienstag dagegen noch einige Fotos aus dem Fachbuch eines Gefäßspezialisten. Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann hatte beantragt, die Aufnahmen zu zeigen. Das Ziel: Er wollte beweisen, dass intime Bilder von Frauen, wie sie Heinz W. gemacht hatte, nicht unüblich seien. Der Angeklagte selbst bestritt heute ebenfalls wieder jeglichen sexuellen Hintergrund.
Mehr dazu lesen Sie später auf infranken.de.
Auf keinem dieser Bilder konnte man mit Sicherheit ein Gesicht erkennen und betäubt wurden die "Darstellerinnen" im Vorfeld der Aufnahmen mit Sicherheit auch nicht. Sperrt diesen abartigen Menschen für lange lange Zeit weg und seine Advokaten gleich dazu.
..."dass intime Bilder, wie sie H.W. gemacht hatte, nicht unüblich sind....."
ABER: Wenn jemand von mir Bilder in solcher oder ähnlicher Form macht, dann braucht er mein schriftliches Einverständnis. Das dürfte wohl JEDEM bekannt sein und ist hier ja nicht so gewesen, oder doch......??????
Der Nacktscanner macht genauso Nacktaufnahmen. Da interessiert es niemanden wie sehr sich der Flug"gast" um nicht zu sagen Flug"terrorist" noch demütigen lassen muss.
@Kontrolle123: Ich vermute mal stark, dass Sie noch nie in einem Nacktscanner waren. Was da an Aufnahmen produziert wird hat absolut gar nichts gemeinsam mit irgendwelchen sexuellen Fantasien, Personen mit Hilfe von Röntgenbrillen oder ähnlichen Geräten nackt sehen zu können. Außerdem werden einem am Flughafen keine Dildos oder Analplugs in Körperöffnungen gesteckt.
Und wieder ein geistreicher Kommentar von Kontrolle 123. Hauptsach was gsacht......